BWF-Stiftung – BaFin bestellt Abwickler Dr. Bernsau

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Inhaltsverzeichnis
Recht und Gesetz

Aktuelle Fakten und Zusammenhänge – jüngste Entwicklungen rund um „Bund Deutscher Treuhandstiftungen e.V – BWF-Stiftung – BaFin – Abwicklung“

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat mit Bescheid vom 06.02.2015, der am 25.02.2015 bekannt gegeben wurde, dem Bund Deutscher Treuhandstiftungen e.V., Köln, das weitere Betreiben des Edelmetallgeschäfts über die http://www.resch-rechtsanwaelte.de/anlegerschutz-aktuell/bwf-falschgold-strafprozess.html „Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung“ bzw. „BWF-Stiftung“ untersagt.

Bundesanstalt für Finanzdienstleitungsaufsicht ordnet Rückabwicklung an

Die BaFin geht davon aus, dass der Bund Deutscher Treuhandstiftungen e.V. mit ihrer Verträgen ein Einlagengeschäft nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 KWG (Kreditwesengesetz) betrieben habe und zwar ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin nach § 32 KWG. Die BaFin hat daher die vollständige Rückzahlung der angenommenen Gelder angeordnet und nach § 37 KWG einen Abwickler bestellt. Zum Abwickler wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Georg Bernsau, BBL Bernsau Brockdorff & Partner Rechtsanwälte Part-GmbB, Zeilweg 42, 60439 Frankfurt am Main, bestellt. Zu dem Verfahren finden sich Informationen unter der Webseite www.bbl-law.de/verfahren/bwf-stiftung.

Abwicklungsverfügung und Zusammenhänge Deutsche Treuhandstiftungen e.V. und BWF-Stiftung – Welche Auswirkung hat die Befugnis  für die Anleger?

Die Befugnis, über das Vermögen des Bund Deutscher Treuhandstiftungen e.V. zu entscheiden, ist somit auf den Abwickler übergegangen. Dieser muss nun prüfen, ob er allen Anlegern die eingezahlte Einlage-Summe zurückzahlen kann. Nach Angaben des Abwicklers auf dessen Webseite sind etwa 6.500 Personen von dem Vorgang betroffen.

Gegen die Abwicklungsverfügung kann der Bund Deutscher Treuhandstiftungen e.V. den Verwaltungsrechtsweg bestreiten, da es sich bei der Abwicklungsverfügung um einen Verwaltungsakt handelt. Zuständig für ein entsprechendes Verfahren ist das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main.
 
Mit der Abwicklungsverfügung hat die BaFin eine von der BWF-Stiftung angebotene und selbst durchzuführende Rückabwicklung der kritisch beurteilten Verträge nunmehr vorerst zunichte gemacht. Die BWF-Stiftung hatte zunächst versucht, die rechtliche Problematik in Bezug auf die ausgesprochenen Rückkaufgarantien dadurch selbst zu lösen, dass die Verträge mit den Anlegern rückabgewickelt und das eingezahlte Kapital zurückgereicht werden sollten. Dieser bereits angelaufene Vorgang wurde eingestellt, da die Zuständigkeit auf den bestellten Abwickler gewechselt hat.

Fazit und Fakten:  Kreditwesengesetz regelt Vergütung und Ersatz für Aufwendungen

Der Abwickler hat gemäß § 37 Abs. 3 KWG einen Anspruch auf angemessene Vergütung und Ersatz seiner Aufwendungen. Der Anspruch richtet sich gegen die BaFin. Die gezahlten Beträge sind der BaFin jedoch von dem Unternehmen gesondert zu erstatten und vorzuschießen. Dies ist in § 37 Abs. 3 Satz 2 KWG geregelt.

Auf Grund der Entwicklungen, der Abwicklungsverfügung durch die BaFin sind die Anleger verunsichert und suchen nach Antworten. Prüfung und Klärung durch die Behörden und der Bestellung des Abwicklers Dr. Bernsau werden Antworten zu den fraglichen Punkten des Geschäftsmodells liefern.  Das Vorgehen durch Transparenz, sachliche und öffentliche Aufklärung  steht hierbei zielführend für alle Betroffenen im Fokus. http://www.resch-rechtsanwaelte.de/anlegerschutz-aktuell/bwf-falschgold-strafprozess.html

Bitte beachten Sie die Updates auf der Internetseite von Brockdorff & Partner. Dem Informationsbedürfnis nach dem Verfahrenstand dienen diese Darstellungen. 

Dr. Thomas Schulte

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Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 1541 vom 26. Februar 2015 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

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