Partnervermittlerin Claudia Püschel-Knies – Unterläuft Frau Püschel-Knies mit ihrer Püschel GmbH in Österreich die deutsche Gewerbeuntersagung wegen Betruges?

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Inhaltsverzeichnis
Investment fraud via finanzexp.de / Pixabay

Claudia Püschel-Knies mit der Püschel GmbH steht für die Partnervermittlung von exklusiven Menschen. Schlechte Erfahrungen? Die wachen Sinne der Menschen stehen auf Partnerschaft, Frühlingserwachen und Herzklopfen und führen zur Suche nach dem Partner für das Leben. Der Bachelor strahlt durch die Medien.

 

Partnervermittlungen als Tummelplatz des Bösen und schlechter Erfahrungen?

Wer träumt nicht davon, einen mehrsprachigen, reichen Partner an der Seite zu haben, der nicht nur gut riecht, gut aussieht, sportlich ist und in einem Milliarden-Konzern als Chief Executive Officer in Zürich erfolgreich ist? Wer träumt nicht von einer Frau, die nicht nur aussieht wie ein Fotomodell, ein erhebliches Vermögen mitbringt, sondern auch noch gute Charaktereigenschaften wie Treue und Zuverlässigkeit hat. Sie spricht zudem Spanisch, Englisch, Französisch, Italienisch, ist weltoffen und hat eine pompöse Villa in Meran.

 
Wer sucht der findet – Partnervermittlung heute zu früher 

Früher wurden diese liebesbedürftigen Menschen am Samstag und Sonntag von den Partnervermittlungsfirmen in großen Zeitungen (Welt am Sonntag) in Europa angepriesen. 25 Jahre alt, 1,75 cm groß, wohlgenährt und natürlich immer bereit, dorthin zu ziehen, wo der Partner wohnt. Heute, seit Aufkommen des Internets, haben diese Arten der Partnervermittlung Konkurrenz bekommen. Das Internet bietet Flirtportale, Flirtchats und Anbieter wie  ElitePartner und FriendScout24 geistern durch den virtuellen Raum.
 
Nichtsdestotrotz existieren die Partnervermittlungsunternehmen immer noch. Eine der berühmten Marktteilnehmer, Frau Claudia Püschel-Knies, fiel besonders unangenehm auf: sie wurde gerichtlich wegen Betruges verurteilt (Urteil des Schöffengerichts Wolfratshausen, 13. August 2012 – 2 LS 44 Js 31319/10 -) , und es wurde ihr verboten, in Deutschland weiterhin als Partnervermittlerin tätig zu werden. Frau Claudia Püschel-Knies ist aber nicht von der Bildfläche verschwunden. Deutschland ist klein, in Österreich wird aber auch deutsch gesprochen – das mag sie sich gedacht haben – denn sie hat ihre Firma nunmehr Am Hauptplatz 30/ Pfarrgasse 2 in dem schönen Ort 4020 Linz/Österreich angemeldet. In Deutschland sind unterdessen noch Partnervermittlungsgesellschaften unter der Firma CPK tätig, wie zum Beispiel die CPK Frankfurt GmbH. Die Geschäftsführerin Frau Blechner beteuert allerdings mit den Machenschaften der Frau Püschel- Knies nichts zu tun zu haben.
 
Auf ihrer Homepage http://www.cpk-persoenlich.com/ wirbt Frau Püschel- Knies mit Firstclass- Lebenspartnern: „ Unsere Klientel sind seröse Partnersuchende von Anfang 20 bis 70+, Top- Manager, und Vorstände namhafter Unternehmen und intl. Konzerne, Persönlichkeiten aus Wissenschaft, Industrie und Wirtschaft, aus Kunst, Sport, Politik und die entsprechenden weiblichen Pendants und Firstladys (erstklassig, bekannten Namens).“

Ein scheinbares Schlaraffenland an potentiellen Lebenspartnern- aber gibt es dieses Schlaraffenland wirklich?

Auch hier melden sich schon wieder die ersten Geschädigten bei der Rechtsanwaltkanzlei Dr. Schulte und sein Team, die sagen, ihnen sei Folgendes passiert: „Die durch Frau Püschel- Knies vermittelten Partnervorschläge haben ergeben, dass nicht ein einziger Mann vom Profil her zu mir gepasst hat.  Die vorgeschlagenen Männer kamen nicht aus Österreich, obwohl ich darum ausdrücklich gebeten hatte, da ich in Österreich wohne. Außerdem bestehen große Zweifel daran, dass die mir vorgeschlagenen Herren überhaupt ernsthaft an einer Partnervermittlung interessiert waren.“
 
… Das passt zu der Verurteilung.
 
Beim lukrativen Geschäft mit der Liebe gilt der Grundsatz: „Augen auf bei der Beauftragung einer Partnerschaftsvermittlerin“.
 
 

Dr. Thomas Schulte

Neueste Urteile und Rechtsprechung!

Wir senden keinen Spam! Erfahre mehr in unserer Datenschutzerklärung.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 1219 vom 14. März 2014 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

Facebook
Twitter
LinkedIn
Pinterest