Keine Unkenntnis bei Klick auf „gelesen“

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Inhaltsverzeichnis

Aktenzeichen Juristische Information aus Berlin

Celle (jur). Wenn Arbeitslose in ihrem Online-Antrag auf Arbeitslosengeld beim Empfang für das Merkblatt „Rechte und Pflichten“ auf „gelesen“ klicken, sollten sie dies auch tatsächlich komplett gelesen haben. Wird ihnen später das Arbeitslosengeld wegen eines Verstoßes gegen die Meldepflichten rückwirkend gestrichen, können sie sich nicht auf Unkenntnis berufen, entschied das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen in einem am Montag, 1. März 2021, veröffentlichten Urteil (Az.: L …

Dr. Thomas Schulte

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Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
21. Jahrgang - Nr. 4050 vom 2. März 2021 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

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