Liechtenstein macht Ernst – Verfügungsverbot gegen Malte und Tünde Hartwieg

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Inhaltsverzeichnis
Courthouse / Pixabay

– Geldwäscheverdacht führt zur Sperre bei der Verwertung eines riesigen Goldschatzes – 

Das Landgericht des kleinen Fürstentum Liechtenstein hat ein Verfügungsverbot zu Lasten des Malte Hartwieg und der Frau Tünde Hartwieg, beides deutsche Staatsbürger ausgesprochen. 

 

Der Philoro Edelmetallhandel AG, L-9492 Eschen wurde des gemäß § 97 Strafprozessordnung (Lichtenstein) verboten, über Goldbestände und Geld auf einem Konto bei der Liechtensteinischen Handelsbank AG zu verfügen. Hintergrund ist, dass die Eheleute von der Finanzaufsicht des Landes Lichtenstein als wirtschaftlich berechtigte der Vermögenswerte identifiziert wurden. 

Medienberichte aus Deutschland führten zur Vermögenssperre

Das Gericht lässt Vorsicht walten und formuliert: „… wie nunmehr aus aktuellen Medienberichten bekannt wurde, sind gegen Herrn hartwieg in Deutschland offenbar staatsanwaltschaftliche Emittlungen wegen Anlegerbetrugs bei der Staatsanwaltschaft München in diversen Fällen anhängig. Die medialen Berichte umfassen den (von uns nicht überprüfbaren) Vorwurf, dass die Anlagegesellschaften im Einflussbereich von Herrn Hartwieg Anlegergelder entgegengenommen, aber offenbar nicht entsprechend angelegt.“

Die Philoro Edelmetallhandel AG, 9492 Eschen, Liechtenstein war nach dem Geldwäscherecht verpflichtet eine Geldwäscheverdachtsanzeige an die Finanzaufsicht in Lichtenstein zu stellen, nachdem die Gesellschaft in Bezug auf die Kunden Nitro Invest GmbH und der Isar Palais Holding GmbH den Verdacht hatten, dass Gelder und Gold aus Straftaten Vertragsgegenstand sind.

Folgendes ist aufgefallen: Eine polnische Gesellschafte kaufte im Mai 2014 Gold bei der Österreich-Tochter der Philoro. 

Im Rahmen eines Sachdarlehensgewährungsvertrags vom 3.5.2014 wurden Metalle von der polnischen Gesellschaft an die schweizerische Gesellschaft „IPF AG“ mit dem Sitz in St. Gallen, Vadianstraße 7, 9000 St. Gallen, Die schweizerische IPF AG kaufte dann in unmittelbarer Folge mit dem Gold (i) Herrn Malte Hartwieg sowie (ii) Nitro Invest GmbH und (iii) Isar Palais Holding GmbH Anteile an verschiedenen Unternehmen ab.

Bei diesen Gesellschaften handelte es sich um (i) Conquistador Invest GmbH, (ii) dima24.de Investmentberatung GmbH, (iii) Euro Grundinvest Holding GmbH und (iv) RW Capital GmbH.

Der Goldbestand wurde dann an die Philoro Liechtenstein übertragen.

Am 15. Juli 2014 wurden diverse zur Unternehmensgruppe gehörende Firmen durchsucht.

 
Dr. Thomas Schulte

Neueste Urteile und Rechtsprechung!

Wir senden keinen Spam! Erfahre mehr in unserer Datenschutzerklärung.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 1525 vom 14. Februar 2015 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

Facebook
Twitter
LinkedIn
Pinterest