Neujahrsgrüße 2015 von der Lease Trend AG

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Inhaltsverzeichnis
Recht und Gesetz

Lease Trend AG Anleger erhielten von der Gesellschaft kurz vor Jahresende 2014 Post zur Zahlungsaufforderungen oder der Konsequenz der Klage. Unsicherheit und Unverständnis mit dem Gefühl der Ohnmacht lassen die betroffenen Lease Trend AG-Anleger nun nach Lösungsmöglichkeiten suchen.

Die Rechtanwaltskanzlei Dr. Schulte und sein Team vertritt zahlreiche geschädigte Anleger, die sich als atypisch stille Gesellschafter an der Lease Trend AG beteiligt haben. Bei der Lease Trend AG handelt es sich um einen geschlossenen Fonds des ehemaligen Emissionshaus Rothmann & Cie. AG (jetzt Hanseatische Fonds Treuhand), deren Geschäftsgegenstand der Leasingmarkt war. Anleger konnten sich in Form von Einmaleinlagen (Classic/Plus) und Rateneinlagen (Sprint) beteiligen.

Schlechte Entwicklung der Kapitalanlage – Konsequenzen für Anleger?

Die Kapitalanlage der Lease Trend AG hat sich nicht erfolgreich entwickelt. Im Jahr 2010 machte die Gesellschaft den Anlegern mysteriöse Übernahmeangebote, mit welchen der geschädigte Anleger die Beteiligung an einen Investor übertragen und auf sämtliche Ansprüche verzichten sollte. Als Gegenleistung sollten die Anleger von weiteren Ansprüchen der Lease Trend AG befreit werden, insbesondere Sprint-Anleger sollten von der Weiterzahlung der Rateneinlage befreit werden. Wer dieses Angebot nicht annahm, bekam häufig einen Mahnbescheid zugestellt und muss nun auch mit einer Klage rechnen. Viele betroffene Anleger riefen Rechtsanwältin Buchmann in den letzten Tagen an, dass Sie kurz vor Weihnachten Briefe erhielten, die Zahlungsaufforderungen mit Klageandrohung enthielten. Dies betrifft vor allem Anleger mit Sprinteinlagen, die diese nicht weitergezahlt haben oder Anleger, die zu Ende 2013 gekündigt hatten und nun Ausschüttungen zurückzahlen sollen. Für viele Anleger ein Schock.

Auch Anleger, die eigentlich ein Abfindungsguthaben auf Ihrem Lease Trend – Konto verzeichnen können, weil sie zu 2011 oder 2012 oder früher schon gekündigt hatten, können sich nicht freuen. Die Gesellschaft listet in Ihrem Schreiben Anfang Dezember 2014 lediglich ein Abfindungsguthaben auf, weist dann aber darauf hin, dass dieses höchstens in 4 Raten gezahlt werden können. Die Anleger wurden aufgefordert die Kontonummer bis zum 29.12.2014 anzugeben.

Besteht Hoffnung – welche Möglichkeiten haben Lease Trend AG Anleger?

Rechtsanwältin Buchmann, Dr. Schulte und sein Team erklärt, dass betroffene Anleger nicht gezwungen sind dies hinzunehmen. „Grundsätzlich ist gemäß § 16 g) des atypisch stillen Gesellschaftsvertrags nach Beendigung der atypisch stillen Gesellschaft das Abfindungsguthaben durch einen Wirtschaftsprüfer zu erstellen und zu bestätigen. Die Kosten dafür hat die Gesellschaft zu tragen.“

Also was tun? Klarheit und die Beendigung durch Kündigung der Kapitalanlage ist für die meisten betroffenen Anleger der einzige faire Lösungsweg um mit dieser unglücklichen Kapitalanlage abzuschließen. Der faire Rat – Anleger mit einer unbeendeten Beteiligung sollten durch einen qualifizierten und kompetenten Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht die Chancen prüfen lassen, ob die Möglichkeit besteht diese durch Widerruf, außerordentliche Kündigung oder Vergleich zu beenden.

 

Dla naszych międzynarodowych klientów istotne informacje w języku polskim:

Inwestycje Lease Trend AG powodują niepewność i brak zrozumienia oraz poczucie bezsilności z strony dotkniętych inwestorów. Nie widać poprawy ani rozwoju inwestycji, inwestorzy poszukują rozwiązań dochodzenia roszczeń oraz wypowiedzenia umów. Jakie możliwości istnieją dla inwestorów? Co z odszkodowaniem?

Dr. Thomas Schulte

Neueste Urteile und Rechtsprechung!

Wir senden keinen Spam! Erfahre mehr in unserer Datenschutzerklärung.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 1504 vom 17. Januar 2015 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

Facebook
Twitter
LinkedIn
Pinterest