Veröffentlicht am 31. August 2026 · Zuletzt aktualisiert am 31. August 2026
Ein unberechtigter Schufa-Eintrag lässt sich per einstweiliger Verfügung oft binnen weniger Tage beseitigen. Das Amtsgericht Charlottenburg hat die Pair Finance GmbH verpflichtet, einen Eintrag über eine bestrittene Stromforderung von rund 200 Euro binnen 24 Stunden gegenüber der Schufa Holding AG zu widerrufen und löschen zu lassen — unter Androhung von Ordnungsgeld bis 250.000 Euro. Entscheidend ist schnelles Handeln: Wer zu lange wartet, verliert den Eilrechtsschutz.
Der Fall: Stromforderung für eine leere Wohnung
Ein Unternehmer entdeckte einen Schufa-Eintrag der Pair Finance GmbH über eine angebliche Forderung aus einem Stromlieferungsvertrag — rund 200 Euro. Das Vertragskonto bezog sich auf eine leere, nicht selbst genutzte Wohnung. Der Betroffene widersprach, legte die Rechtslage dar und verlangte die Löschung, bei Pair Finance ebenso wie bei der Schufa. Ohne Erfolg: Es kam ein Standardschreiben, die Forderung wurde weiter angemahnt, für den Fall der Nichtzahlung das gerichtliche Mahnverfahren angedroht. Auch die Schufa Holding AG lehnte die Löschung pauschal ab.
Dabei stand für den Betroffenen viel auf dem Spiel: Ein Negativeintrag verschlechtert den Score und kann Kredite, Leasingverträge und selbst Kontoeröffnungen blockieren — das wirtschaftliche Leben kommt nahezu zum Erliegen.
Wer schuldet den Strom für eine leere Wohnung — Eigentümer oder Mieter?
Für Strom aus einer vermieteten Wohnung haftet grundsätzlich nicht der Eigentümer, sondern wer die tatsächliche Verfügungsgewalt über den Zähler hat — regelmäßig der Mieter. Der Bundesgerichtshof wertet das Bereitstellen von Strom als Vertragsangebot (Realofferte), das derjenige stillschweigend annimmt, der den Strom entnimmt (BGH, Urteil vom 27.11.2019 – VIII ZR 165/18; BGH, Beschluss vom 05.06.2018 – VIII ZR 253/17). Soweit über den Zähler der leeren Wohnung überhaupt Strom entnommen wurde, wäre Vertragspartner also der jeweilige Nutzer, nicht die Eigentümerseite. Die Beweislast für einen Vertragsschluss trägt der Versorger.
Warum war der Schufa-Eintrag rechtswidrig?
Die Meldung einer bestrittenen Forderung an die Schufa ist regelmäßig rechtswidrig. Die Übermittlung an eine Auskunftei setzt eine Interessenabwägung nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO voraus. Widerspricht der Betroffene der Forderung substantiiert, überwiegt sein Schutzinteresse: Streitige Forderungen gehören vor die Gerichte, nicht in die Schufa-Datenbank. Dem Betroffenen stehen dann Widerruf und Löschung (Art. 17 DSGVO) sowie Unterlassung (§ 1004 BGB analog i. V. m. § 823 BGB) zu; daneben kommt Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO in Betracht.
Was hat das Amtsgericht Charlottenburg entschieden?
Das Amtsgericht Charlottenburg — zuständig am Sitz der Pair Finance GmbH in Berlin — erließ die einstweilige Verfügung durch Beschluss. Die Kernpunkte:
Widerruf binnen 24 Stunden: Pair Finance muss den Eintrag binnen 24 Stunden nach Zustellung gegenüber der Schufa Holding AG in Wiesbaden widerrufen und die Löschung beantragen.
Verbot für die Zukunft: Daten zu dieser Forderung dürfen nicht erneut übermittelt werden — es sei denn, die Forderung wird zuvor rechtskräftig tituliert.
Ordnungsmittel: Für jeden Fall der Zuwiderhandlung drohen bis zu 250.000 Euro Ordnungsgeld, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu vollziehen am Geschäftsführer.
Kosten: Die trägt als unterlegene Partei die Pair Finance GmbH (§ 91 ZPO).
Die Wirkung war unmittelbar: Noch am Tag der Zustellung war der Eintrag entfernt, der Score wurde neu berechnet. Monatelange außergerichtliche Korrespondenz hatte nichts bewegt — der gerichtliche Beschluss erledigte die Sache an einem Tag. Ernüchternd bleibt aus Sicht des Autors nur eines: Die Rechtslage war von Anfang an klar. Dass dafür ein Gericht bemüht werden musste, ist nicht nachvollziehbar.
Wie schnell muss man gegen einen Schufa-Eintrag vorgehen?
Wer einen unberechtigten Schufa-Eintrag im Eilverfahren angreifen will, muss zügig handeln — sonst droht die sogenannte Selbstwiderlegung. Die einstweilige Verfügung setzt Dringlichkeit voraus. Wer den Eintrag im Januar bemerkt und erst im April den Antrag stellt, hat durch sein eigenes Zuwarten gezeigt, dass es ihm nicht eilig ist; das Gericht weist den Antrag dann zurück. Eine feste gesetzliche Frist gibt es nicht, die Gerichte urteilen unterschiedlich streng. Als Faustregel gilt: binnen weniger Wochen nach Kenntnis handeln.
Warum muss die einstweilige Verfügung selbst zugestellt werden?
Eine per Beschluss erlassene einstweilige Verfügung stellt das Gericht nicht von Amts wegen zu — der Antragsteller muss sie der Gegenseite im Parteibetrieb zustellen lassen (§§ 936, 922 Abs. 2 ZPO). Praktisch übernimmt das der zuständige Gerichtsvollzieher nach Beauftragung mit dem vorgeschriebenen Formular; über die Zustellung fertigt er eine Zustellungsurkunde als Nachweis. Geschieht die Vollziehung nicht binnen eines Monats, ist sie unstatthaft — die erwirkte Verfügung wird wertlos (§§ 936, 929 Abs. 2 ZPO). Der Zustellungsnachweis ist zudem dem erlassenden Gericht vorzulegen, sonst riskiert der Antragsteller, auf den Gerichtskosten sitzen zu bleiben.
Was bedeutet die Entscheidung für Betroffene?
Unberechtigte Schufa-Einträge müssen nicht hingenommen werden — auch nicht bei kleinen Beträgen. Die Erfahrung aus unserer Praxis: Eintragende Unternehmen und Schufa weisen außergerichtliche Beanstandungen häufig mit Standardschreiben oder pauschalen Argumenten zurück; erst gerichtlicher Druck bewegt etwas. Das Eilverfahren ist dafür das schärfste Werkzeug — vorausgesetzt, die Forderung ist bestritten oder erkennbar unberechtigt und der Betroffene handelt schnell.
Zur Ehrlichkeit gehört: Nicht jeder Eintrag ist angreifbar. Wer die gemeldete Forderung tatsächlich schuldet, erreicht mit einem Eilantrag nichts. Ob ein Vorgehen Aussicht hat, zeigt die Prüfung von Forderung, Widerspruchshistorie und Meldevoraussetzungen — sie sollte am Anfang stehen.
Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte befasst sich seit über 25 Jahren mit Schufa- und Datenschutzfällen und hat die geschilderte Entscheidung erwirkt. Wenn Sie einen unberechtigten Eintrag entdeckt haben: Holen Sie eine aktuelle Schufa-Selbstauskunft ein, dokumentieren Sie Ihren Widerspruch — und lassen Sie die Erfolgsaussichten kurzfristig prüfen. Kontakt: dr.schulte@dr-schulte.de
Häufige Fragen (FAQ)
Kann ich einen Schufa-Eintrag per einstweiliger Verfügung löschen lassen?
Ja, bei unberechtigten Einträgen ist das der schnellste Weg. Das Gericht kann das eintragende Unternehmen verpflichten, die Meldung gegenüber der Schufa binnen kurzer Frist zu widerrufen und die Löschung zu beantragen — im Fall des Amtsgerichts Charlottenburg binnen 24 Stunden. Voraussetzung ist, dass der Betroffene zügig handelt.
Darf ein Inkassounternehmen eine bestrittene Forderung an die Schufa melden?
Regelmäßig nein. Die Übermittlung setzt eine Interessenabwägung nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO voraus; bei einer substantiiert bestrittenen Forderung überwiegt das Interesse des Betroffenen. Streitige Forderungen sind vor Gericht zu klären, nicht über die Auskunftei durchzusetzen.
Muss der Eigentümer Strom für eine leere Wohnung bezahlen?
Grundsätzlich nein. Vertragspartner des Versorgers wird, wer den Strom tatsächlich entnimmt — bei vermieteten Wohnungen regelmäßig der Mieter mit der Verfügungsgewalt über den Zähler (BGH, Urteil vom 27.11.2019 – VIII ZR 165/18). Die Beweislast für einen Vertragsschluss trägt der Versorger.
Wie lange habe ich Zeit für den Eilantrag?
Eine feste gesetzliche Frist gibt es nicht, aber die Dringlichkeit entfällt durch eigenes Zuwarten (Selbstwiderlegung). Wer Monate verstreichen lässt, riskiert die Zurückweisung des Antrags. Betroffene sollten binnen weniger Wochen nach Kenntnis des Eintrags handeln.
Wer trägt die Kosten des Verfahrens?
Bei Erfolg die unterlegene Gegenseite (§ 91 ZPO) — im geschilderten Fall die Pair Finance GmbH. Gerichtskosten und Anwaltsvergütung sind zunächst vorzustrecken; ob eine Rechtsschutzversicherung eintritt, ist im Einzelfall zu prüfen.
Über den Autor: Rechtsanwalt Dr. iur. Thomas Schulte, Berlin, zugelassen seit 1995 (RAK Berlin). Tätigkeitsschwerpunkte: Bank- und Kapitalmarktrecht, Datenschutzrecht (Schufa), Versicherungsrecht. Kontakt: dr.schulte@dr-schulte.de