Dr. Thomas Schulte

„Bezness“ – juristische und menschliche Herausforderung

„Bezness“ kein Märchen aus 1000 und einer Nacht? – Realität, Opfer und Täter, Überleben und Betrug – Diskussionsbeitrag Dr. Schulte und Team, ein Sponsor von www.1001geschichte.de

Der Ansatz dieser Diskussionsrunde besteht darin, dass alle Wesen von sich aus nach Glück streben und Leiden vermeiden wollen. Der Mensch besitzt die Fähigkeit der Reflektion. Lust und Leid beruhen auf sinnlicher Wahrnehmung und innerer Zufriedenheit. Die Zufriedenheit hat mit Frieden zu tun und wurzelt in Großzügigkeit, Ehrlichkeit und achtet auf das Recht des Glücks der anderen Mitmenschen, gesellschaftlich, emotional und rechtlich betrachtet – diese Aufforderung betrifft alle.

Was ist „Bezness“?

Das Wort „Bezness“ ist eine Verballhornung des englischen Wortes Business und beschreibt den Vorgang, bei dem ein Mann aus einem wirtschaftlich schwächeren Land versucht, durch eine Freundschaft oder Partnerschaft oder sogar Heirat einen Kontakt zu einem wirtschaftlich leistungsfähigeren Partner zu erlangen. Die teilweise erschütternden Darstellungen der sich aus solchen gescheiterten Partnerschaften ergebenen juristischen Herausforderungen und menschlichen Verwerfungen hat dazu geführt, dass Dr. Schulte und Team sich zu seinem Sponsoring entschieden haben.

Die Gründerin der Internetseite, Evelyne Kern, ist in ihrer eigenen Biografie selbst Opfer eines solchen Umstandes geworden und hat auf der Internetseite http://www.1001geschichte.de anderen Frauen die Möglichkeit geboten, ihre eigenen Schicksale darzustellen. Diese werden in anonymer Form veröffentlicht, nachdem die Betreiberin der Internetseite den Inhalt verifiziert hat.

Auf der Seite http://www.1001geschichte.de sind bisher über die Jahre etwa 400 Berichte dargestellt und auch Tipps gegeben, welche Maßnahmen in einem solchen Krisenfall zu veranlassen sind und wie eine solche Situation möglicherweise im vornherein vermieden werden kann. Dazu hat Evelyne Kern das Instrument der „Schwarzen Liste“ eingeführt, in welcher Namen von bekannten und entlarvten Bezness-Betrügern geführt werden.

Sexualakt versus Emotionalakt

Das Grundprinzip des Bezness ist ebenso einfach, wie schockierend. Ein junger, gut aussehender Mann spricht an einem Strand in einem arabischen oder afrikanischen Land eine zumeist ältere Dame an. Dieser werden Komplimente gemacht und sie lässt sich schnell auf eine Beziehung ein. Innerhalb kürzester Zeit entsteht eine enorme emotionale Abhängigkeit der Frau, die sich deshalb schnell zu sexuellen Handlungen, Schenkungen und finanzieller Beihilfe verleiten lassen. Üblicherweise sprechen diese Männer kurze Zeit später von Hochzeit und einer gemeinsamen Zukunft. Wie Evelyne Kern selbst realisieren musste, bleibt diese schöne Zukunft nur ein Traum.

Das böse Erwachen folgt früher oder später auf äußerst unangenehme Art und Weise. Auf der Internetseite http://www.1001geschichte.de werden von Kindesentführungen, gescheiterten Existenzen, emotionalem Missbrauch, Betrügereien und weiteren schwer vorstellbaren Schicksalen berichtet. Für Außenstehende sind diese Vorgänge schwer nachvollziehbar, da die emotionale aufgebaute Bindung im Erzählen nicht wiedergegeben werden kann, Scham und Verletzungen spielen auch hierbei eine große Rolle.

Einseitige Berichterstattung?

Den Betreibern der Seite werden häufig eine Stigmatisierung von ausländischen und zumeist muslimischen Männern, sowie eine Nähe zur „rechten Ecke“ vorgeworfen. Es lässt sich nicht bestreiten, dass es zumeist um muslimische Männer geht, die ältere Frauen ausnutzen. Die Betreiberin der Seite stellt jedoch immer wieder klar, dass die Seite nicht gegen muslimische Männer im Allgemeinen, oder die Religion kämpft, sondern gegen die „Bezness“-Betrüger.

Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass es ebenso viele deutsche Männer und Frauen gibt, die fragwürdigen Reisen und „Hobbies“ (Sex-Tourismus u.ä.) nachgehen. Und es gibt ebenso junge Frauen, die vermögende ältere Herren ausnutzen. Gesellschaftlich wird dieses Phänomen allerdings weniger als Ausnutzen einer emotionalen Bindung, sondern mehr als das Befriedigen bestimmter Bedürfnisse gesehen. Doch auch im Forum von www.1001geschichte.de<http://www.1001geschichte.de> finden sich einige Beiträge zu der „umgekehrten Konstellation“ wieder.

Juristische Probleme im In- und Ausland

Alleine in Tunesien werden jedes Jahr 1.800 solcher Fälle registriert. In anderen Ländern wie Ägypten, oder der Türkei sind die Zahlen ähnlich. In Deutschland selbst wird Bezness strafrechtlich nicht verfolgt und geahndet. Neben dem emotionalen Verletzungen und Schäden ist das Thema Straftat und Betrug sehr ausgeprägt. In diesem Zuge werden immer wieder Straftaten begangen, gegen die man sich zur Wehr setzen muss. Die Palette reicht von Körperverletzung, über Kindesentführungen bis hin zum Betrug. Vor allem der Betrug bildet den Fuß des gesamten Systems.

Zu Beginn der „Beziehung“ wird die Frau häufig kleine Geschenke bezahlen. Man zieht nach kurzer Zeit zusammen und baut vielleicht sogar ein Haus in dem Land, in dem man sich kennengelernt hat. Die Frauen wohnen häufig in Deutschland, sodass die Männer sich entweder den Hausbau finanzieren lassen (wobei das Geld an den Mann überwiesen wird), oder dieser kommt mit nach Deutschland. Durch eine Hochzeit lässt sich relativ einfach eine deutsche Staatsbürgerschaft erschleichen.

Für die finanzielle Absicherung erfinden die Männer Geschichten, die ebenfalls die Grenzen der Fantasie ausreizen und gerade dadurch so plausibel wirken. Auch hier reicht die Bandbreite von Ausbildungskosten bis hin zu Schulden, die man gemacht hat und mit denen man nicht mehr leben kann. Die emotional bereits vollständig abhängigen Frauen lassen sich häufig dazu bringen, diese Kosten zu decken. Kurz darauf verschwindet der Mann, oder hat nebenbei sexuellen Kontakt zu anderen Frauen.

Die Juristen der Kanzlei Dr. Schulte und sein Team Rechtsanwälte mbB wissen aus Erfahrung, dass der strafrechtliche Tatbestand des Betruges damit natürlich erfüllt ist. Häufig sind die Männer doch nicht mehr in Deutschland und können deshalb nur schwer hinter Gitter gebracht werden. Zivilrechtlich hat man auch einen Anspruch das Geld zurückzubekommen. Jedoch stellt sich hier das gleiche Problem: Sind die Männer weg, dann auch das Geld. Es sind Fälle bekannt, in denen der Mann ca. 230.000 Euro erschlichen hat und anschließend eine Privatinsolvenz angemeldet hat. Damit ist das Geld endgültig weg. In diesem Fall wurde das Geld scheinbar für bezahlte sexuelle Dienste zu über 40 verschiedenen Frauen verwendet.

Das Erwachen und die Realität – Was tun wenn es passiert ist?

Wenn man realisiert, dass man auf einen Betrüger hereingefallen ist und bereits mit diesem verheiratet ist, dann ist es dringend zu empfehlen eine Scheidung zu erreichen. Seit der Einführung der ROM-III-Verordnung ist dies auch aus dem Ausland möglich, wenn der regelmäßige Aufenthalt in Deutschland ist. Man kann aber auch bei einem generellen Aufenthalt im Ausland das deutsche Recht anwenden, wenn dies mit dem Ehepartner vereinbart wird. Nach der ROM-III-Verordnung kann bei der Anrufung eines deutschen Gerichts jedoch kein Recht angewandt werden, welches einem der Ehegatten aufgrund seines Geschlechts keinen gleichberechtigten Zugang zur Ehescheidung gewährt. Dies wird in den fraglichen Fällen häufiger der Fall sein.[1] Eine Ehescheidung im Ausland kann unter den Voraussetzungen der §§ 107f. FamG in Deutschland anerkannt werden. Dafür müssen die dort aufgeführten Gründe beachtet und eine entsprechende Gebühr entrichtet werden.

Vorsicht Schenkungen! Rechtsgrundlage Steuern – Was ist zu beachten im In – und Ausland?

Bei unüberlegten Schenkungen sind auch mögliche Konsequenzen für die eigentlichen Opfer zu berücksichtigen. Schenkungen, sowohl im In- als auch im Ausland unterliegen grundsätzlich der Schenkungssteuer (Rechtsgrundlage ist das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz ErbStG). Danach muss eine Schenkung die man tätigt, dem zuständigen Schenkungssteuerfinanzamt angezeigt werden (Beachte die §§ 30 http://www.gesetze-im-internet.de/erbstg_1974/__30.html und 35 http://www.gesetze-im-internet.de/erbstg_1974/__35.html ErbStG – http://www.gesetze-im-internet.de/erbstg_1974> und § 19 AO<http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__19.html zur Anzeige der Schenkung).[2] Zu beachten ist auch, dass der Steuerfreibetrag nur einmal in 10 Jahren gewährt wird. Kommt man über den Freibetrag hinaus, muss man alles Weitere versteuern.

Je nach dem in welches Land man etwas verschenkt, fallen dort möglicherweise auch Steuern an. Zahlt man diese Steuern in Deutschland nicht, dann bekommt man ein steuerstrafrechtliches Problem (siehe §§ 369 ff. AO http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/BJNR006130976.html#BJNR006130976BJNG007801301).

Folgen für die ausgenutzten Frauen

Im besten Fall hat die ausgenutzte Frau lediglich kleine finanzielle Einbußen hinzunehmen, der verkraftet werden kann. Viel tragischer ist, dass die meisten Frauen jedoch einen großen emotionalen Schock erleiden, von dem sich nur schwer bis gar nicht erholt werden kann. Die Realität der meisten Opfer sieht so aus, dass enorme finanzielle Einbußen, verschenkte Jahre und das Wissen nur benutzt worden zu sein verarbeitet und ertragen werden muss. Die Scham darüber ausgenutzt worden zu sein macht die Betroffenen oftmals handlungsunfähig. Die Männer, die auf diese Art und Weise ihren Lebensstil, oder die „eigentliche“ Familie finanzieren, nehmen darauf keine Rücksicht. Das Betrugsmodell ist sehr beliebt und scheinbar sehr erfolgsversprechend. Den Frauen, die dadurch ausgenutzt und geschädigt werden bleibt nur zu wünschen, dass sie sich von dem Erlebten erholen und möglichst keine langfristigen Schäden davontragen. Wenn möglich sollten betroffene Opfer Hilfe und Rat, auch juristische Hilfe in Anspruch nehmen, um weiteren Schaden abzuwenden und Klärung zu erzielen.

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Diese Problemstellung war Diskussionsthema einer Sondersendung von RTL am 03.06.2020 mit Opfer und Psychologen sowie dem Autor Thomas Schulte als Experte.

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 1519 vom 9. Februar 2015 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

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