Hinter den Kulissen- Der Rechtsstreit um den Algorithmus der Schufa - Dr Thomas Schulte

Hinter den Kulissen: Der Rechtsstreit um den Algorithmus der Schufa

Was macht die Schufa mit meinen Daten – und wer kontrolliert eigentlich den Score, der mein Leben lenkt? Wenn Algorithmen Recht sprechen, wird es Zeit, genau hinzusehen.

Ein Algorithmus entscheidet über Kredite, Mietverträge und manchmal sogar über Lebensentscheidungen – und doch bleibt seine Funktionsweise im Verborgenen. Die Rede ist vom Scoring-Verfahren der Schufa, jener deutschen Wirtschaftsauskunftei, deren Bewertungen im Alltag weitreichende Konsequenzen haben können. Doch zunehmend geraten diese automatisierten Entscheidungsprozesse juristisch unter Druck. Aktuelle Urteile – etwa aus Bremen – sowie Stellungnahmen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) bringen neue Bewegung in eine alte Debatte: Wie viel Macht darf ein Score haben, der sich weitgehend jeder Kontrolle entzieht?

Dr. Thomas Schulte, Rechtsanwalt und seit Jahrzehnten auf Schufa-Themen spezialisiert, bringt es mit einem Augenzwinkern auf den Punkt: „Die Schufa ist wie eine Schwiegermutter, die ungefragt ins Haus kommt, sich in jedes Gespräch einmischt und behauptet, nur helfen zu wollen. Doch wenn sie sich verrechnet, bleibt der Ärger an der Familie hängen. So ist es auch mit dem Score: Kaum jemand weiß, wie er entsteht, aber alle spüren die Folgen.“

Tatsächlich: Der Bundesdatenschutzbeauftragte hat wiederholt kritisiert, dass das Scoring-Verfahren intransparent und kaum nachvollziehbar sei – und somit gegen Art. 22 DSGVO verstoßen könnte. Laut einer repräsentativen Umfrage des Digitalverbands Bitkom von 2024 wissen nur 14 Prozent der Deutschen, wie ihr Schufa-Score zustande kommt – dabei hängt an ihm oft das Ja oder Nein zur neuen Wohnung, dem Leasingvertrag oder der Kreditkarte.

Das Verwaltungsgericht Bremen urteilte bereits 2023, dass allein automatisierte Entscheidungen auf Basis des Schufa-Scores gegen europäisches Datenschutzrecht verstoßen können. Und auch der EuGH prüft derzeit mehrere Vorlagen, die klären sollen, ob das bisherige Modell überhaupt noch mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung vereinbar ist.

Für Dr. Schulte steht deshalb fest: „Wir erleben ein regelrechtes Tauziehen mit den Auskunfteien – nur dass diese bisher das Seil halten und die Regeln schreiben. Doch das ändert sich gerade. Der juristische Wind dreht sich, und mit ihm wächst die Chance, den Verbraucher wieder ins Zentrum des Geschehens zu rücken. Denn wer beurteilt wird, sollte auch wissen dürfen, wie und warum.“

Ob humorvoller Vergleich oder harte Rechtslage – klar ist: Der Schufa-Score gehört auf den Prüfstand. Und mit ihm ein System, das zu oft im Schatten arbeitet, während es über das Licht im Leben vieler Menschen entscheidet.

Wenn der Algorithmus Nein sagt – Warum der Schufa-Score an der DSGVO scheitern kann

Im Mittelpunkt steht dabei Artikel 22 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), der sogenannte „Schutz vor automatisierten Entscheidungen im Einzelfall“. Er verbietet, dass allein algorithmische Entscheidungen getroffen werden, wenn sie rechtliche oder ähnlich erhebliche Auswirkungen auf eine Person haben – es sei denn, es gibt eine gesetzliche Grundlage oder eine ausdrückliche Einwilligung. Im Fall der Schufa bedeutet das: Wird ein Kredit nur wegen eines schlechten Scores abgelehnt, ohne dass ein Mensch den Einzelfall geprüft hat, ist das rechtswidrig. Der EuGH hat diese Auslegung im Jahr 2023 bestätigt. Dennoch zeigt die Praxis: Viele Unternehmen verlassen sich weiterhin fast ausschließlich auf den Schufa-Wert, ohne ihn kritisch zu hinterfragen.

Das Landgericht Bremen hat nun ein wichtiges Zeichen gesetzt. In einem vielbeachteten Urteil sprach es einem Mann 1.000 Euro Schadenersatz zu, weil dieser aufgrund eines undurchsichtigen Scores bei der Wohnungssuche sowie beim Versicherungsabschluss benachteiligt worden war. Das Urteil betont: Der Schufa-Score ist eine automatisierte Entscheidung – und fällt damit unter die strengen Regeln der DSGVO. Obwohl es sich um einen vergleichsweise geringen Betrag handelt, ist die Wirkung des Urteils weit größer. Es eröffnet betroffenen Verbrauchern neue Wege, sich gegen algorithmische Intransparenz zu wehren.

Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte kommentiert den Fall so: Wenn ein Algorithmus ohne menschliche Kontrolle über das Leben von Menschen entscheidet, ist die rote Linie überschritten. Der Rechtsstaat muss dort einschreiten, wo technische Systeme die Grundrechte unterlaufen.“

DSGVO, Gerichte und der Wandel algorithmischer Macht

Die Diskussion über die rechtliche Zulässigkeit von automatisiertem Scoring ist längst keine theoretische mehr. Artikel 22 DSGVO bietet betroffenen Personen ein effektives Schutzinstrument – insbesondere bei wirtschaftlichen Entscheidungen wie der Kreditvergabe, dem Abschluss von Versicherungsverträgen oder der Wohnungsvermittlung. Der EuGH hat dazu im Fall C-634/21 unmissverständlich Stellung bezogen: Die alleinige Nutzung eines Score-Wertes zur Entscheidungsfindung ist unzulässig. Der Betroffene muss die Möglichkeit haben, die Entscheidung anzufechten, und es muss eine transparente Erklärung über die Funktionsweise der automatisierten Bewertung erfolgen.

Dass viele dieser Voraussetzungen in der Praxis fehlen, zeigen Studien und Erfahrungsberichte. Die verwendeten Algorithmen bleiben geheim – die Schufa beruft sich auf Geschäftsgeheimnisse. Dabei entscheidet der Score oft über entscheidende Lebensbereiche: ob jemand einen Kredit bekommt, eine Wohnung mieten kann oder einen Handyvertrag abschließen darf. In vielen Fällen merken die Betroffenen erst, dass ihr Score ein Problem darstellt, wenn es bereits zu spät ist – etwa nach einer Ablehnung.

Die mangelnde Transparenz der Bewertungsverfahren ist dabei nicht nur ein juristisches Problem, sondern ein gesellschaftliches. Algorithmen, die auf statistischen Wahrscheinlichkeiten basieren und persönliche Daten verarbeiten, schaffen neue Formen sozialer Bewertung, die sich staatlicher Kontrolle entziehen. Der Score wirkt wie ein unsichtbares Urteil – gefällt von einem System, das weder Einsicht noch Widerspruch zulässt. Verbraucherorganisationen fordern daher seit Jahren mehr Einblick in die Bewertungsmethoden und eine Begrenzung der algorithmischen Macht.

Doch mit dem Bremer Urteil und den Entscheidungen des EuGH verändert sich das Kräfteverhältnis. Auch das Verwaltungsgericht Wiesbaden befasst sich derzeit mit der nationalen Umsetzung des EuGH-Urteils und könnte bald weitere Maßstäbe setzen. Parallel dazu wird in Brüssel intensiv am sogenannten „AI Act“ gearbeitet – einer europaweiten Regulierung von KI-gestützten und risikobehafteten Entscheidungsprozessen. Besonders sensibel: Bonitätsprüfungen und Scoring-Verfahren. Vorgeschlagen werden unter anderem die verpflichtende Offenlegung der eingesetzten Algorithmen, regelmäßige Risikoanalysen und die Einrichtung menschlicher Kontrollinstanzen.

Handlungsspielräume für Verbraucher – und neue Pflichten für Unternehmen

Was bedeutet das konkret für Verbraucher? Sie können und sollten ihre Rechte aktiv wahrnehmen. Ein erster Schritt ist die Anforderung einer Datenkopie bei der Schufa nach Artikel 15 DSGVO. Einmal jährlich ist dies kostenlos möglich. Dabei sollten insbesondere fehlerhafte, veraltete oder unverständliche Angaben hinterfragt werden. Falls der Score nicht nachvollziehbar ist oder negative Einträge nicht auf aktuellem Stand sind, kann eine Korrektur oder Löschung verlangt werden. Wird darauf nicht reagiert, ist eine Beschwerde bei der Datenschutzbehörde möglich. Die Verbraucherzentrale Bremen etwa stellt hierzu Musterschreiben bereit. Ebenso bietet die Webseite des Bundesdatenschutzbeauftragten eine Übersicht über zuständige Behörden.

Für Unternehmen ist das Bremer Urteil ebenfalls ein Weckruf. Wer sich bei wirtschaftlichen Entscheidungen ausschließlich auf einen Score verlässt, bewegt sich rechtlich auf dünnem Eis. Mietverträge oder Kreditentscheidungen, die nur auf dem Schufa-Wert basieren, ohne eine individuelle Prüfung, könnten künftig häufiger angefochten werden – mit möglicherweise erheblichen rechtlichen und finanziellen Folgen. Unternehmen müssen sich darauf einstellen, ihre Entscheidungsprozesse transparenter zu gestalten, Datenhoheit ernst zu nehmen und menschliche Kontrollinstanzen zu etablieren.

Gleichzeitig gewinnt das Thema Reputationsmanagement an Bedeutung. Der öffentliche Umgang mit Daten, die Kommunikation von Bewertungen und die Fähigkeit, Vertrauen aufzubauen, werden zu strategischen Erfolgsfaktoren. In einer zunehmend datengetriebenen Gesellschaft ist es nicht nur wichtig, die richtigen Entscheidungen zu treffen, sondern auch, sie richtig zu vermitteln. Vertrauen entsteht nicht durch Technik allein – sondern durch Transparenz, Fairness und Verantwortung.

Dr. Thomas Schulte fasst die aktuelle Entwicklung so zusammen: „Die Technik ist nicht das Problem, es ist die fehlende Kontrolle über ihre Auswirkungen. Der Algorithmus braucht einen ethischen Rahmen. Und den liefert das Recht.“

Das gilt besonders im sensiblen Feld des Scorings, wo es nicht um Produkte, sondern um Menschen geht. Die aktuelle Rechtsprechung ist dabei keine Belastung für Unternehmen, sondern eine Chance: Wer jetzt handelt, wer Prozesse offenlegt und Verantwortung übernimmt, positioniert sich als vertrauenswürdiger Akteur im digitalen Wandel.

Fazit: Wenn der Score zum Richter wird – und der Datenschutz zur Pointe des Abends

Zugegeben: Die Schufa ist nicht gerade das klassische Partythema. Aber stellen Sie sich vor, Sie stoßen mit einem Glas Wein an – und plötzlich erzählt jemand, dass er seine Wohnung nicht bekommen hat, weil ein Algorithmus fand, er sei zu risikoreich. Willkommen im Zeitalter der digitalen Vorverurteilung. Was nach Science-Fiction klingt, ist längst juristische Realität – nur ohne das Popcorn.

Dr. Thomas Schulte, nicht nur erfahrener Rechtsanwalt, sondern auch Schufa-Erklärer mit trockenem Humor, bringt es auf den Punkt: „Die DSGVO sagt eigentlich ganz klar: Niemand darf durch eine Maschine ohne menschliches Zutun beurteilt werden. Die Schufa aber sagt: ‘Moment, das ist doch nur ein Score!’ – Das ist etwa so, als würde ein Schiedsrichter sagen: ‘Ich hab nicht gepfiffen, ich hab nur gepfiffen.’“

Doch der Spaß hört auf, wenn dieser Score den Zugang zu Krediten, Wohnungen oder sogar Arbeitsverträgen blockiert – ohne Erklärung, ohne Korrektur, ohne Einsicht. Und das passiert. Täglich. Überall. Heimlich. Aber nicht rechtmäßig. Artikel 22 DSGVO sagt: Automatisierte Entscheidungen mit gravierenden Folgen? Nur mit Einwilligung, gesetzlicher Grundlage oder menschlichem Prüfverstand. Der EuGH nickt. Die Gerichte wachen auf. Der Wind dreht sich. Und das ist gut so.

Denn seien wir ehrlich: Wenn selbst Juristen mit jahrzehntelanger Erfahrung wie Dr. Schulte vom „Tauziehen mit der Schufa, bei dem die Auskunftei das Seil hält und die Regeln selbst schreibt“ sprechen, dann ist es höchste Zeit, das Spielbrett umzudrehen.

Also: Machen Sie die Schufa zum Partythema.

Denn wie heißt es so schön in der Juristerei: „Wer schweigt, stimmt zu.“ Und im Fall der Schufa heißt das: Wer lacht, lebt länger, aber nur, wenn der Score es erlaubt.

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
24. Jahrgang - Nr. 11961 vom 7. Dezember 2025 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich