RWI – Klagen gegen ehemalige Geschäftsführer erfolgreich

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Inhaltsverzeichnis
Recht und Gesetz

Erfolge im Fall der Real Wert Invest- Unternehmensgruppe: Erster Hintermann zu vier Jahren Freiheitsstrafe verurteilt und ehemaligen Geschäftsführer der RWI Gesellschaft zur Zahlung von Schadensersatz – von Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte und Team

Die Kanzlei Dr. Schulte und sein Team Rechtsanwälte aus Berlin kann weitere Erfolge im Vorgehen gegen die verantwortlichen Hintermänner der RWI Unternehmensgruppe vermelden. Das Landgericht Hamburg verurteilte Matthias Schmidt und Andreas Schmidt (die ehemaligen Geschäftsführer der RWI Gesellschaften) zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 46.666,66 EUR. Zusätzlich wurde festgestellt, dass die Verpflichtungen der Beklagten zum Schadensersatz aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung herrühren. Zudem liegen bereits weitere Urteile der Landgerichte Lüneburg und Itzehoe gegen die Schmidt-Brüder vor.

Neuigkeiten gibt es ebenfalls zu dem gesondert verfolgten RWI Hintermann Rainer Maria Friedrich. Dieser ist in der Zwischenzeit von dem Landgericht Dresden zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren verurteilt worden. Der im Hintergrund arbeitende Friedrich hatte ein umfassendes Geständnis abgelegt und war daher bereits vor den anderen Mitbeschuldigten rechtskräftig verurteilt worden. Momentan beschäftigt die Rechtsanwälte die Frage, wo sich Friedrich aufhält, wurde er doch nach etwa 20 Monaten Untersuchungshaft nicht gleich wieder eingesperrt, sondern vielmehr wieder auf freien Fuß gesetzt. Letzte Anschriften in Dresden bzw. Beelitz scheint Friedrich nicht mehr aufzusuchen.

Konstruktion der RWI-Gesellschaften

Zur Erklärung nochmals kurz das System der RWI-Gesellschaften: Die Beteiligung bei der RWI sah vor, dass die Anleger Geld investierten und dann einem bestimmten Blockheizkraftwerk (BHKW) an einem bestimmten Standort zugewiesen werden. Dort sollten sie an einer Betreibergesellschaft für diesen Standort beteiligt sein. Diese waren zunächst als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ausgestaltet, später als GmbH & Co. KG. Letzte ist nichts anderes als eine Kommanditgesellschaft (KG), bei der die persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin), gleichbedeutend mit der Geschäftsführerin, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH, konkret die RWI Verwaltungsgesellschaft des Herrn Andreas Schmidt)ist.

Die neuesten Erkenntnisse und Verfahrenserfolge kommentiert Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Thomas Schulte und Team wie folgt:

„Die Verurteilung der Gebrüder Schmidt war zu erwarten. Diese hatten bereits angekündigt, Privatinsolvenzverfahren durchführen zu wollen. Die hier erreichte Verurteilung führt jedoch dazu, dass die Forderung der durch unsere Kanzlei vertretenen Anleger nicht unter die Restschuldbefreiung fällt, da diese aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung herrührt. Mit der strafrechtlichen Verurteilung des Rainer Maria Friedrich, dessen Aufenthaltsort zur  Zeit unbekannt ist, ist zudem klar, dass geschädigte Anleger auch gegen Herrn Friedrich einen Schadensersatzanspruch geltend machen können. Da aus dem Vermögen des Friedrich noch etwa 290.000,00 EUR durch die Strafverfolgungsbehörden arrestiert sind, werden die Anleger, welche sich als erstes mit ihrem Anspruch durchsetzen können, wohl im Rahmen der Zwangsvollstreckung ihren Schaden auch ersetzt bekommen. Es gibt hier einen Wettlauf der Gläubiger.“

Gegen die weiteren, vor dem Landgericht Dresden ebenfalls angeklagten Hintermänner der RWI Geldvernichtung wird noch prozessiert. Das Verfahren gegen Matthias Schmidt, Andreas Schmidt, Heiko Kuhn, Dirk Reindke und Herrn B. könnte aber noch in diesem Jahr zumindest in der ersten Instanz abgeschlossen werden.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Schulte und sein Team aus Berlin haben bereits jetzt für den Zeitpunkt des Abschlusses des erstinstanzlichen Strafverfahrens Akteneinsicht in die komplette Strafermittlungsakte beantragt. Auch die Strafakte Friedrich lag bereits Rechtsanwalt Dr. Schulte vor. Diese liefert vor allem Einblick in die Hintergründe der RWI-Abzocke und zeigt, dass noch nicht alles Geld verloren ist.

Den betroffenen Anlegern und ihren Familien, die bislang die weitere Entwicklung abgewartet haben, ist aufgrund der aktuellen Ereignisse dringend zu raten, anwaltlichen Rat zur Geltendmachung von Ansprüchen einzuholen.

 


Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Dr. Thomas Schulte

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Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 1095 vom 30. Oktober 2013 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

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