Sol­ven­ta Fi­nanzser­vice GmbH – Sa­nie­rungs­plä­ne statt Ver­mitt­lung von Dar­le­hensverträgen?

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

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Courthouse / Pixabay

Den Au­tor ha­ben in letz­ter Zeit ver­mehrt An­fra­gen zu der Sol­ven­ta Fi­nanzser­vice GmbH mit Sitz in Wörgl/Ös­ter­reich er­reicht. Die­se bit­tet im In­ter­net un­ter www.sol­ven­ta.at Leis­tun­gen an. In Aus­sicht ge­stellt wird hier ei­ne Be­ar­bei­tung von Lö­sungs­kon­zep­ten bei fi­nan­ziel­len Prob­le­men.

Die An­fra­gen be­züg­lich der Sol­ven­ta an den Au­tor rich­ten sich aber stets da­rauf, ob ein Dar­le­hen­san­ge­bot der Sol­ven­ta an­ge­nom­men wer­den soll. Die Sol­ven­ta for­dert für ei­ne Bear­bei­tung der Kundenanfragen ei­ne Be­ar­bei­tungs­ge­bühr von mög­li­chen In­te­res­sen­ten.

Für die an ei­nem Dar­le­hen in­te­res­sier­ten Per­so­nen stellt sich je­doch he­raus, dass die Sol­ven­ta gar kei­ne Dar­le­hen bei Ban­ken ver­mit­telt, son­dern viel­mehr den Kon­takt zu ei­nem deut­schen Rechts­an­walt her­stellt. Die­ses wur­de schon öf­ter be­rich­tigt und ist auch in In­ter­netforen so zu lesen. Mit Hil­fe des deut­schen Rechts­an­wal­tes soll dann ein Sa­nie­rungs­konzept er­ar­bei­tet wer­den.

Die Solventa selbst benutzt das Wort Darlehen oder Kredit in ihren Schreiben auch nicht. Es ist hier von Zusage-Bescheid und Finanz-Dienstleistungsauftrag die Rede.

Ei­ne Dar­le­hens­su­che­nder wür­de so­mit nicht zu ei­nem von ihm be­ab­sich­tig­ten Dar­le­hen kom­men. Dies gilt ins­be­son­de­re dann, wenn gar kei­ne Über­schul­dungs­si­tua­tion vor­liegt, son­dern ei­n Dar­le­hen viel­mehr zur Rea­li­sie­rung ei­nes Pro­jek­tes be­nötigt wird. Ei­ne über­schul­de­te Per­son, die ei­n Dar­le­hen zur Lö­sung ih­rer Probl­eme sucht, fin­det hier nicht das ge­wünsch­te Dar­le­hen, son­dern ei­nen al­ter­na­ti­ven Lö­sungs­vor­schlag. Über die Gü­te des Lö­sungs­vor­schla­ges kann der Au­tor bis­her kei­ne Rück­mel­dung ge­ben.

Wie es zu dem Phä­no­men kommt, dass die An­frager stet­s ei­n Dar­le­hen su­chen, dann je­doch bei ei­ner Schul­den­sa­nie­rung lan­den, konnte bis­her noch nicht auf­ge­klärt werden. Ma­chen sich die An­fra­ger fal­sche Vor­stel­lun­gen zu dem An­ge­bot der Sol­ven­ta auf de­ren In­ter­net­sei­te oder fin­det noch ei­ne Pa­ra­llel­wer­bung für die Vermittlung von Darlehensverträgen statt, die gar nicht aus­ge­reicht wer­den. Zu­min­dest im letz­ten Fall würde hier wohl ei­ne un­lau­te­re, ir­re­füh­ren­de Wer­bung vor­lie­gen.

Ob es sinn­voll ist, an die Sol­ven­ta ei­ne Be­ar­bei­tungsgebühr zu ent­rich­ten, auch wenn nicht klar ist, was für ei­n An­ge­bot die Ge­sell­schaft dem Dar­le­hens­su­chen­den letztend­lich macht. Soll hier dem Beurteilungsvermögen des ein­ze­lnen An­fra­gers selbst über­las­sen blei­ben.

Dr. Schulte

Rechtsanwalt

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Dr. Thomas Schulte

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Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 557 vom 9. Oktober 2008 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

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