Trotz Flüchtlingsstatus in Italien besteht Familienschutz in Deutschland

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

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Leipzig (jur). Nur weil ein Ausländer bereits in einem anderen EU-Mitgliedstaat als Flüchtling anerkannt wurde, darf ihm der internationale Familienschutz in Deutschland nicht verweigert werden. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht Leipzig in einem Urteil vom Dienstag, 17. November 2020, entschieden (Az.: 1 C 8.19). Im vorliegenden Fall war dem Kläger, der nach eigenen Angaben aus Somalia stammt, nach seiner Einreise in Italien internationaler Flüchtlingsschutz gewährt worden. In der Folg …

Dr. Thomas Schulte

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Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 3814 vom 19. November 2020 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

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