
Anlagebetrug steuerlich absetzen: Verlust aus Kapitalvermögen – aber in welchem Jahr?
Anlagebetrug. Im Februar 2024 will ein Anleger aus Hannover Geld von seinem Festgeld abrufen, doch das Kundenportal ist abgeschaltet und die 30.000 Euro sind weg. Steuerlich kann der Verlust als Verlust aus Kapitalvermögen zählen, oft streitig ist aber das Jahr. Welches Jahr trägt den Verlust?