Stuttgart (jur). Für Versicherte mit chronischer Darmerkrankung und häufigem unkontrolliertem Stuhlgang ist ein Arbeitsweg per Bus und Bahn nicht zumutbar. In einem derartigen Fall darf der Rentenversicherungsträger eine Rente wegen Erwerbsminderung nicht verweigern, entschied das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg in Stuttgart in einem am Freitag, 26. Februar 2021, bekanntgegebenen Urteil (Az.: L 7 R 3817/19). Im streitigen Fall hatte die Klägerin von Juni 2010 bis März 2014 als …