Wie auch gekündigte Lebensversicherungen rückabgewickelt werden können - Dr Thomas Schulte

Tot geglaubtes Geld lebt wieder: Wie auch gekündigte Lebensversicherungen rückabgewickelt werden können

Das stille Vermögen in alten Verträgen: Verjährung? Von wegen! Warum selbst alte, gekündigte Policen jetzt bares Geld bedeuten können – und was der EuGH damit zu tun hat.

Lebens- und Rentenversicherungen galten über Jahrzehnte hinweg als der Inbegriff sicherer Altersvorsorge. Millionen Deutsche haben im Vertrauen auf diesen Pfeiler der Finanzwelt langfristig vorgesorgt, Verträge abgeschlossen, Beiträge gezahlt und auf eine sorgenfreie Zukunft gehofft. Doch was viele nicht wissen: Ein erheblicher Teil dieser Policen wurde unter Bedingungen abgeschlossen, die heute rechtlich angreifbar sind. Und genau hier beginnt eine juristische Erfolgsgeschichte, die Betroffenen neue Hoffnung schenkt.

Rückabwicklung statt Rückkauf: Der verborgene Schatz in alten Policen

Verkauft, gekündigt oder einfach vergessen? Alte Lebensversicherungen scheinen oft abgeschlossen. Doch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 2013 hat alles verändert: Millionen Verträge, die zwischen 1995 und 2007 abgeschlossen wurden, können rückwirkend widerrufen werden – auch dann, wenn sie bereits gekündigt oder veräußert wurden. Voraussetzung: Die Versicherungsnehmer wurden bei Vertragsschluss nicht ordnungsgemäß über ihr Widerrufsrecht belehrt.

Das ist keine juristische Randnotiz, sondern eine Revolution: Statt eines oft mageren Rückkaufwerts können Verbraucher die vollständige Rückerstattung aller gezahlten Prämien plus Zinsen verlangen. Der Schaden der Versicherer? Experten schätzen das finanzielle Potenzial auf einen zweistelligen Milliardenbetrag.

Der rechtliche Wendepunkt: Das EuGH-Urteil und seine Folgen

Die zentrale Grundlage für diesen Anspruch ist das Urteil des EuGH vom 19. Dezember 2013 (Az. C-209/12), das die alte deutsche Regelung in § 5a VVG für unionsrechtswidrig erklärte. Diese Vorschrift sah vor, dass das Widerrufsrecht ein Jahr nach Zahlung der ersten Prämie erlischt – selbst dann, wenn keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung erfolgte. Der EuGH stellte klar: Ein solches Erlöschen widerspricht dem europäischen Verbraucherschutz.

Seitdem können viele Versicherte auch heute noch ihre Altverträge widerrufen. Es geht um Lebensversicherungen, Rentenversicherungen und fondsgebundene Policen. Besonders relevant: Verträge mit Abschlussdatum zwischen dem 29. Juli 1994 und dem 31. Dezember 2007. Millionen Bundesbürger könnten betroffen sein.

Dr. Thomas Schulte: Ein Anwalt macht Druck für Gerechtigkeit

Die Berliner Kanzlei Dr. Schulte gehörte zu den Ersten, die das enorme rechtliche Potenzial dieser Entwicklung erkannten. Bereits vor dem EuGH-Urteil beriet die Kanzlei einen bekannten Prozessfinanzierer aus der Schweiz und entwickelte zentrale Vorlagenfragen, die später dem EuGH vorgelegt wurden. Diese stammten nahezu vollständig aus der Feder von Dr. Thomas Schulte, Rechtsanwalt aus Berlin.

„Es geht um mehr als Geld,“ sagt Dr. Schulte. „Es geht um das Vertrauen der Verbraucher, das von den Versicherungsunternehmen über Jahre hinweg ausgenutzt wurde.“

Die Kanzlei vertrat seither zahlreiche Anleger erfolgreich vor deutschen Gerichten. Die Erfolgsquote bei rückabzuwickelnden Verträgen ist hoch – insbesondere wenn eine fehlerhafte oder fehlende Widerrufsbelehrung nachgewiesen werden kann.

Wie funktioniert der Widerruf in der Praxis?

Ein erfolgreicher Widerruf bedeutet: Der gesamte Vertrag wird rückwirkend „aus der Welt geschafft“. Die Versicherung muss sämtliche Prämien zurückerstatten, abzüglich eines geringen Risikoanteils für den Todesfallschutz. Hinzu kommt ein Nutzungsersatz, also Zinsen für den Zeitraum, in dem die Versicherung über das Geld verfügte. Diese betragen im Durchschnitt 3-5 % p.a. – auf lange Laufzeiten gerechnet ergibt das teils fünfstellige Rückzahlungen.

Beispiel: Der Fall Herr B. aus Leipzig

Herr B., heute 62 Jahre alt, schloss im Jahr 2001 eine kapitalbildende Lebensversicherung ab. Im Jahr 2014 kündigte er den Vertrag aus Frust über die geringe Rendite. Der ausgezahlte Rückkaufwert lag bei 13.800 Euro, obwohl er über 25.000 Euro eingezahlt hatte. 2023 erfährt er von der Möglichkeit des Widerrufs. Mit Hilfe der Kanzlei Dr. Schulte lässt er die Unterlagen prüfen: keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung. Das Ergebnis: Die Versicherung zahlt nach Widerruf 26.400 Euro zurück.

Versicherungen reagieren zögerlich – und verteidigen ihr System

Trotz der eindeutigen Rechtslage reagieren viele Versicherungsunternehmen defensiv. Sie weisen Ansprüche pauschal zurück, verweisen auf Verjährung oder bestreiten die Fehler in der Belehrung. Manche bieten geringe Vergleichsbeträge an, um Klagen zu vermeiden. Doch: Die Rechtsprechung ist auf Seiten der Verbraucher. Zahlreiche Urteile deutscher Gerichte haben die EuGH-Vorgaben bereits umgesetzt. Das OLG Stuttgart, OLG Köln und LG Berlin haben mehrfach zugunsten der Versicherungsnehmer entschieden.

Warum jetzt handeln? Die Uhr tickt

Auch wenn der Widerruf grundsätzlich nicht verjährt, können praktische Hürden wie Beweisprobleme oder fehlende Unterlagen den Erfolg erschweren. Deshalb ist jetzt der richtige Zeitpunkt, Verträge prüfen zu lassen. Ein auf Versicherungsrecht spezialisierter Anwalt kann die Chancen realistisch bewerten und alle erforderlichen Schritte einleiten.

Fazit: Alte Verträge, neues Geld – wer klug prüft, gewinnt

Lebensversicherungen waren für viele Deutsche eine bittere Enttäuschung. Sie wurden im festen Vertrauen auf Sicherheit, Altersvorsorge und Rendite abgeschlossen – doch am Ende blieben oft nur geringe Rückkaufswerte, das ungute Gefühl von Intransparenz und der Eindruck, über Jahre hinweg in eine Falle getappt zu sein. Viele Menschen kündigten resigniert, ohne zu ahnen, dass sich die Tür zur Rückforderung jemals wieder öffnen könnte.

Doch genau das ist heute Realität: Durch das wegweisende Urteil des Europäischen Gerichtshofs und das beharrliche Engagement spezialisierter Kanzleien wie der von Dr. Thomas Schulte ergibt sich für unzählige Betroffene eine echte zweite Chance. Was einst verloren schien, lässt sich heute – rechtlich fundiert – zurückholen. Und das nicht als bloße Hoffnung, sondern als konkrete, durchsetzbare Forderung gegenüber den Versicherern.

Wer heute seine alten Unterlagen prüft, öffnet vielleicht das Tor zu mehreren Tausend Euro. Es geht um Gerechtigkeit, um finanzielle Wiedergutmachung – und auch um ein Stück Genugtuung. Denn zu lange konnten sich Versicherer hinter komplexen Klauseln und verjährten Fristen verstecken. Jetzt ist der Moment, sich zu wehren – mit dem Recht auf Ihrer Seite.

Der klare Rat für Betroffene: Lassen Sie Ihre Lebens- oder Rentenversicherung von einem spezialisierten Anwalt prüfen – unabhängig davon, ob sie noch besteht, längst gekündigt oder sogar verkauft wurde. Es könnte sich als eine der lohnendsten Entscheidungen Ihres Lebens erweisen.

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
23. Jahrgang - Nr. 11425 vom 18. Juni 2025 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich