Recht des Silvesterkrachers: Kein Schmerzensgeld für entgangene Hochzeitsfreuden – Brautpaar schaut in die Röhre!
Wird bei einer Hochzeitsfeier die Hochzeitsgesellschaft durch mehrere waagerechte Raketen beschossen, so kann das Brautpaar nicht dafür Schmerzensgeld verlangen, dass die Hochzeitsfeier infolge dieses missglückten