Prokon- die Frist ist abgelaufen. Wie geht es weiter?

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Inhaltsverzeichnis
Recht und Gesetz

Letzte Woche forderte die Prokon noch ihre Genussrechtsinhaber dazu auf, bis zum 20.01.2014 die Zusage zu erteilen, dass sie ihr Genussrechtskapital mindestens bis zum 31.10.2014 nicht kündigen werden und bei einer eventuellen späteren Kündigung einer Rückzahlung innerhalb von 12 Monaten zustimmen , die auch in Raten erfolgen kann. Ganz schön harte Bedingungen, die den womöglich um ihre Altersvorsorge geprellten Anlegern da abverlangt wurden.

 

Nun ist die Frist verstrichen.

Prokon wollte für mindestens 95% des Genussrechtskapitals die entsprechende Zusage. Die Realität sieht anders aus. Auf ihrer Homepage veröffentlicht die Prokon Unternehmensgruppe, dass sich von insgesamt 75.329 Genussrechtsinhabern nur 40.397 dazu entschieden haben ihre Genussrechte zu halten. Für den Bestand des Genussrechtskapitals bedeutet dies etwas mehr als 50%. Unter dem Hinweis „Wichtig!“ erscheint neben den veröffentlichten vorläufigen Abstimmungsergebnissen der Hinweis, dass in einem möglichen Insolvenzverfahren gekündigtes und nicht gekündigtes Genussrechtskaptal gleichranging behandelt wird. Genussrechtsinhaber, die diese halten würden, hätten im Rangverhältnis keine Nachteile zu befürchten. Es deutet einiges darauf hin, dass eine Insolvenz von Prokon nicht mehr abgewendet werden wird. Die von der Unternehmensgruppe veröffentlichten Zahlen haben nicht das gewünschte Ergebnis erzielt.

Wieder hält sich Prokon bedeckt und enthält sich jeglicher Bewertung der Abstimmungsergebnisse oder Zukunftsprognose. Auch wenn es hierfür noch zu früh sein mag, so ist das Bedürfnis der Anleger groß zu wissen, ob ihre Altersvorsorge und ihr angelegtes Erspartes noch gerettet werden kann oder nicht. Wir werden im Interesse der Anleger die weitere Entwicklung von Prokon täglich im Auge behalten. „, so Rechtsanwalt und Gründungspartner Dr. Schulte von der Berliner Verbraucherkanzlei Dr. Schulte und sein Team.

Wenn Sie Hilfe brauchen, laden Sie sich unser Formular herunter und melden Sie sich. 

Dr. Thomas Schulte

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Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 1161 vom 21. Januar 2014 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

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