Negative Bewertungen rechtssicher löschen lassen – schützen Sie Ihre Online-Reputation

Wir prüfen, löschen und bereinigen negative Bewertungen

Bewertungen löschen lassen – Ihr rechtlicher Hebel gegen digitale Rufschäden

Wer heute im Internet unterwegs ist, weiß: Google-Bewertungen, Kununu, Jameda, Trustpilot und andere Portale entscheiden in Sekunden darüber, ob ein Interessent Kontakt aufnimmt – oder sich abwendet. Doch was passiert, wenn genau dieses Vertrauen in Bewertungen missbraucht wird? Wenn eine Rezension schlicht unwahr ist, aus einer persönlichen Fehde stammt oder von Menschen abgegeben wird, die nie Kunde waren? Müssen Sie sich wirklich dauerhaft mit rufschädigenden Einträgen abfinden oder gibt es einen klaren juristischen Weg, diese Bewertungen löschen zu lassen?

Genau hier beginnt das rechtliche Feld der Löschung von Bewertungen – ein spannungsreiches, wirtschaftlich hochrelevantes Gebiet zwischen Meinungsfreiheit, Persönlichkeitsrecht und Wettbewerbsrecht. Es ist tief im Verbraucher- und Unternehmensschutz verankert und bietet zugleich eine enorme Chance: Ihren guten Ruf im Netz gezielt zu schützen und wiederherzustellen.

Dr. Thomas Schulte – Ihr Anwalt für Bewertungsrecht und Online-Reputation

Mit über drei Jahrzehnten Erfahrung als Rechtsanwalt und bundesweiter Tätigkeit zählt Dr. Thomas Schulte zu den erfahrenen Vertretern im Umgang mit rufschädigenden Online-Inhalten, negativen Bewertungen und digitaler Reputation. Seine Mandanten – Unternehmer, Freiberufler, Ärzte, Handwerker und Dienstleister – profitieren von einer klaren Zielsetzung: maximale Entlastung durch die Durchsetzung ihrer Rechte auf Löschung, Berichtigung und Unterlassung.

Die Expertise von Dr. Schulte reicht von offensichtlich unwahren Tatsachenbehauptungen über beleidigende oder herabwürdigende Kommentare bis hin zu Fake-Bewertungen durch Wettbewerber oder Personen ohne jeden Geschäftskontakt. Immer stellt sich dabei eine zentrale Frage: Ist diese Bewertung von der Meinungsfreiheit gedeckt – oder haben Sie einen Anspruch darauf, dass sie gelöscht wird und Ihr digitaler Auftritt wieder sauber wird?

Die juristische Grundlage: Wann Bewertungen gelöscht werden können

Online-Bewertungen unterliegen klaren rechtlichen Grenzen. Sie dürfen keine unwahren Tatsachen behaupten, nicht beleidigen, nicht gezielt herabsetzen und nicht gezielt geschäftsschädigend eingesetzt werden. Rechtsgrundlagen finden sich unter anderem im allgemeinen Persönlichkeitsrecht, im Deliktsrecht, im Wettbewerbsrecht (UWG) sowie in datenschutzrechtlichen Vorschriften wie der DSGVO. Hinzu kommen die Prüf- und Löschpflichten der Plattformbetreiber selbst.

Kommt es zu Rechtsverstößen – etwa durch Lügen über angebliche Vertragsverhältnisse, frei erfundene Vorwürfe, Schmähkritik, Beleidigungen oder Bewertungen ohne echten Kundenkontakt –, kann die Bewertung juristisch so behandelt werden, als hätte es sie nie geben dürfen. Genau dann besteht die Chance, über eine fundierte anwaltliche Argumentation die Löschung durch Google und andere Portale durchzusetzen und Ihre digitale Visitenkarte nachhaltig zu bereinigen.

Ihre Möglichkeiten bei negativen Bewertungen:

Erfolge bei der Löschung von Bewertungen

Die entscheidende Frage wird damit zur juristischen Leitfrage:

Warum sollten Sie rufschädigende Bewertungen akzeptieren, wenn das Recht Ihnen einen Weg eröffnet, unzulässige Einträge vollständig löschen zu lassen?

Die Löschung rechtswidriger Bewertungen ist nicht nur ein rechtliches Instrument – sie ist Ihre Chance auf digitale Rehabilitation. Sie schützt Ihr Unternehmen, Ihre Praxis oder Kanzlei vor dauerhaften Imageschäden und messbarem wirtschaftlichen Verlust. Hier erfahren Sie, wie Sie Ihre Bewertungen rechtlich prüfen lassen können und wie Sie Schritt für Schritt zu einem sauberen Bewertungsprofil zurückkehren.

Wie Dr. Schulte Sie bei der Löschung unzulässiger Bewertungen unterstützt

Dr. Schulte prüft für seine Mandanten jede einzelne Bewertung im Detail. Von der Formulierung des Textes über den Kontext der Veröffentlichung bis hin zur Reaktion des Portals. Er analysiert, ob es sich um eine zulässige Meinungsäußerung oder um eine unzulässige Tatsachenbehauptung, Schmähkritik, Fake-Bewertung oder einen wettbewerbswidrigen Angriff handelt. Daraus entwickelt er die passende Strategie, um Löschung, Berichtigung oder Unterlassung durchzusetzen.

Im nächsten Schritt werden die Betreiber der Portale – etwa Google, Jameda, Kununu, Trustpilot oder branchenspezifische Plattformen – gezielt und rechtlich fundiert in Anspruch genommen. Dokumentation, Fristsetzung, rechtliche Begründung und notfalls gerichtliche Durchsetzung (z. B. im Wege der einstweiligen Verfügung) werden aus einer Hand koordiniert. Ziel ist immer dasselbe: Ihr Online-Auftritt soll wieder das widerspiegeln, was Sie tatsächlich leisten und nicht das, was Gegner, anonyme Nutzer oder frustrierte Dritte behaupten.

Dabei arbeitet Dr. Schulte je nach Fallkonstellation mit IT-Forensikern, Reputations- und Marketingexperten zusammen, um Muster von Fake-Bewertungen aufzudecken, Kampagnen zu identifizieren und technische Spuren (IP-Adressen, Zeitmuster, Mehrfachnutzungen) zu bewerten. Diese Analysen sind häufig der Schlüssel, um Plattformen von der Rechtswidrigkeit bestimmter Bewertungen zu überzeugen. Denn: Unwahre Behauptungen, bewusste Täuschungen und gezielte Rufschädigung sind rechtlich nicht geschützt und eröffnen die Möglichkeit, Einträge zu löschen und weitere Angriffe zu unterbinden.

Beispiele aus der Praxis der Bewertungs-Löschung

Ein Arzt erhielt innerhalb kurzer Zeit mehrere vernichtende Google-Bewertungen mit identischen Formulierungen und frei erfundenen Vorwürfen. Die Auswertung zeigte, dass kein tatsächlicher Behandlungskontakt bestanden hatte. Dr. Schulte machte gegenüber Google die Rechtswidrigkeit der Einträge geltend, das Portal löschte sämtliche betroffenen Bewertungen, die Gesamtbewertung der Praxis erholte sich deutlich.

In einem anderen Fall wurde ein Handwerksbetrieb von einem Wettbewerber durch eine Serie negativer Bewertungen auf verschiedenen Portalen attackiert. Die Analyse ergab Überschneidungen bei Accounts, Schreibstil und Zeitpunkt der Bewertungen. Unter Hinweis auf Wettbewerbsrecht und gezielte Rufschädigung konnte Dr. Schulte erreichen, dass die betreffenden Bewertungen entfernt wurden; gleichzeitig wurde der Wettbewerber zur Unterlassung verpflichtet.

Eine Mandantin hielt eine mehrere Jahre alte, äußerst negative Bewertung für „nicht mehr angreifbar“. Die juristische Prüfung ergab jedoch gravierende inhaltliche Unwahrheiten und ehrverletzende Aussagen. Trotz Zeitablauf wurde die Bewertung rechtlich beanstandet und das Portal zur Löschung veranlasst – die Mandantin gewann ein Stück ihrer digitalen Reputation zurück.

Diese Fälle zeigen:

Die Löschung unzulässiger Bewertungen ist nicht nur möglich – sie ist oft der wirtschaftlich stärkste Weg, um Ihren guten Ruf zurückzuerobern und aus einem scheinbar festgefahrenen Bewertungsprofil wieder einen echten Wettbewerbsvorteil zu machen.

Negative Bewertungen löschen lassen - Dr Schulte

Rechtsanwalt Berlin - Anwalt zur Löschung von neagtiven Bewertungen

Mut zur Löschung – warum jetzt der richtige Moment ist

Viele Betroffene ahnen, dass mit ihren Online-Bewertungen etwas nicht stimmt – anonyme Angriffe, unwahre Behauptungen, herablassende Kommentare, die mit der Realität nichts zu tun haben. Doch nur wenige trauen sich, den entscheidenden Schritt zu gehen: diese Bewertungen rechtlich prüfen und löschen zu lassen. Genau dieser Schritt ist aber häufig der stärkste und zugleich sauberste Hebel, um den eigenen guten Ruf im Netz zurückzuholen. Und: Die Rechtsprechung zu Persönlichkeitsrecht, Wettbewerbsrecht und Plattformpflichten stärkt seit Jahren die Position der Betroffenen.

Werden unwahre Tatsachen verbreitet, Schmähkritik geäußert oder Fake-Bewertungen abgegeben, ist klar: Solche Inhalte sind nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt und dürfen gelöscht werden. Die Frage lautet daher nicht: „Darf ich das?“, sondern juristisch zugespitzt:

„Warum sollte ich meinen Ruf und Umsatz dauerhaft schädigen lassen, wenn das Recht mir einen Weg zur Löschung eröffnet?“

Fristen, Tempo und Dynamik – was jetzt wirklich zählt

Rechtswidrige Bewertungen haben eine eigene Dynamik: Sie bleiben nicht folgenlos, sondern ziehen weitere negative Reaktionen nach sich – weniger Anfragen, misstrauische Kunden, zusätzliche schlechte Bewertungen, die sich an der ersten orientieren. Der digitale Schaden wächst mit jedem Tag, an dem nichts passiert.

Zwar gibt es auch im Äußerungsrecht und im Persönlichkeitsrecht Verjährungsregeln und Fristen. Entscheidend ist aber: Wer früh reagiert, verschafft sich einen klaren Vorteil. Schnelles, professionelles Vorgehen erhöht den Druck auf Plattformen wie Google, Jameda, Kununu oder Trustpilot, ihre Prüf- und Löschpflichten ernst zu nehmen. Genau hier zahlt sich die jahrelange Erfahrung einer spezialisierten Kanzlei aus – sie weiß, welche Argumente Portale überzeugen und welche Schritte wirklich Wirkung entfalten.

Ihre Rechte kennen – Ihren Vorsprung sichern

Eine schlechte Bewertung ist nie nur ein Satz im Internet – sie greift in Existenzen ein: in das Vertrauen von Patienten in eine Praxis, von Kunden in ein Unternehmen, von Mandanten in eine Kanzlei. Wird dieses Vertrauen durch falsche oder böswillige Bewertungen erschüttert, braucht es einen Anwalt, der nicht nur Paragrafen kennt, sondern die Mechanismen des Marktes und der Portale seit Jahren aus der Praxis einschätzen kann.

Dr. Thomas Schulte ist seit Jahrzehnten im Medien-, Äußerungs- und Reputationsrecht tätig. Seine Kanzlei analysiert jede Bewertung im Detail, ordnet sie juristisch ein und formuliert zielgenaue Löschungsanträge gegenüber Google und anderen Plattformen. Aus der Verbindung von rechtlicher Erfahrung und Marktkenntnis entsteht eine klare Strategie: rechtswidrige Bewertungen konsequent angreifen, löschen lassen und künftige Angriffe durch Unterlassungserklärungen eindämmen. Das Ergebnis für die Mandanten: ein bereinigtes Bewertungsprofil, weniger Misstrauen bei neuen Kunden – und die Chance, dass positive Erfahrungen wieder im Vordergrund stehen.

Denn Recht beginnt dort, wo Ihr guter Ruf zu Unrecht beschädigt wird – und der Mut, eine schlechte Bewertung nicht einfach hinzunehmen, kann sich wirtschaftlich und persönlich deutlich auszahlen.

Bewertungen löschen lassen – Ihre Rechte mutig nutzen und Ihre Reputation sichern

Viele Unternehmer, Ärzte, Dienstleister und Selbstständige erleben dasselbe Muster: jahrelang zufriedene Kunden, einen guten Ruf und dann plötzlich eine oder mehrere schlechte Google-Bewertungen. Unwahre Behauptungen, überzogene Kritik, persönliche Angriffe oder Bewertungen von Menschen, die nie Kunde waren. Aus einem Eintrag wird schnell ein Problem: weniger Anfragen, verunsicherte Neukunden, Misstrauen im Netz. Gleichzeitig steht die Sorge im Raum: „Darf ich so eine Bewertung überhaupt angreifen? Oder wirke ich dann unsicher oder schuldig?“

Genau hier beginnt der rechtliche Hebel. Denn das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Wer durch falsche, beleidigende oder manipulierte Bewertungen geschädigt wird, muss das nicht hinnehmen. Das Persönlichkeitsrecht, das Wettbewerbsrecht und die Pflichten der Plattformbetreiber geben Betroffenen starke Ansprüche auf Löschung, Unterlassung und Korrektur. Schlechte Bewertungen sind keine Naturgewalt sie sind angreifbar, wenn sie gegen Recht und Gesetz verstoßen.

Fehlende Tatsachengrundlage, Fake-Bewertungen ohne echten Kundenkontakt, Schmähkritik, gezielte Rufschädigung durch Wettbewerber oder organisierte Negativkampagnen: All das macht Bewertungen rechtlich angreifbar. Und genau hier setzt die professionelle Löschung an – schnell, strukturiert und mit Blick auf die wirtschaftlichen Folgen. Denn jede rechtswidrige Bewertung, die stehen bleibt, zieht weitere Negativität nach sich: mehr Zweifel, weniger Umsatz, mehr Angriffsfläche für neue schlechte Einträge.

Die entscheidende Frage lautet daher nicht: „Darf ich das?“, sondern:
„Warum sollte ich meinen guten Ruf und meine Existenz riskieren, wenn das Recht mir einen klaren Weg zur Löschung öffnet?“

Dr. Thomas Schulte – seit über 30 Jahren Ihr Ansprechpartner für Anlegerschutz, Medienrecht und digitale Reputation

Dr. Thomas Schulte zählt zu den erfahrenen deutschen Rechtsanwälten, wenn es um Anlegerschutz, wirtschaftsrechtliche Konflikte und den Schutz der persönlichen und unternehmerischen Reputation geht. Seine Berliner Kanzlei Dr. Schulte hat bundesweit Mandanten vertreten – von geschädigten Anlegern bis hin zu Unternehmern, die sich gegen rufschädigende Medienberichte und Online-Bewertungen wehren mussten.

Seine Laufbahn begann mit einer Ausbildung bei der Deutschen Bank, dem Studium der Rechtswissenschaften in Berlin und Bayreuth sowie einer Promotion im europäischen Wasserrecht. Seit Jahrzehnten gehört es zu seiner juristischen DNA, komplexe Strukturen so aufzubereiten, dass Betroffene daraus einen konkreten, wirtschaftlichen Vorteil ziehen können – sei es im Kapitalanlagerecht oder im modernen Reputationsrecht.

Heute begleitet er Mandanten, die sich fragen:

Mit juristischer Präzision, tiefem Verständnis für Marktmechanismen und klarer Kommunikation setzt Dr. Schulte die Rechte seiner Mandanten durch – entschlossen, transparent und mit dem Ziel, digitalen Schaden zu begrenzen und Reputation wiederherzustellen.

Denn wer den Mut hat, seine Bewertungen professionell prüfen zu lassen, entdeckt oft: Viele Einträge müssen rechtlich nicht stehen bleiben – und ein gereinigtes Bewertungsprofil kann der Startpunkt für neue Sichtbarkeit, mehr Vertrauen und bessere Geschäfte sein.

Bewertungen löschen - Dr Schulte

Direkte Löschung negativer Bewertungen

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Juristische Expertise für Betroffene, die Bewertungen löschen lassen möchten

Dr. Thomas Schulte hat in den vergangenen Jahrzehnten unzählige Mandanten begleitet, deren digitale Reputation unter unfairen, falschen oder böswilligen Bewertungen litt: plötzliche 1-Sterne-Google-Bewertungen, anonyme Angriffe auf Portalen wie Jameda, Kununu oder Trustpilot, verzerrte Darstellungen in Online-Einträgen. Viele Betroffene fühlen sich damit allein – denn ein über Jahre aufgebauter Ruf wird binnen Minuten beschädigt. Genau hier setzt Dr. Schulte an: Er kennt die wirtschaftlichen Folgen solcher Bewertungen und weiß, wie emotional und existenziell dieser Schritt sein kann.

Er vertritt Mandanten, deren Unternehmen, Praxen oder Kanzleien durch unwahre Tatsachenbehauptungen, Schmähkritik, Fake-Bewertungen ohne echten Kundenkontakt oder verdeckte Wettbewerbsangriffe getroffen wurden. Ebenso unterstützt er Personen, die feststellen mussten, dass sich aus einer einzigen negativen Bewertung eine Spirale weiterer negativer Einträge, sinkender Anfragen und wachsender Skepsis von Kunden entwickelt hat. Ob Löschungsanspruch, Unterlassung, Gegendarstellung oder strategische Reputationssanierung – Dr. Schulte setzt Ihre Rechte konsequent durch.

Mit seiner Erfahrung aus zahlreichen erfolgreichen Verfahren im Äußerungs-, Medien- und Reputationsrecht begleitet er Mandanten, die sich fragen, ob sie gegen Google, Portale und Verfasser tatsächlich vorgehen dürfen – und ob sie eine Chance haben, ihr Bewertungsprofil wieder in ein realistisches Licht zu rücken. Dr. Schulte gibt ihnen die rechtliche und strategische Sicherheit, die es braucht, um diesen Schritt mutig und überlegt zu gehen.

Er weiß, dass schlechte Bewertungen nicht nur juristisch, sondern auch psychologisch und wirtschaftlich belasten. Deshalb arbeitet er eng mit IT-Forensikern, Reputations- und Kommunikationsexperten zusammen, um Herkunft, Muster und Wirkung von Bewertungen zu analysieren. So werden auch komplexe, grenzüberschreitende oder kampagnenartige Angriffe rechtlich sauber eingeordnet und effizient beantwortet – mit dem Ziel, rechtswidrige Inhalte zu entfernen und die digitale Sichtbarkeit wieder in geordnete Bahnen zu lenken.

Rechtsanwalt mit strategischem Weitblick

Als Vertrauensanwalt des Netzwerks ABOWI Law und aktives Mitglied der Association of European Attorneys (AEA) – mit mehr als 1.300 Kanzleien in 158 Ländern – verfolgt Dr. Schulte einen nachhaltig ausgerichteten, präzisen und international vernetzten Beratungsansatz. Sein Credo: Klarheit, Verantwortung und strategisches Denken – gerade in einem Bereich, in dem sich Mandanten oft ohnmächtig globalen Plattformen und anonymen Verfassern gegenübersehen.

Er denkt Bewertungen nie isoliert, sondern als Teil Ihrer gesamten Positionierung am Markt: Welche Einträge sind juristisch angreifbar? Welche sollten kommunikativ aufgefangen werden? Wo droht Wiederholungsgefahr, und wo ist eine klare juristische Kante notwendig, um weitere Angriffe zu verhindern? Dieser ganzheitliche Blick unterscheidet eine bloße Löschungsanfrage von einer durchdachten Reputationsstrategie.

Anerkannt und medial sichtbar

Die Zeitschrift Capital lobte bereits 2007 seine herausragende Prozesserfahrung, das Handelsblatt bezeichnete ihn 2011 als einen der ersten Experten für digitale Reputationsberatung. Sein Blick auf Kapital, Recht und Medien macht ihn zu einem der wenigen Anwälte, die juristische Tiefe mit strategischem Verständnis der digitalen Öffentlichkeit verbinden.

Diese Kombination ist im Umgang mit Bewertungen entscheidend: Portale reagieren selten auf bloße Empörung, wohl aber auf sauber begründete Rechtsverletzungen, nachvollziehbare Interessenabwägungen und eine klare Argumentationslinie. Dr. Schulte weiß, wie man rechtlich fundiert argumentiert – und zugleich die Sprache spricht, die Plattformen ernst nehmen.

Ihr Anliegen im Mittelpunkt – persönlich, diskret und effizient

Ob Sie als Arzt unter unfairen Jameda-Bewertungen leiden, als Unternehmer durch Google-Rezensionen Aufträge verlieren oder als Kanzlei, Praxis oder Agentur das Gefühl haben, dass eine Negativkampagne Ihren Ruf verzerrt – Dr. Schulte prüft Ihre Bewertungen sorgfältig, bewertet die Erfolgschancen realistisch und entwickelt eine klare Strategie: von der ersten qualifizierten Beschwerde gegenüber dem Portal bis hin zur gerichtlichen Durchsetzung von Löschung und Unterlassung.

Sie müssen diesen Weg nicht allein gehen. Der Entschluss, gegen negative Bewertungen vorzugehen, ist ein mutiger Schritt – aber häufig der einzig richtige, wenn Reputation, Umsatz und Vertrauen auf dem Spiel stehen. Dr. Schulte begleitet Sie dabei mit juristischer Präzision, strategischem Weitblick und jahrzehntelanger Erfahrung im Reputationsrecht, damit Ihr guter Name im Netz wieder das Bild zeigt, das Sie tatsächlich verdienen.