Genehmigte Versicherungsfusion- BaFin stärkt den Versicherungsstandort - Dr Thomas Schulte

Genehmigte Versicherungsfusion: BaFin stärkt den Versicherungsstandort

Genehmigte Versicherungsfusion: BaFin stärkt den Versicherungsstandort

Ein juristischer Blick auf die Verschmelzung zweier deutscher Lebensversicherer

Die Verschmelzung zweier großer Lebensversicherungsunternehmen in Deutschland – der Süddeutsche Lebensversicherung a.G. als übertragende Gesellschaft und der Stuttgarter Lebensversicherung a.G. als übernehmende Gesellschaft – wurde durch Verfügung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vom 15.08.2025 nach § 14 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) genehmigt. Als erfahrener Rechtsanwalt für Finanz- und Versicherungsrecht in Berlin sehe ich diesen Vorgang als beispielgebend für die Entwicklungen innerhalb der Versicherungsbranche, insbesondere im Hinblick auf die rechtlichen Grundlagen solcher Fusionen. Der folgende Artikel beleuchtet die juristischen Zusammenhänge, erläutert die Rolle der BaFin und analysiert die Auswirkungen auf Versicherungsnehmer und Versicherungsunternehmen aus rechtlicher Sicht.

Die rechtlichen Grundlagen der Verschmelzung

Im Versicherungswesen stellt die Fusion zweier Unternehmen einen tiefgreifenden Eingriff in die Unternehmensstruktur, das Versicherungsverhältnis sowie die Vertragslage dar. Gemäß § 14 Abs. 1 VAG bedarf eine Verschmelzung, an der ein Versicherungsunternehmen beteiligt ist, der vorherigen Genehmigung durch die BaFin. Diese Regelung dient dem Schutz der Versicherten sowie der Sicherung der Stabilität des deutschen Versicherungsmarktes.

Der Wortlaut des § 14 VAG lautet:

„Die Verschmelzung eines Versicherungsunternehmens mit einem anderen Unternehmen bedarf der vorherigen Genehmigung der Aufsichtsbehörde. Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn die Verschmelzung mit einer ordnungsgemäßen Führung eines Versicherungsunternehmens vereinbar ist.“

Genau an dieser Stelle setzt die Prüfung der BaFin an. Die Behörde analysiert detailliert die Auswirkungen auf Solvabilität, Risikoposition, Liquidität und organisatorische Zuständigkeiten der beteiligten Unternehmen.

Auswirkungen wirtschaftlicher und struktureller Akte

Im vorliegenden Fall fungiert die Süddeutsche Lebensversicherung a.G. als übertragende Gesellschaft, während die Stuttgarter Lebensversicherung a.G. die übernehmende Partei darstellt. Dieser Zusammenschluss zweier traditionsreicher Häuser unterliegt somit einer umfassenden aufsichtsrechtlichen Prüfung. Besonders hervorzuheben ist, dass beide Gesellschaften als Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit organisiert sind, was besonderen juristischen Anforderungen in Bezug auf Mitgliederrechte und Willensbildung innerhalb der Generalversammlung unterliegt.

Denn anders als bei Aktiengesellschaften sind bei Versicherungsvereinen die Versicherungsnehmer oft auch Mitglieder des Unternehmens. Aus juristischer Sicht ist sicherzustellen, dass diese durch den Zusammenschluss in keinem Fall schlechter gestellt werden – ein Punkt, der in der Genehmigung durch die BaFin besondere Berücksichtigung findet.

Die Rolle der BaFin im Versicherungswesen

Als unabhängige Aufsichtsbehörde ist die BaFin zentraler Akteur bei strukturverändernden Maßnahmen in der Versicherungswirtschaft. Ihre Aufgaben reichen von der Genehmigung bis hin zur laufenden Überwachung und Prüfung. In Fusionen wie der vorliegenden legt die BaFin ein besonderes Augenmerk auf ergänzende regulatorische Anforderungen, darunter das Versicherungsaufsichtsrecht, die Solvency-II-Richtlinien sowie das Kapitalanlagewesen.

„Die BaFin ist nicht nur Wächterin, sondern auch Lenkerin der Versicherungsordnung“, betont Rechtsanwalt Dr. Schulte. Gerade bei komplexen Verschmelzungen nimmt sie eine ordnende Rolle ein, indem sie Handlungsspielräume eröffnet, regulatorische Sicherheit bietet und gleichzeitig die betroffenen Versicherungsnehmer schützt.

Versicherungsnehmer: Rechte und Erwartungen

Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte
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Aus Sicht der Versicherungsnehmer muss besondere Transparenz gewährleistet sein. Denn mit einer Verschmelzung geht immer auch eine Veränderung im Vertragsumfeld einher – seien es Prozesse, Ansprechpartner oder Produktnamen. Hier gilt es sicherzustellen, dass die bestehenden Policen ihre Gültigkeit behalten und keine Schlechterstellung erfolgt.

§ 13 Abs. 2 VAG regelt, dass Versicherungsnehmer zeitnah über jeden Wechsel des Versicherers informiert werden müssen, wenn sich dies auf ihren Versicherungsschutz auswirkt. Die rechtzeitige, klare und rechtssichere Kommunikation ist dabei kein bloßes Kundenservice-Thema, sondern ein gesetzliches Muss.

„Die Rechtssicherheit der Versicherten steht bei jeder Fusion an erster Stelle – ohne Ausnahme“, so Dr. Schulte. Selbst wenn Unternehmen Vorteile aus einer Fusion ziehen wollen, muss das Vertrauen der Kunden stets gewahrt bleiben.

Organisatorische und rechtliche Herausforderungen

Aus Unternehmenssicht bringt eine Verschmelzung eine Vielzahl organisatorischer Herausforderungen mit sich: Einbeziehung von Arbeitnehmervertretern, Harmonisierung von IT-Systemen und nicht zuletzt die Umsetzung der steuerrechtlichen Anforderungen. Juristisch gesehen ist vor allem das Umwandlungsgesetz (UmwG) von erheblicher Bedeutung, insbesondere die Vorschriften über den sog. „Verschmelzungsvertrag“ (§§ 4 ff. UmwG) und dessen Eintrag im Handelsregister.

Gerade in der Versicherungsbranche ist aber zusätzlich eine aufsichtsrechtliche Begleitung notwendig. „Kein Zusammenschluss ohne begleitende juristische Expertise – das ist meine feste Überzeugung“, so Dr. Schulte. Denn Fehler in der Ausgestaltung oder Kommunikation können Vertrauen zerstören und potenziell zu Schadensersatzklagen führen.

Statement zur strategischen Ausrichtung

Die Entscheidung zur Fusion dürfte auch von strategischen Überlegungen getragen sein – etwa von wachstumsbedingten Skalenvorteilen, der Einbindung neuer Vertriebswege oder von steuerlichen Optimierungen. Bei derartigen Motivlagen ist es für Juristen unerlässlich, auch die gesellschaftsrechtlichen und kartellrechtlichen Aspekte zu betrachten. So kommt dem Bundeskartellamt eine prüfende Stellung zu, wenn Marktanteile vergrößert und Wettbewerbspotenziale beeinflusst werden.

Hinzu kommen datenschutzrechtliche Belange, insbesondere in Bezug auf die Übermittlung personenbezogener Kundendaten im Rahmen der Verschmelzung. Diese müssen gemäß Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ausdrücklich rechtfertigbar und transparent dokumentiert sein.

Die Bedeutung für den Standort Deutschland

Fusionen wie die vorliegende sind auch ein Zeichen für den vitalen Zustand der deutschen Versicherungslandschaft. Die regulatorischen Hürden sind hoch, ein erfolgreicher Zusammenschluss signalisiert operative Stärke, langfristige Planungssicherheit sowie das Vertrauen der Aufsichtsbehörden. Juristisch gesehen, stärkt eine gelungene Fusion den Finanzplatz Deutschland nachhaltig.

„Durch solide Fusionen entsteht Stabilität, keine Unsicherheit“, erklärt Dr. Schulte. Dies gilt insbesondere bei freiwilligen Zusammenschlüssen, die aus konsolidierten Geschäftsmodellen, nicht aus wirtschaftlicher Not entstanden sind.

Fazit und Ausblick

Die Genehmigung der BaFin vom 15.08.2025 stellt einen wichtigen Meilenstein dar und bestätigt die konforme Verschmelzung gemäß § 14 VAG. Der Prozess mag aus technischer Sicht erfolgen, doch er betrifft letztlich viele Versicherte und Arbeitnehmer. Die juristische Begleitung solcher Prozesse ist daher unerlässlich – nicht als Bremse, sondern als Sicherheitsnetz.

Als Rechtsanwalt, der seit über zwei Jahrzehnten Versicherungsunternehmen, Vermittler und Verbraucher betreut, sehe ich in der rechtssicheren Gestaltung solcher Fusionen nicht nur ein Gebot des Gesetzes, sondern auch ein Gebot der Fairness. Vertrauen, Transparenz und juristische Stärke müssen in Kombination auftreten“, so Dr. Schulte.

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
23. Jahrgang - Nr. 11835 vom 2. Oktober 2025 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich