Lebensversicherung: neue europarechtliche Herausforderungen

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Inhaltsverzeichnis
Recht und Gesetz

Seminar in den Räumen Dr. Schulte und sein Team Rechtsanwälten in Berlin – Wie die Atlanticlux Lebensversicherung S.A. auf die veränderte Rechtslage reagiert. Die ATLANTICLUX Lebensversicherung S. A. stellt sich auf neue europarechtliche Herausforderungen ein.

Im Rahmen eines Seminarbeitrages am 12.01.2014 in den Räumen der Rechtsanwälten Dr. Schulte und sein Team stellte Versicherungsexperte Prof. Dr. Erik Olaf Kraatz die Änderungen der Rechtslage und die erfolgte Reaktion der ATLANTICLUX Lebensversicherung auf die veränderte Rechtslage dar.
Die ATLANTICLUX Lebensversicherung aus Luxemburg, die mit dem Nettopolicenmodell in den letzten Jahren Furore machte, hat ihr Versicherungsmodell vollkommen umgestellt und auf geschlechtsneutrale Produkte umgeschwenkt. Das kleine, aber feine Versicherungshaus hatte sich juristisch, mit der Idee, eine Nettopolice anzubieten, bis zum Bundesgerichtshof (BGH) durchgesetzt.

Ursprünglich von Seiten der Verbraucherschützer kritisch begleitet und später auch von Dr. Schulte und sein Team aus Berlin interessiert verfolgt, hatte sich die Idee der Offenlegung der Kosten und der Teilung der Gebühren für eine Versicherung und dem eigentlichen Versicherungsmodell durchgesetzt. Hintergrund war, dass diese Art des Vorgehens transparent ist und die Kunden klar ihre Kosten erkennen können. Weiterer Vorteil liegt klar auf der Hand, erläutert Prof. Dr. Kraatz, dass diese Idee der MiFID -Richtlinie der Europäischen Union in Bezug auf die Offenlegung von Kosten bei Finanzprodukten entspricht und im Grunde eine Art moderne Honorarberatung ist. Diese Diskussion öffnete die Türen und erreichte jedenfalls weite Teile von Versicherungsnehmern und Verbraucherschützern hinsichtlich des Problems der hohen Provisionsbelastung von Gebühren für Versicherungen, gerade im Bereich von Lebensversicherungen. Damit ist die ATLANTICLUX jetzt einen neuen Schritt weiter gegangen. Thema ist, die ATLANTICLUX Erfahrungen mit Lebensversicherungen für das Jahr 2014 und weitere fit zu machen. Die ATLANTICLUX ist vollständig zu Produkten umgeschwenkt, die geschlechtsneutrale Berechnungen und Tarife enthalten.

Hintergrund ist, dass die Europäische Gesetzgebung von den Versicherungsgesellschaften verlangt, Einheitstarife anzubieten, welche die demografischen und biologischen Unterschiede von weiblichen und männlichen Versicherungsnehmern nicht mehr berücksichtigen, sondern Einheitstarife bildet. Mit der am 01.03.2011 in der Rechtssache C – 236/09 durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) verkündeten Entscheidung wurden die Versicherer vor eine neue Herausforderung gestellt. Hintergrund dafür war, dass der Europäische Gerichtshof in der unterschiedlichen Tarifgestaltung für Männer und Frauen eine Diskriminierung sah. Er sprach die Verpflichtung aus, eine einheitliche Tarifgestaltung vorzunehmen. Dies musste bis zum Dezember 2012 durch die Versicherer umgesetzt sein.

Grund genug, diese große gesetzgeberische Änderung zum Anlass zu nehmen, die gesamte Produktvielfalt auf den Kopf zu stellen und zu überprüfen:
Die ATLANTICLUX Lebensversicherung S.A. hat sich im Rahmen ihrer Überarbeitung des Produktportfolios dazu entschlossen, ausschließlich private Altersvorsorgeprodukte in Form von Fondsgebunden Rentenversicherungen mit Hinterbliebenenschutz in Form einer Todesfallabsicherung anzubieten. Die Beitragszahlung kann flexibel sowohl gegen einmalige Zahlung sowie auch gegen laufende Beitragszahlung erfolgen. Ergänzt wird das Angebot der privaten Altersvorsorge im Bereich der ratierlichen Beitragszahlung durch innovative Zusatzversicherungsmodule, die im Falle von Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit die weitere Beitragszahlung und somit die Sicherstellung der geplanten privaten Altersvorsorge darstellen. Ebenso ist Zuwahl einer Unfall-Zusatz-Versicherung möglich welche eine Invaliditätsleistung von bis zu 1.3 Mio. € in der Spitze vorsieht.
Besonders hervorzuheben ist die Tatsache, dass die ATLANTICLUX Lebensversicherung S.A. bis zu einem Todesfallschutz von 60.000 € komplett auf die Beantwortung von Gesundheitsfragen und Wartezeiten verzichtet.

Innerhalb der zum Investment zur Verfügung stehenden Anlagestrategien gibt es Investmentmöglichkeiten, die mit einer Kapital- und Gewinnsicherung ausgestattet sind; zugleich aber auch Anlagestrategien ohne Sicherungsfunktionen, für die Versicherungsnehmer die chancenorientiert sparen wollen. Die Kunden können individuell aus 10 unterschiedlichen zur Verfügung stehenden Anlagestrategien zwischen „Konservativen“ Strategien mit Kapitalsicherung und garantierter Mindestverzinsung, „Stabilen“ Strategien mit Kapital- und Höchststandsicherung sowie „Chancenorientierten“ Strategien die sich an Wachstumschancen wichtiger globaler Aktienmärkte orientieren, wählen. Hierbei kann der Kunde wählen, ober er in die globalen Aktienmärkte, die europäischen Aktienmärkte, die deutschen oder französischen Aktienmärkte investieren möchte. Auch ein Anlagestrategiemix von bis zu 4 Anlagestrategien unterschiedlicher Kategorien ist möglich.

Ergebnis der offenen Diskussion zwischen den Verbraucherschützern, die Dr. Schulte und sein Team zur Diskussion geladen hatte, und dem Referenten, der das Modell der ATLANTICLUX vorstellte, war, dass ein Markt für offene und gute Finanzprodukte in dem Bereich gegeben und die ATLANTICLUX mit ihrem Versicherungsmodell auf der Höhe der Zeit ist.

Dr. Thomas Schulte

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Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 1143 vom 17. Januar 2014 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

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