Kreditstörungen / Rückzahlungsvereinbarungen / Sanierungsvereinbarungen / Kündigungen

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Inhaltsverzeichnis
Recht und Gesetz

Kreditstörungen, wozu auch Kündigungen der Geschäftsbeziehungen zählen, lösen bei den meisten Kreditnehmern emotionale Konflikte aus. Oft ist Auslöser, dass ungeklärte Fragen im Raum stehen oder die Bank den Vorwurf erhebt, dass seitens des Kreditnehmers Mitwirkungs- und Informationspflichten verletzt wurden.

Der Kreditnehmer fühlt sich in dieser Situation nicht in der Lage ein konstruktives und vernünftiges Gespräch mit der finanzierenden Bank zu führen, obwohl sein Berater ihm dies dringend rät. Zusammen mit den Bankfachleuten des Arbeitskreises suchen die Rechtsanwälte gemeinsam mit Ihnen und Ihrem Berater ein Weg aus der scheinbar verfahrenen Situation. mehr erfahren
Sie sind mit einer erfolgreichen und erfolgversprechenden Geschäftsidee gestartet und haben mit Ihrem Berater ein ausgewogenes Konzept erarbeitet. Die diese Idee finanzierende Bank hat Ihr Vorhaben und Sie im Rahmen der internen Prüfung für kreditwürdig gehalten und Ihnen das beantragte Kapital zur Umsetzung Ihrer Geschäftsidee zur Verfügung gestellt.
Ihr Berater erstellt regelmäßig die Jahresabschlüsse. Aus diesen lässt sich eine gute Anfangsbilanz ersehen. Auch die Fortführungsprognose fällt optimistisch aus.
Aufgrund interner Regelungen in der Bank oder einer verspäteten Abgabe eines Jahresabschlusses oder eines Umstandes den Sie nicht zu verantworten haben, geraten Sie bei der finanzierenden Bank in Missgunst. Der Ton der Bank Ihnen gegenüber wird schärfer und letztlich droht die Bank die Finanzierung bzw. die Geschäftsbedingungen aufzukündigen.
Durch die Kündigung der Finanzierung bzw. der Geschäftsbeziehung droht Ihr Lebenstraum oder Lebenswerk zu scheitern, obwohl es nach Aussage Ihres Beraters erfolgreich weiter geführt werden kann.
Wie kann das der Bank beigebracht und eine Lösung gefunden werden?
Hier ist ein Zusammenspiel zwischen Ihnen, Ihrem Berater, den Rechtsanwälten und Bankfachleuten des Arbeitskreises eine wichtige Voraussetzung. Es gilt zunächst zu prüfen, welcher Weg für Sie am besten ist. In diesem Zusammenhang ist die Frage zu klären, ob die Geschäftsidee sanierungsfähig ist und ein Sanierungskonzept dargestellt werden kann. Dazu sind die Informationen Ihres Beraters für die Rechtsanwälte und die Bankfachleute des Arbeitskreises eine wichtige Entscheidungsgrundlage. In umfangreichen Besprechungen werden diese Informationen ausgewertet und das Ergebnis dann mit Ihnen und Ihrem Berater umfassend erörtert und besprochen. Danach werden alle notwendigen Schritte ergriffen, um das Konzept aufzuarbeiten und der Bank eine sanierungsfähige mit einer guten Fortführungsprognose ausgestattete Geschäftsidee zu präsentieren. Gleichzeitig wird eine Sanierungsvereinbarung durch die Rechtsanwälte und Bankfachleute des Arbeitskreises vorbereitet, so dass eine diskussionsfähige Ebene
In manchen Fällen ist jedoch das Vertrauensverhältnis zwischen dem Kreditnehmer und der finanzierenden Bank so nachhaltig gestört, dass ein anderer Lösungsansatz gefunden werden muss. Auch hier sind Ihre und die Informationen Ihres Beraters zu Zahlen, Daten, Fakten eine unabdingbare Voraussetzung. Diese Informationen stellen den Ansatz für die Bankfachleute des Arbeitskreises dar, für Sie nach alternativen Lösungsmöglichkeiten zu suchen. Die Rechtsanwälte prüfen, worauf die nachhaltige Störung der Vertrauensgrundlage zurück zu führen ist und Ihnen gegebenenfalls Ansprüche gegen die kündigende Bank zur Seite stehen.
Die Erfahrung der Rechtsanwälte des Arbeitskreises hat gezeigt, dass Rechtsstreite mit Bank und Kreditinstituten langwierig und nervenaufreibend sind, so dass die gerichtliche Auseinandersetzung nur dann in den Vordergrund gerückt wird, wenn offensichtlich ist, dass die Störung der Vertrauensgrundlage zwischen Ihnen und der finanzierenden Bank auf ein Fehlverhalten der Bank zurück zu führen ist.
Ziel ist es, für Sie eine geeignete und angemessene Lösung zu finden, Ihnen Ihren Lebenstraum bzw. Ihr Lebenswerk zu erhalten und es erfolgreich weiter führen zu können.

Dr. Thomas Schulte

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Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 849 vom 18. September 2012 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

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