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Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte
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Bei Schlafapnoe kein Anspruch auf Cannabis

Stuttgart (jur). Schlafapnoe mit Zähneknirschen und Tagesmüdigkeit ist keine „schwerwiegende Erkrankung“. Daher kommt eine Versorgung mit Cannabis nicht in Betracht, wie das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg

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