Recht und Gesetz

Novo Ass AG – Was gibt es Neues rund um die Abzocke mit Lebensversicherungen?

Die Novo Ass AG, Hansaring 61, 50670 Köln (Homepage: www.xzins.de) ist offensichtlich immer noch am Markt aktiv. Wir berichteten mehrfach für die Praxis des Unternehmens.

„Die Gesellschaft oder ihr Vorstand Joachim Barth hat sich gegen die negative Berichterstattung weder rechtlich noch anderweitig zur Wehr gesetzt, sodass wir davon ausgehen müssen, dass unsere Darstellungen richtig sein müssen“, so Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte, Gründungspartner der Rechtsanwälte Dr. Schulte und sein Team Berlin.

Was gibt es Neues bei der Novo Ass AG (Handelsregister Amtsgericht Bonn HRB 14332)?
Auf der Internetseite der MK Pool UG fehlen die Angaben gemäß Telemediengesetz teilweise bzw. sind absolut falsch. Auch die Angabe des Geschäftsführers stimmt seit Januar 2014 nicht mehr, weil jetzt Lorenz, Alexander Günter, Hürth, *18.02.1969 Geschäftsführer geworden ist. Die Gesellschaft sitzt inzwischen an der Adresse Eicc Vermögensverwaltung AG, Hansaring 61, 50670 Köln. Die Eicc Vermögensverwaltung AG ist wiederum Die Health Care Invest AG & Co. KG ist eine Kommanditgesellschaft deutschen Rechts mit Sitz in Köln. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter der Nummer HRA 26219 eingetragen.

Hier landet man dann bei der Internetseite der Health Care Invest AG: Zitat aus der Internetseite http://www.hc-rendite.de/impressum.html

„Die persönlich haftende Gesellschafterin ist die EICC Vermögensverwaltung AG. Die EICC Vermögensverwaltung AG ist eine Aktiengesellschaft deutschen Rechts mit Sitz in Bonn. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter der Nummer HRB 14332 eingetragen. Vorsitzender des Aufsichtsrates ist Herr Ulf Glatho. Der Vorstand ist Frau Domenica Leonelli (verantwortlich nach TMG)“. Dieses Unternehmen soll Genussrechte herausgegeben haben. Laut Internetseite der Novo Ass will diese sich an dieser Gesellschaft beteiligt haben.

Health Care Invest AG & Co. KG
Hansaring 61
50670 Köln

Erstaunlich: alle Gesellschaften an derselben Adresse?

Helena Winker, Rechtsanwältin und betraut mit den Ansprüchen der Betroffenen, hierzu: „Viele Mandanten berichten uns, dass sie ihre sicheren, aber auch langweiligen Lebensversicherungen an die Novo Ass AG verkauft haben gegen das Versprechen, dass die Novo Ass AG ratierliche Ausschüttungen vornehmen wird und am Ende der Vertragslaufzeit ein Gewinn von bis zu 8 % Rendite steht. Es handelt sich offenbar um ein Produkt, welches die Welt nicht braucht. Man verspricht viel und hält wenig, so die Anleger, weil jetzt die Auszahlungen ausgeblieben sind. Außergerichtlich haben die Rechtsanwälte Dr. Schulte und sein Team die Novo Ass AG angeschrieben und die Verträge gekündigt bzw. auf Einhaltung der Verträge hilfsweise bestanden. Die Reaktion erfolgte. Es läuft inzwischen auch ein Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft Bonn zu dem Az. 50GS-400Js 375-13-2053/14. Gegenstand ist der Vorwurf des gewerbsmäßigen Betruges. Die Rechtsanwälte haben hier Akteneinsicht beantragt, um für die von ihnen vertretenen Mandanten weitere Informationen zu erlangen.“

Widerrufbelehrung – Sittenwidrigkeit – Umdeckung von Lebensversicherungen – Novo Ass Anleger Opfer von Graumarkt-Produkt?

Zudem besteht der Verdacht, dass es sich um ein nach dem Kreditwesengesetz erlaubnispflichtiges Einlagengeschäft handelt, für das keine Genehmigung vorliegt. Im Übrigen weisen die Rechtsanwälte darauf hin, dass die Widerrufsbelehrung nach dem Haustürwiderrufsgesetz (HWiG) bzw. nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (neue Fassung) vermutlich unwirksam sein dürfte. Dadurch ergeben sich weitere rechtliche Möglichkeiten für die Mandanten, die Verträge rückabzuwickeln.

Die Frage ist, ob zu dem Vermittler oder sonstige Vertriebsverantwortliche zusätzlich in die Haftung zu nehmen sein werden. Es könnte sich um eine Fallgruppe der vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung handeln – durch das Umdecken von sicheren kapitalbildenden Lebensversicherungen hin zu unsicheren Graumarkt-Produkten. Erste Rechtsprechung zur Haftung von Vertrieben und Vertriebsmitarbeitern liegt in diesem Bereich vor.

Fazit: Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen und Ansprüche geltend machen

Helena Winker hierzu: „Wir regen an die Vorgänge weiter zu beobachten und Ansprüche anzumelden. Zudem passt der Fall der Novo Ass AG zu unseren sonstigen Fallgruppen, die wir als Anlegerschutzkanzlei hier bearbeiten.“

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 1233 vom 29. März 2014 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

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