SAM AG – Forderungen der Kunden zeitlich befristet!

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

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Architektur / Pixabay

Anmeldefrist nochmals bis zum 31.12.2012 verlängert

Die Swiss Asset Management Group AG (kurz SAM AG) befindet sich seit dem 24.08.2012 in Liquidation und wird abgewickelt. Durch diese Entwicklung in den letzten Monaten und aufgrund der schwierigen finanziellen Lage der SAM AG befürchten die geprellten Anleger zu Recht, dass ihre Gelder bedroht sind und den vielen tausend Kunden ein erheblicher Verlust ihres Geldes bevorstehen könnte.  

Wie die Ansprüche geltend machen?
Vielen  geprellten Kunden der SAM AG/BestLife AG ist nicht klar, dass sie ihre Forderungen selbstständig bei den Liquidatoren anmelden müssen. Die betroffenen Kunden können nicht damit rechnen, dass sie von den Liquidatoren angeschrieben werden und fristgerecht zur Anmeldung ihrer Forderungen aufgefordert werden.  Nach Schweizer Vorgaben müssen insgesamt drei Schuldenrufe erfolgen, die in verschiedenen Medien zu veröffentlichen sind. Die hierfür gesetzte Frist wurde bereits einmal bis zum 30.11.2012 verlängert. Nun wird aus Kreisen der Liquidatoren bekannt, dass bislang erst ein geringer Teil der Kunden ihre Forderung angemeldet hat. Daher hat man sich nun dazu entschlossen, die Frist nochmals zu verlängern.

Achtung weitere Fristverlängerung!

Die neue Frist zur Forderungsanmeldung endet am 31.12.2012.
Warum die Resonanz zu gering ausfiel, liegt bestimmt in der Tatsache, dass viele der Anleger größtenteils deutsche Anleger sind, die bisher noch keine Kenntnis von der Abwicklung der SAM AG haben, denn der Aufruf zur Anmeldung wurde voraussichtlich nur im Internet und hauptsächlich in den Schweizer Medien veröffentlicht.
Christian M. Schulter Rechtsanwalt der Kanzlei Dr. Schulte und sein Team: „Allen Kunden der SAM AG, wie auch anderen Gläubigern zu raten, ihre Ansprüche fristgerecht und durch entsprechende Unterlagen belegt anzumelden. Weiterhin versuchen die Rechtsanwälte der Kanzlei  Dr. Schulte und sein Team den betroffenen Anlegern und ihren Familien neben dem Klageverfahren mit  der gegründeten Auffanggesellschaft „Arbeitsgemeinschaft Ökologischer Projekte“  den drohenden Verlust der Gelder von geprellten Anlegern so gering wie möglich zu halten und die Anfangsinvestitionen zu retten, damit einem Totalverlust entgegengewirkt werden kann.“
Die betroffenen Kunden der SAM AG sollten sich nicht nur ausschließlich auf den Ausgang des Liquidationsverfahrens oder eines sich möglicherweise anschließenden Insolvenzverfahrens zur Erlangung ihrer investierten Gelder verlassen, sondern sich durch rechtlichen Rat auf jegliche Entwicklung  vorbereitet sein. Darüber hinaus hat die Kanzlei Dr. Schulte und sein Team die „Geschädigtengemeinschaft SAM AG“ gegründet, um die Interessen der betroffenen Anleger zu bündeln. Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Christian M. Schulter unter schulter@dr-schulte.de oder 030 22 19 220 20.

Dr. Thomas Schulte

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Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 896 vom 5. Dezember 2012 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

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