Am 22./23.09.2012 fand in Stettin/ Polen das Seminar „Grundlagen deutsch-polnisches Recht“ statt. Veranstaltungsleiter: Dr. Radoslaw Czupryniak LL.M. – Rechtsanwalt
Während der Seminarveranstaltung führte Dr. Czupryniak in die Grundlagen des deutsch-polnischen Rechts ein. Hintergrund ist die große Zahl von Rechtsgeschäften und Rechtsfällen zwischen deutschen und polnischen Unternehmen. Insbesondere rund um das Speditionsrecht und das europäische Recht der Niederlassungsfreiheit haben sich neue rechtliche Fragen ergeben.
Rechtsanwalt Dr. Radoslaw Czupryniak: „Die europäischen Integration hat einen Schub an Investitionen und neuen Projekten ausgelöst. Die dadurch ausgelösten rechtlichen Fragen sind komplex und hinzu kommen sprachliche Probleme, kulturelle Unterschiede und unterschiedliche Sichtweisen. Kompetenz und entsprechende Sprachkenntnisse in dem Bereich sind also gefragt.“
Das zweitägige Seminar führte über das deutsche Handelsrecht zu den grundsätzlichen Fragen des polnischen Rechts:
- Europarecht
- Gemeinsame Unternehmen
- Investitionssicherheit
- Typische Verträge zwischen Kaufleuten
Dabei tauchten viele Fragen auf, z. B. über die Möglichkeiten der Firmengründung in Polen und in Deutschland, über die richtige Rechtsformwahl in beiden Ländern, den Abschluss der Gründungs- und Mitarbeiterverträge, den Erwerb von Immobilien, die Beantragung der notwendigen Genehmigungen etc.
Die anwesenden Unternehmer, die sowohl in Deutschland wie in Polen investieren wollen, wurden im polnischen und im deutschen Wirtschaftsrecht beraten.
Dr. Czupryniak: „Die Hauptaufgabe der Seminars, die darin bestand, aktuelle Kenntnisse über das polnische und deutsche Recht in praxisorientierter Form zugänglich zu machen, ist erfüllt worden. Die wirtschaftlichen Beziehungen zu Polen vertiefen sich seit Jahren kontinuierlich. Unseres Ziel, die deutsche Unternehmen, die ihre Tätigkeit in Polen planen oder bereits umgesetzt haben und die polnische Unternehmen, die ihre Tätigkeit in Deutschland planen, juristisch und grenzüberschreitend zu unterstützen, ist durch dieses Seminar ebenso erfüllt worden.“
Dr. Czupryniak: „Unsere grenzüberschreitende Beratung macht es möglich, maßgeschneiderte Lösungen für unsere Mandanten zu finden. Vor allem die richtige zweisprachige Vertragsgestaltung macht es möglich in Zukunft dem Streit aus dem Wege zu gehen.“
Die Seminarveranstaltung war ein großer Erfolg und fand bei allen teilnehmenden Personen großen Anklang. Zur Zufriedenheit der Seminarteilnehmer konnte folgendes Ergebnis mit auf den Weg gegeben werden:
Dr. Thomas Schulte: „Wir Rechtsanwälte sollten uns im Interesse unserer Mandanten diesen Fragen öffnen, zumal seitens unserer deutschen Mandanten häufig Rechtsfragen rund um das Recht der Nachbarstaaten aufgerufen werden“.