Nach Schufa-Eintrag durch Telekom Deutschland GmbH löscht Dr. Schulte und sein Team den Negativeintrag nach schnellem Eingreifen

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Inhaltsverzeichnis
Recht und Gesetz

Die Telekom Deutschland GmbH ist ein privatwirtschaftlich organisiertes Telekomunikationsunternehmen.

Ihr Ziel kann wie folgt definiert werden: Zitat: „Im Mobilfunk ist die Deutsche Telekom ein Vorreiter der mobilen Nutzung des Internets. Basis der innovativen Services ist eine überragende Netzqualität. Das Unternehmen steht für exzellente Netzabdeckung und -sicherheit, höchste Sprachqualität und schnelle Datenverbindungen.“

Ein Oberfeldwebel der Bundeswehr meldete sich kürzlich bei der Dr. Schulte und sein Team und berichtete von einem negativen SCHUFA-Eintrag. Dieser stammte aus einer Forderung der Telekom Deutschland GmbH, mit der er einen Vertrag zur Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen (Handy-Nutzung) abgeschlossen hatte.

Wie sieht die praxisnahe Vorgehensweise bei einer negativen Schufa – Eintrag im Fall Telekom Deutschland GmbH aus?

Diesen Vertrag mit der Telekom Deutschland GmbH gab der Oberfeldwebel an seinen Vater weiter, mit dem er gegenwärtig keinen regelmäßigen Kontakt mehr pflegen kann. Das fragliche Vertragsverhältnis zwischen der Telekom Deutschland GmbH und des betroffenen Oberfeldwebel wurde angeblich zum 30.10.2013 gekündigt. Allerdings erging zum gleichen Tag auch ein negativer Eintrag bei der SCHUFA Holding AG.

Wann muss bei einem negativen Schufa – Eintrag in Sachen Telekom Deutschland gelöscht werden?

Es bestand weder vor der Kündigung noch nach der Kündigung eine Korrespondenz zwischen dem Bundeswehrsoldaten und der Telekom Deutschland GmbH.

Für den Soldaten mit sicherheitsrelevanter Tätigkeit im IT-Sektor der Bundeswehr war der Eintrag doppelt gefährlich. Zum einen hinderte der Eintrag den Oberfeldwebel daran, neue Verträge mit Banken und anderen Unternehmen zu schließen. Eine Kreditkarte war bereits vorläufig gesperrt worden. Zum anderen drohte bei der nächsten Sicherheitsüberprüfung durch den Dienstherren der Entzug der Sicherheitsstufe, weil finanzielle Probleme vermutet wurden. Dies hätte einen Karriereknick und somit massiv wirtschaftliche Nachteile bis hin zur Versetzung auf einen anderen Dienstposten an einem anderen Standort bedeuten können.

 
Gibt es eine Möglichkeit dagegen vorzugehen und wenn ja, welche?

 
Die Berliner Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schulte und sein Team mit ihrem Schufa-Recht Experten Dr. Thomas Schulte und Team machte sich daraufhin sofort an die Arbeit und stellte einen Antrag auf einstweilige Verfügung, um gegen den Negativeintrag vorzugehen. Bereits zuvor hatte der betroffene Soldat sich per Email selbst darum bemüht, den Eintrag durch die eintragende Stelle löschen zu lassen. Dies ohne Erfolg.

Im Rahmen seiner Dienstpflicht musste der Soldat allerdings für zwei Wochen auf einen Lehrgang, weshalb er keine Aufsicht über die Postsituation in seinem Haus hatte. In dieser Zeit wurde dem Soldaten auf dem Postweg mitgeteilt, dass die Telekom Deutschland GmbH festgestellt hatte, dass der Eintrag nicht gerechtfertigt sei und sie diesen deshalb zur Löschung gebracht habe.

 
Negativer Schufa-Eintrag der Deutschen Telekom AG durch einstweilige Verfügung gelöscht

 
Der Antrag auf den Erlass einer einstweiligen Verfügung vor dem Landgericht Mönchengladbach konnte daraufhin nach Rücksprache mit dem Prozessbevollmächtigten der Telekom Deutschland GmbH und mit Zustimmung der Rechtsschutzversicherung des Betroffenen zurückgenommen werden. Dies war möglich, da auch die Schufa den Eintrag auf Veranlassung der Telekom Deutschland GmbH bereits gelöscht hatte.
 
Mit der SCHUFA Holding AG einigte man sich darauf, dass der Scorewert des Soldaten neu berechnet und dass diesem eine berichtigte SCHUFA Auskunft zugesendet wird.
 
Der Oberfeldwebel kann jetzt wieder in Ruhe seiner Dienstpflicht nachgehen, ohne sich Gedanken darüber machen zu müssen, dass er eine mögliche Sicherheitseinstufung durch einen negativen SCHUFA-Eintrag verliert.
 
Rechtsanwalt Dr. Schulte: „Der Soldat hat hier genau so gehandelt, wie es immer wieder empfohlen wird. Es handelte schnell und beauftragte umgehend eine spezialisierte Anwaltskanzlei. Mit diesem Verhalten hat er alles richtig gemacht, da dem Antrag auf eine einstweilige Verfügung wohl stattgegeben worden wäre und es deshalb so oder so zu einer Löschung des Eintrags gekommen wäre.“
 
Wird ein Negativeintrag in der SCHUFA-Holding AG oder einer anderen Auskunftei durch die Selbstauskunft festgestellt, sollte schnellstens gehandelt werden, um weiteren Schaden abzuwenden. Betroffene sollten immer umgehend einen erfahrenen Rechtsanwalt konsultieren. Bei Rückfragen stehen die Schufa-Recht Experten Dr. Schulte und sein Team unter 030 22 19 220 20 oder dr.schulte@dr-schulte.de zur Verfügung.

Dr. Thomas Schulte

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Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 1197 vom 3. März 2014 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

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