Private Windenergieerzeugung vor dem Aus? – Jetzt auch Windwärts Energie GmbH pleite

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Inhaltsverzeichnis
Recht und Gesetz

Die private Erzeugung von Windenergie schien über Jahre eine lohnenswerte Anlageform darzustellen. Die bekannteste Firma für Windenergieerzeugung war hier wohl über Jahre hinaus die Firma Prokon aus Itzehoe. Diese befindet sich mittlerweile im Insolvenzverfahren, da sie ihren Anlegern versprochene Zinszahlungen und Rückzahlungen nicht leisten konnte.

Ähnlich geht es nun der Firma Windwärts Energie GmbH, Hanomaghof 1, 30449 Hannover. Diese hatte zwar nicht wie die Prokon, im großen Stile Gelder eingesammelt und investiert, sondern ist eher als lokaler Kleinanbieter anzusehen. Es wird jedoch durch die verschiedenen Pleiten von Windenergieanbietern, die bereits im letzten Jahr mit der Windreich AG begonnen hatten, eine gefährliche Tendenz am Markt deutlich. Die zahlreichen Investitionen in privat erzeugte Windenergie, die in der Vergangenheit noch als probates Mittel zum schnellen Geldverdienen angeboten wurden, zeigen sich nun als mögliches „Massengrab für Geldanlagen“.

Betroffen sind 1600 Anleger

Zwar sind bei der Windwärts Energie GmbH lediglich 1.600 Anleger betroffen, die ca. 18,9 Mio. Euro in ihre Kapitalanlage investiert haben, aber der Traum von einer sicheren und langfristigen Kapitalanlage mit wachsenden Renditen dürfte trotz möglicher Sanierungsaussichten wohl ausgeträumt sein.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Thomas Schulte und Team kommentiert das Sterben der Windenergieanbieter wie folgt:

„Die Anbieter von Windenergie, welche den Anlegern zunächst ihr Kapital abgenommen haben, stehen bei Genussrechtsbeteiligungen in der Verpflichtung, nicht nur jährlich Zinsen zu zahlen, sondern auch irgendwann das geliehene Kapital wieder zurückzugeben. Wenn die Zinszahlungen nicht aus Gewinnen der Firmen gedeckt sind, was meist in den ersten Jahren der Fall ist, da ja die Projekte erst einmal bezahlt werden müssen, geraten die Unternehmen schnell ins Hintertreffen und können die Gewinn- und Rückzahlungsversprechen nicht mehr einhalten. Wenn dies der Fall ist droht sofort die Insolvenz, da das Unternehmen zahlungsunfähig wird. Es bleibt abzuwarten, wie groß die Schäden sein werden, die den Anlegern im Falle Windwärts Energie GmbH und auch im Falle Prokon entstehen werden. Tragisch ist, dass im Prinzip ein Standbein, welches ein Konkurrenzprodukt zu den großen Energieanbietern, die selbst Windenergie herstellen, darstellen sollte, jetzt wegbricht. Es wird abzuwarten sein, ob hier erneut Anbieter aus dem Boden schießen oder ob sich der Markt quasi selbst bereinigt und nur noch die großen Energieerzeuger übrig bleiben.“

Die Rechtsanwälte Dr. Schulte und sein Team werden über die weitere Entwicklung berichten. Ansprechpartner bei Dr. Schulte und sein Team für betroffene Anleger der Windwärts GmbH sind Rechtsanwältin Helena Winker und Dr. Thomas Schulte und Team unter 030 22 19 220 20 oder dr.schulte@dr-schulte.de. Aus Erfahrung ähnlicher Verfahren wissen die Rechtsanwälte, dass es ratsam für die betroffenen Anleger und ihre Familien ist, die Einschätzung der eigenen Situation durch einen erfahrenen Rechtsanwalt prüfen zu lassen.

Dr. Thomas Schulte

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Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 1174 vom 11. Februar 2014 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

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