Vertragsklauseln müssen von Baukunden verstanden werden können

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

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Valentin Markus Schulte

Frankfurt/Main (jur). Von Bauträgern dürfen in ihren Geschäftsbedingungen keine Klauseln verwendet werden, die letztlich von Kunden nicht beurteilt werden können. Dies entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main in einem am Mittwoch, 4. November 2020, verkündeten Urteil (Az.: 29 U 146/19). Es hat damit insgesamt elf Klauseln eines vorformulierten Bauvertrags als unzulässig verworfen. Die Revision wurde vom OLG zugelassen. *h2*Bauunternehmen verwendet einen vorgefertigten „ …

Dr. Thomas Schulte

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Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 3795 vom 10. November 2020 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

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