Eine junge Unternehmerin wandte sich in ihrer Not an die Rechtsanwälte Dr. Schulte und Team des Arbeitskreises Kreditgewährung mit der Bitte ihre Bonität wiederherzustellen.
Missverständnis gleich Negativeintrag?
Während der Gründungsphase ihres Unternehmens hatte die Mandantin vorher begründete Darlehensverbindlichkeiten bei der Deutschen Bank nicht immer regelmäßig bedienen können. Darüber war die Deutsche Bank informiert. Es kam zu Zahlungsverzögerungen und Zahlungsrückstand und zu einem Gespräch mit der Deutschen Bank und Vereinbarung: den Rückstand durch eine monatliche zusätzliche Überweisung in Höhe von 100 Euro auszugleichen. An diese Vereinbarung hielt sich die Mandantin.
Dann das Missverständnis mit der Auswirkung, dass die monatlichen Raten und die zusätzlichen 100 Euro auf ein anderes, ebenfalls der Mandantin gehörendes Konto überwiesen wurden, folglich wurde der Rückstand auf dem Darlehenskonto nicht ausgeglichen. Daraufhin kündigte die Deutsche das Darlehen und veranlasste einen negativen Eintrag bei der SCHUFA Holding AG zu Lasten der Mandantin.
Negativeintrag gleich geschäftsunfähig?
Eine böse Überraschung: Kurze Zeit später als sie bei einer anderen Bank einen Darlehensvertrag abschließen wollte, die Bürgschaftsbank Schleswig hatte bereits eine Bürgschaftsübernahme zugesagt, so dass dem Abschluss des Darlehensvertrages nichts mehr im Wege gestanden hätte, kam der Vertragsabschluss aufgrund des negativen Eintrags bei der SCHUFA Holding AG nicht zustande.
Was tun, wer bringt Licht ins Dunkel?
Die junge Unternehmerin wandte sich daraufhin an die Rechtsanwälte des Arbeitskreises Kreditgewährung und bat um Unterstützung zur Wiederherstellung ihrer Bonität. Es wurde umgehend ein einstweiliges Verfügungsverfahrens vor dem Landgericht Kiel eingeleitet. Hauptargumentation in diesem Verfahren war, dass die Kündigung unberechtigt erfolgte. Der Rückstand auf den Darlehensvertrag ließ eine Kündigung nicht zu. Zum Glück teilte das Landgericht Kiel diese Auffassung auch, so dass es dringend anriet einen Vergleich zu schließen.
Gesagt, getan: In dem Vergleich wurde eine Ratenzahlung mit der Deutschen Bank geschlossen und diese verpflichtete sich, den negativen Eintrag bei der SCHUFA Holding AG umgehend zur Löschung zu bringen.
Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte: „Wir erleben in unserer beruflichen Praxis immer wieder, dass Einträge bei der SCHUFA Holding AG automatisiert erfolgen. Es wird in der Regel nie geprüft, ob die Voraussetzungen, welche das Bundesdatenschutzgesetz vorgibt, auch tatsächlich vorliegen. Die Meldungen an die SCHUFA Holding AG werden einfach veranlasst und führen stets dazu, dass neue vertragliche Bindungen nicht zustande kommen.“
Im Fall der jungen Unternehmerin führte lediglich ein Missverständnis zu einem negativen Eintrag bei der SCHUFA Holding AG. Bei der Aufarbeitung des Sach- und Streitstandes stellten die Rechtsanwälte des Arbeitskreises Kreditgewährung aber auch fest, dass die Voraussetzungen für eine Kündigung der Vertragsbeziehungen nicht vorlagen. Zum einen war der Rückstand auf dem Darlehenskonto unklar; zum anderen entsprachen die Mahnschreiben nicht den Anforderungen an das Bundesdatenschutzgesetz.
Rechtsanwältin Danuta Wiest: „Ein negativer Eintrag bei der SCHUFA Holding AG ist nur unter sehr eingeschränkten Voraussetzungen möglich. Wird eine vertragliche Beziehung zum Beispiel durch eine Bank gekündigt, ist unabdingbare Voraussetzung, dass der Kündigung zwei Mahnschreiben in einem Zeitraum von vier Wochen zugegangen sind. Dabei muss in mindestens einem Mahnschreiben auf die negativen Folgen bei Beendigung der Vertragsbeziehungen in aller Deutlichkeit hingewiesen werden. Es hat sich gezeigt, dass die Mahnschreiben in aller Regel nicht diesen Anforderungen gerecht werden, so dass der Betroffene gerade nicht erkennen kann, dass das ihm vorgeworfene vertragswidrige Verhalten negative Folgen haben wird. Wir, die Rechtsanwälte des Arbeitskreises Kreditgewährung haben damit erreicht dass die junge Unternehmerin nunmehr den Darlehensvertrag bei der neuen Bank unterzeichnen kann und das Darlehen zur Auszahlung kommt. Das junge neue Unternehmen kann damit nicht nur weiter existieren, sondern auch Arbeitsplätze können so erhalten bleiben.“
Auch im Fall der jungen Unternehmerin haben die Rechtsanwälte des Arbeitskreises Kreditgewährung genau geprüft, ob die Voraussetzungen vorlagen und die Deutsche Bank die Kündigung der Vertragsbeziehungen zu Recht bei der SCHUFA Holding AG einmelden durfte. Zwar muss die Stelle, die den negativen Eintrag bei der SCHUFA Holding AG veranlasst hat, darlegen und beweisen, dass dieser berechtigt erfolgte. Jedoch hat die Praxis gezeigt, dass der Betroffene umfangreich vortragen muss, warum der Eintrag nicht gerechtfertigt ist.
Das Landgericht Kiel schloss sich überwiegend der Argumentation der Rechtsanwälte des Arbeitskreises Kreditgewährung an und brachte zum Ausdruck, dass der jungen Unternehmerin schnellstmöglich geholfen werden muss, dass diese zu ihrem Darlehen kommt. Dabei berücksichtigte das Gericht selbstverständlich, dass die offenen Forderungen aus der gekündigten Vertragsbeziehung durch die junge Unternehmerin ebenfalls zurückgeführt werden müssen. Insofern einigten sich die junge Unternehmerin und die Bank auf eine Ratenzahlung und eine unmittelbare Löschung des negativen Eintrags bei der SCHUFA Holding AG.
Herr Alexander Bellgardt, Bankfachmann des Arbeitskreises Kreditgewährung: „Ein negativer Eintrag bei der SCHUFA Holding AG führt unweigerlich dazu, dass bei Banken die Alarmglocken läuten. Leider machen sich die Banken heute nicht mehr die Mühe und prüfen, ob die Bonität des Kunden tatsächlich so schlecht ist, wie sie im Datenbestand der SCHUFA Holding AG dargestellt wird. Die Kunden werden vielmehr darauf verwiesen, dass die Bonitätsprüfung negativ verlaufen ist und aus diesem Grund keine Vertragsbeziehung begründet werden kann.“
Fazit: Negative Einträge können bei der SCHUFA Holding AG nur unter sehr engen und eingeschränkten Voraussetzungen veranlasst werden. Das diese Voraussetzungen vorliegen, muss die Stelle darlegen und beweisen, die den Eintrag veranlasst hat. Die Erfahrung der Rechtsanwälte des Arbeitskreises Kreditgewährung hat jedoch gezeigt, dass eine gute Argumentation wichtig ist, um erfolgreich gegen unberechtigte Meldung an die SCHUFA Holding AG vorgehen zu können.
Schufa-Probleme verstehen – und gezielt handeln
Viele Verbraucher erfahren erst bei der Ablehnung eines Kredits, einer Wohnung oder eines Handyvertrags, dass ihre Bonität negativ bewertet wurde. Ursache ist häufig ein Eintrag bei der SCHUFA, der größten Auskunftei Deutschlands. Doch nicht jeder Eintrag ist korrekt oder rechtmäßig. In diesem Artikel zeigen wir, wie Sie Schufa-Probleme erkennen, rechtlich prüfen lassen und aktiv lösen können.
Was ist die SCHUFA – und warum ist sie so wichtig?
Die SCHUFA Holding AG sammelt und speichert Daten über das Zahlungsverhalten von über 68 Millionen Bürgerinnen und Bürgern in Deutschland. Banken, Mobilfunkanbieter und Vermieter greifen auf diese Informationen zurück, um die Kreditwürdigkeit potenzieller Kunden zu bewerten.
Typische Daten, die bei der SCHUFA gespeichert werden:
- Kreditanträge und -vergaben
- Kontoeröffnungen
- Kreditkartenverträge
- Zahlungsverzug und Mahnbescheide
- Vollstreckungsmaßnahmen oder Insolvenzverfahren
Ein negativer Eintrag kann gravierende Folgen haben: Kein Kredit, keine Wohnung, kein Leasingvertrag.
Häufige Ursachen für Schufa-Probleme
Nicht alle negativen Einträge sind gerechtfertigt. Folgende Ursachen treten regelmäßig auf:
- Veraltete oder erledigte Forderungen wurden nicht gelöscht
- Identitätsdiebstahl: Einträge wegen fremder Verträge
- Unverhältnismäßige Einträge trotz geringfügiger Beträge
- Fehlerhafte Übermittlungen durch Gläubiger
- Widersprüche wurden ignoriert
Besonders problematisch: Selbst kleine Summen können den Score-Wert stark verschlechtern. Dadurch entstehen große Einschränkungen im Alltag.
Schritt 1: Schufa-Selbstauskunft einholen
Nach Artikel 15 DSGVO haben Sie das Recht auf eine kostenlose Selbstauskunft bei der SCHUFA. Diese sogenannte „Datenkopie“ erhalten Sie per Post und enthält:
- Alle gespeicherten Daten
- Score-Werte
- Anfragende Unternehmen
Sie können die Datenkopie direkt über www.meineschufa.de beantragen. Achten Sie darauf, die kostenlose Version anzufordern („nach Art. 15 DSGVO“).
Schritt 2: Einträge auf Korrektheit prüfen
Prüfen Sie alle Einträge sorgfältig. Fragen Sie sich bei jedem Punkt:
- Habe ich diese Forderung wirklich verursacht?
- Ist sie bereits bezahlt oder erledigt?
- Ist die Speicherung nach § 35 BDSG noch zulässig?
- Wurde ich korrekt über die Übermittlung informiert?
Wichtig: Eintragungen dürfen nicht unbegrenzt gespeichert werden. Die Löschfristen betragen in der Regel:
- 3 Jahre nach Begleichung einer Forderung
- Sofort bei unberechtigten Einträgen oder Fehlern
- 6 Monate bei „weichen“ Anfragen (z. B. Kreditvergleich)
Schritt 3: Löschung unberechtigter Einträge beantragen
Wenn Sie einen Fehler feststellen, haben Sie das Recht auf Berichtigung oder Löschung. Der Antrag sollte schriftlich und mit Belegen gestellt werden – entweder direkt an die SCHUFA oder an den ursprünglichen Vertragspartner (z. B. Inkassobüro oder Bank). Wichtig sind:
- Kopie des Eintrags
- Widerspruchsbegründung
- Zahlungsbelege oder Gerichtsurteile
- Verweis auf § 17 DSGVO (Recht auf Löschung) oder § 35 BDSG
Tipp: Reagiert die SCHUFA nicht oder lehnt sie Ihren Antrag ab, sollten Sie juristische Hilfe in Anspruch nehmen. Anwälte mit Spezialisierung auf Datenschutz und SCHUFA-Recht können gezielt Druck ausüben und notfalls Klage einreichen.
Schritt 4: Score-Wert verbessern
Auch ohne negative Einträge ist der Schufa-Score nicht immer optimal. Der Score bewertet die Wahrscheinlichkeit, mit der Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen. Um den Score zu verbessern, helfen folgende Maßnahmen:
- Keine häufigen Konto- oder Kreditwechsel
- Wenige Kreditkarten, keine häufigen Kreditvergleiche
- Regelmäßige Prüfung und Korrektur veralteter Daten
- Dauerhafte Zahlungsdisziplin
- Frühzeitiges Begleichen offener Forderungen
Vermeiden Sie es, bei vielen Banken gleichzeitig Kreditanfragen zu stellen – das kann Ihren Score senken.
Rechtsanwaltliche Hilfe bei Schufa-Problemen
Die Rechtslage ist auf Ihrer Seite, wenn Daten falsch gespeichert oder zu lange aufbewahrt werden. Anwälte können:
- Mit der SCHUFA verhandeln
- Unterlassungsansprüche durchsetzen
- Löschungsanträge rechtlich absichern
- Klagen gegen SCHUFA oder Gläubiger führen
- Schadenersatzansprüche prüfen
Ein erfahrener Anwalt kann auch beurteilen, ob ein Verstoß gegen die DSGVO oder das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) vorliegt – und daraus rechtliche Konsequenzen ableiten.
Beispiel aus der Praxis: Identitätsdiebstahl
Ein junger Mann wurde plötzlich mit mehreren negativen SCHUFA-Einträgen konfrontiert – obwohl er nie Verträge abgeschlossen hatte. Die Ursache: Ein Unbekannter nutzte seine Daten für Bestellungen im Internet. Der Anwalt konnte nachweisen, dass kein wirksamer Vertrag zustande kam. Die SCHUFA musste alle Einträge löschen – und der Mandant bekam Schadenersatz.
Zusammenfassung: Ihre Rechte gegenüber der SCHUFA
- Sie haben das Recht auf kostenlose Selbstauskunft
- Ungerechtfertigte Einträge müssen gelöscht werden
- Löschfristen sind gesetzlich geregelt
- Fehlerhafte Einträge können Ihre Bonität massiv beeinträchtigen
- Juristische Hilfe kann entscheidend sein
Call-to-Action: Lassen Sie Ihre SCHUFA prüfen
Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr SCHUFA-Eintrag korrekt ist, bieten wir Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung an. Schicken Sie uns Ihre Datenkopie – wir prüfen, ob ein Löschungsanspruch besteht.
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