Ablösung von teuren Krediten – Rechtsprechung zur Widerrufsthematik scheint sich zu festigen

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Inhaltsverzeichnis
Recht und Gesetz

Die Tatsache, dass man sich von teuren Krediten lösen kann, wenn die im Darlehensvertrag enthaltene Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist, wird auch von immer mehr Gerichten gewürdigt. Folge ist, dass immer mehr Kreditnehmer ihre aus den Jahren 2002 bis 2010 stammenden Darlehensverträge überprüfen lassen. Dabei stellt sich regelmäßig heraus, dass ein Großteil der überprüften Widerrufsbelehrungen fehlerhaft ist. Oftmals besteht dann die Möglichkeit, zu den günstigen derzeit herrschenden Konditionen umzuschulden oder einen attraktiven Vergleich mit Konditionenanpassungen bei der eigenen Bank zu erzielen.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Thomas Schulte und Team von der Berliner Kanzlei Dr. Schulte & Partner Rechtsanwälte mbB kann aus seiner eigenen Erfahrung ähnliches berichten: „Bereits seit Jahren überprüfen wir für unsere Mandanten formelle Fehler in Darlehensverträgen. Relevant können unserer Erfahrungen nach Darlehensverträge vor allem aus den Jahren 2002 bis 2010 sein. In diesem Zeitraum gab es verschiedene Änderungen in den vom Gesetzgeber zur Verfügung gestellten Musterbelehrungen. Zum Teil massenhaft haben die Banken diese Musterbelehrungen für ihre eigenen Zwecke individuell abgeändert und sind damit von der Musterbelehrung abgewichen. Genau dies wird den Banken immer mehr zum Verhängnis. Immer mehr Gerichte fällen verbraucherfreundliche Urteile, die eine entscheidende Verbesserung für Bankkunden bringen.“

                   

Laut Pressemeldungen hat bspw. die Verbraucherzentrale Hamburg festgestellt, dass rd. 80% der ihr zur Prüfung eingereichten Widerrufsbelehrungen fehlerhaft sind. Die fehlerhaften Widerrufsbelehrungen wurden von nahezu allen bekannten deutschen Geschäftsbanken und Sparkassen verwendet. Darunter sind die ING-DiBa, die Deutsche Bank, die DKB, die Commerzbank, die Münchener Hypothekenbank, die BW-Bank, die DSL Bank, die Hamburger Sparkasse und die Mittelbrandenburgische Sparkasse, hatte die Verbraucherzentrale Hamburg mitgeteilt.

„Auch wir können die Häufigkeit von fehlerhaften Widerrufsbelehrungen bestätigen. In den von unserer Kanzlei untersuchten Darlehensverträgen unserer Mandanten fand sich in der weit überwiegenden Mehrheit eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung. Es gilt allerdings, sorgfältig abzuwägen, welchen Weg man mit dieser Information gehen sollte“, sagt Fachanwalt Dr. Schulte, der sich mit seinem Team seit geraumer Zeit mit dieser Problematik beschäftigt.

Hintergrund ist, dass auf die Fehlerhaftigkeit ihrer Widerrufsbelehrung angesprochene Kreditinstitute häufig zunächst Ansprüche von Kreditnehmern zurückweisen.

„Die häufig an den Tag gelegte Mauertaktik der Banken dürfte ihre Ursache in der enormen wirtschaftlichen Bedeutung der geltend gemachten Ansprüche haben. Für die Banken und Sparkassen dürfte die derzeitige Situation ein Milliarden-Risiko darstellen“, so RA Dr. Schulte.

 

Die Tatsache, dass die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) und immer mehr Landes- und Oberlandesgerichte den Verbrauchern Recht gibt, kann bspw. dazu führen, dass Bankkunden ohne Zahlung einer hohen Vorfälligkeitsentschädigung die derzeit günstigen Konditionen auf dem Geldmarkt ausnutzen können, um preiswert umzuschulden.

Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte und Team rät jedoch im Einzelfall zur Vorsicht: „Es ist sinnvoll, von einem darauf spezialisierten Rechtsanwalt nicht nur die Fehlerhaftigkeit der Widerrufsbelehrung überprüfen zu lassen, sondern sich auch mögliche wirtschaftlich sinnvolle Vorgehensweisen für den jeweiligen Einzelfall aufzeigen zu lassen. Nicht immer ist ein langer und nervenaufreibender Gerichtsprozess mit einem immer verbleibenden Kostenrisiko das erste Mittel der Wahl. Häufiger macht es Sinn, sich ggf. auch außergerichtlich mit seiner Bank auf einen vorteilhaften Vergleich zu einigen. Der Spatz in der Hand ist meist besser als die buchstäbliche Taube auf dem Dach.“

 

For our international clients essential information of the press release in English:

According to press reports, the consumer center of Hamburg, found that approximatly 80% of its cancellation & return submitted for the test are faulty. The faulty order cancellation were used by nearly all well-known German commercial banks and savings banks such as the ING-DiBa, the German bank, DKB, Commerzbank, Munich mortgage bank, the BW-Bank, DSL Bank, Hamburger Sparkasse and Mittelbrandenburgische Savings Bank, the Consumer Hamburg.

 

 

Dr. Thomas Schulte

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Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 1490 vom 9. Januar 2015 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

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