Rechtsanwalt Erbrecht Berlin

Muster Feststellungsklage

Im Bereich des Erbrecht gilt es nicht nur, die rechtlichen Folgen zu beachten, sondern auch die Pflichten, die mit einer Erbschaft einhergehen.

Als Rechtsanwalt in Berlin berate und betreue ich Sie in allen Fragen rund um das Erbrecht regional vor Ort in meiner Kanzlei sowie bundesweit telefonisch auch per Videotelefonie. Ich unterstütze Sie mit meinem Team als Erblasser, Erbe, Erbin und pflichtteilsberechtige Person.

Wenn ein Erbe gewissenhaft und möglichst perfekt vorbereitet werden soll, zum Beispiel durch ein Testament, was generell ab dem Alter von 18 Jahren empfehlenswert ist, dann treten zu diesem Zeitpunkt, spätestens aber durch den Tod eines Menschen, regelmäßig Fragen zu den Themen Erbschaft, Erbvertrag, Testament, Nachlass, Pflichtteil, Erbschein undsoweiter auf. 

Ihre Wünsche zum Thema Erbe berücksichtigen

Bereits im Vorfeld einer Erbschaft berücksichtigen wir Ihre individuellen Wünsche und beraten Sie umfassend rechtlich und tatsächlich. Wir zeigen Ihnen rechtzeitig mögliche Problempunkte auf, damit es am Ende unter den Erbinnen und Erben zu möglichst wenig oder im besten Falle gar keinen Streitigkeiten kommt. Denn leider ist oft zu beobachten, dass hieraus resultierende Streitigkeiten intakte Familienverhältnisse nach vielen Jahrzehnten quasi von heute auf morgen zerstören.

Viele Emotionen spielen nicht nur durch den Todesfall selbst eine Rolle. Vor allem geht es um Geld. Was ist wie viel wert, wer bekommt was und vieles mehr sind Fragen, die die Erblasserin bzw. der Erblasser nicht mehr beantworten können.

Um dies zu vermeiden, ist es wichtig ein Testament anzufertigen. Hierbei unterstütze ich Sie gerne nach Ihrem Willen und bringe Ihre Wünsche in Einklang mit den eventuellen Erben. Dies ist selbstverständlich kein Muss. Als Anwalt berate ich Sie entsprechend zu Ihren individuellen Wünschen.

Vor allem wenn Freigrenzen überschritten werden kann es schnell zu steuerlichen Nachteilen kommen, die man im Vorfeld vermeiden kann. Nicht nur bei Privatpersonen, sondern auch bei Unternehmen ist es wichtig, eine Nachfolge zu regeln, denn schließlich hängt im Zweifelsfall nicht nur der eigene Familienfrieden am Erbe, sondern auch die Belegschaft, um deren Arbeitsplätze und Zukunft es geht.

Anwalt für Erbrecht Leistungen

Ich entwerfe ein Testament nach Ihren Vorstellungen und Wünschen, erstelle einen Erbvertrag, berate Sie ebenfalls zu den Themen Pflichtteil, Enterbung, Schenkungen und weiteres. Hierbei bleiben ggf. in Abstimmung mit einem Steuerberater auch auf die steuerlichen Fragen rund um Freibeträge im Blick.

Müssen Sie einen Erbschein beantragen, benötigen Sie Unterstützung im Schriftverkehr mit Grundbuchamt, Banken, Handelsregister und weiteren Unternehmen, Behörden, Verwaltungen oder generell, wenn es um das Erbe geht, so biete ich Ihnen dazu ebenfalls meine langjährige Erfahrung an.

Beim Thema Erbengemeinschaften wird es noch komplexer, denn hier gilt es besonders viele Personen „zufrieden zu stellen“. Auch hier berate ich als unabhängiger Anwalt Sie und alle betreffenden Personen umfangreich und neutral.

Ich stehe Ihnen außergerichtlich und gerichtlich zur Verfügung bei allen Gerichten in Berlin, der Region, Brandenburg und selbstverständlich auch bundesweit.

Sie erreichen meine Kanzlei telefonisch unter 030 22 19 220 20 oder dr.schulte@dr-schulte.de. Ich freue mich darauf, Sie in allen Bereichen des Erbrecht unterstützen zu dürfen.

Meine Kanzlei finden Sie in Berlin Marienfelde im Bereich der Bezirke Lankwitz, Lichtenrade, Mariendorf, Schöneberg.