Versteckte Goldmünzen sind nicht „verloren gegangen“

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

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Dr. Thomas Schulte

Oldenburg (jur). Ein auf einem Friedhof versteckter Goldschatz ist nicht „verloren“, so dass der Finder den nicht abgeholten Schatz später nicht für sich beanspruchen kann. Ein Anspruch auf Herausgabe der Fundsache besteht nach dem Gesetz nur bei Sachen, die „verloren“ wurden oder deren Eigentümer wegen langen Zeitablaufs nicht mehr ermittelt werden kann, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg in einem am Freitag, 29. Januar 2021, bekanntgegebenen Beschluss (Az.: 1 W 17/20). Das bed …

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Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 3977 vom 3. Februar 2021 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

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