USA-Registrierung für Schweizer Finanzdienstleister wieder möglich - Dr Riedi und Dr Schulte

USA-Registrierung für Schweizer Finanzdienstleister wieder möglich

Neue Spielregeln für alte Partner? – SEC öffnet Registrierungspfad für Schweizer Finanzdienstleister

Transatlantische Finanzbeziehungen im Wandel: Was die Wiederaufnahme der Registrierung durch die SEC wirklich bedeutet – und warum sie weit mehr ist als ein bürokratischer Akt.

Ein juristisch-ökonomischer Weckruf in Zeiten geopolitischer Spannungen:

Die Wiederaufnahme der Registrierungsgesuche durch die US-Börsenaufsicht SEC für Schweizer Finanzinstitute sorgt in der Finanzwelt für spürbares Aufhorchen. In einem globalen Kapitalmarkt, der unter zunehmendem geopolitischen und regulatorischen Druck steht, ist dieser Schritt mehr als ein technisches Signal – er ist ein Indikator für Öffnung, Vertrauen und strategische Weichenstellungen.

„Nach Jahren der regulatorischen Eiszeit wirkt dieser Vorgang wie ein Lichtstrahl für Schweizer Institute, die grenzüberschreitend tätig sein möchten – vor allem in Richtung USA, einem der anspruchsvollsten und zugleich wichtigsten Märkte weltweit“, so Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte, langjähriger Experte für Kapitalmarktrecht in Berlin. Doch wo Chancen aufkeimen, lauern auch neue Risiken – und die Anforderungen bleiben hoch.

Allein 2023 belief sich das verwaltete Vermögen von Schweizer Vermögensverwaltern mit US-Kunden auf über 110 Milliarden Schweizer Franken – Tendenz steigend. Doch die Hürden bleiben: Wer als „Registered Investment Adviser“ (RIA) agieren will, unterliegt umfassenden Offenlegungspflichten, Kontrollmechanismen und laufender SEC-Aufsicht. Für viele mittelständische Anbieter bedeutet das eine massive rechtliche und organisatorische Herausforderung.

Hier setzt die doppelte Expertise an: Dr. Peter Riedi, promovierter Volkswirt und Finanzexperte aus dem Fürstentum Liechtenstein, ergänzt: „Wir sehen eine klare Bewegung hin zu grenzüberschreitenden Hybridmodellen: US-Zugang ja, aber nur mit maßgeschneiderter Struktur, belastbarem Geschäftsmodell und konsequentem Compliance-Management. Die Zeit der Grauzonen ist vorbei.“

Internationler Finanzdienstleister Herausforderung - Dr Peter Riedi

Warum ist das auch für Europa ein Weckruf?

Was auf den ersten Blick wie ein rein amerikanischer Vorgang wirkt – die regulatorische Öffnung der SEC (U.S. Securities and Exchange Commission) für neue Asset-Klassen und transparente Digitalstrukturierungen – entfaltet seine volle Wirkung erst in globalem Maßstab. Beobachtet wird dieser Schritt mit Argusaugen von Finanzplätzen wie Zürich, Vaduz, Luxemburg und Frankfurt. Doch warum? Was macht die Maßnahmen der US-Börsenaufsicht zu einem geopolitisch relevanten Signal – und warum könnte Europa ins Hintertreffen geraten?

Dr. Peter Riedibringt es auf den Punkt: „Die Kapitalströme suchen sich in volatilen Zeiten sichere Häfen – aber auch regulatorische Verlässlichkeit. Wenn die USA systematisch Rechtsklarheit für Zukunftsmärkte schaffen, ohne dabei an Innovationskraft einzubüßen, wird Europa mittelfristig zum Zuschauer.“

Zahlen, die beunruhigen sollten: Allein im ersten Quartal 2025 flossen laut IMF Global Capital Flow Monitor über 225 Milliarden US-Dollar in US-regulierte FinTech-, Rohstoff- und Private Equity-Strukturen – ein Zuwachs von 28 % im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Dagegen meldete der Finanzplatz Luxemburg im gleichen Zeitraum einen Rückgang bei Neugründungen internationaler Fondsvehikel um 12 Prozent. Der Grund: institutionelle Investoren – insbesondere aus Asien und dem Nahen Osten – bevorzugen derzeit US-Infrastruktur wegen klarer Regeln und effizienter Zulassungsverfahren.

Dr. Thomas Schulte ergänzt: „Die transatlantische Lücke im Kapitalmarktrecht wächst. Während Europa weiterhin mit fragmentierten Vorschriften auf EU- und nationaler Ebene kämpft – etwa bei der Einstufung tokenisierter Vermögenswerte –, hat die SEC mit wenigen strategischen Handgriffen Rechtsklarheit geschaffen, etwa durch gezielte Safe-Harbor-Regelungen für Digitalprodukte und beschleunigte IPO-Verfahren für bestimmte Sektoren.“

Diese Entwicklung wirft drängende Fragen auf:

  • Wird Europa rechtlich und politisch überhaupt schnell genug reagieren können?
  • Welche Rolle spielen dabei nationale Vorbehalte und die Souveränitätsängste gegenüber Brüssel?
  • Und wie lange werden internationale Anleger noch bereit sein, regulatorische Intransparenz und Bürokratie in Europa zu tolerieren, wenn auf der anderen Seite des Atlantiks Wachstumschancen mit Rechtsklarheit locken?

Fakt ist: Die internationalen Kapitalströme sind heute nicht mehr durch politische Loyalität, sondern durch juristische Effizienz gesteuert. Wer für Milliardeninvestitionen aus den USA, dem Mittleren Osten oder Fernost attraktiv bleiben will, muss mit klaren Spielregeln, wettbewerbsfähiger Rechtssicherheit und digitalisierungsfreundlicher Aufsicht punkten. Europa steht vor einer Bewährungsprobe. Noch ist es nicht zu spät – aber der Wettlauf um das Vertrauen der Märkte hat längst begonnen.

Worum es jetzt geht:

Juristisch gesehen ist die neue Offenheit der SEC keine Einladung zur Leichtfertigkeit, sondern ein Prüfstein für Professionalität. Wirtschaftlich eröffnet sie aber exzellenten Anbietern mit Weitblick neue Märkte – sofern sie regulatorisch sauber aufgestellt sind.
Die Frage ist nicht: „Darf ich?“ – sondern: „Bin ich vorbereitet?“

Dr. Schulte und Dr. Riedi begleiten den Strukturwandel dieser Zusammenarbeit – mit dem Fokus auf Effizienz, Transparenz und Resilienz. Denn nur wer rechtlich wasserdicht und ökonomisch robust agiert, wird in dieser neuen Phase der transatlantischen Finanzordnung bestehen.

Wiederaufnahme der Registrierung durch die US-SEC – ein Wendepunkt mit Signalwirkung

Über mehrere Jahre hinweg herrschte eine Art regulatorisches Schweigen: Die U.S. Securities and Exchange Commission (SEC) bearbeitete keine neuen Registrierungsgesuche von durch die FINMA beaufsichtigten Schweizer Finanzinstituten. Diese Phase der Zurückhaltung war geprägt von Unsicherheiten – etwa über die Anerkennung von Schweizer Prüfstandards oder die Modalitäten des grenzüberschreitenden Aufsichtsaustauschs. Es war ein Zustand des Schwebezustands, der viele Banken und Vermögensverwalter in Zürich, Genf und Lugano in strategische Unsicherheit versetzte.

Nun aber ist Bewegung in die Sache gekommen: Nach intensiven und sachorientierten Gesprächen mit der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA hat die SEC ein gemeinsames Verständnis geschaffen – ein politisch und juristisch bedeutsamer Akt. Nicht nur neue Anträge werden wieder zugelassen, sondern auch zuvor hängige Verfahren werden aktiv reaktiviert. Es ist ein deutliches Zeichen dafür, dass transatlantische Kooperationsmechanismen auch im Zeitalter nationaler Interessen funktionieren können – wenn beide Seiten bereit sind, die Sprache der Rechtssicherheit und der wirtschaftlichen Vernunft zu sprechen.

Für  den Juristen Dr. Thomas Schulte ist diese Entwicklung weit mehr als eine administrative Geste: „Das ist ein echter Brückenschlag zweier Rechtsräume. Die SEC sagt damit implizit: Wir erkennen die schweizerische Finanzaufsicht nicht nur als gleichwertig, sondern als kompatibel mit unseren eigenen Anforderungen an Transparenz und Investorenprotektion an. Für Schweizer Anbieter, die US-Kunden betreuen wollen, entsteht damit endlich wieder ein klarer, rechtssicherer Zugang zum Markt.“

Dr. Peter Riedi, Finanzökonom und Verwaltungsrat der EM Global Service AG, bewertet die Wiederaufnahme als strategischen Kurswechsel mit globaler Tragweite: „Was wir hier erleben, ist nicht nur ein Signal an Schweizer Vermögensverwalter – es ist ein geopolitischer Kompass für internationale Kapitalbewegungen. In einer Welt, in der Vertrauen in Regulierung zum eigentlichen Wettbewerbsfaktor geworden ist, schafft die SEC-FINMA-Einigung ein neues Maß an Planbarkeit. Damit wird die Schweiz erneut zur Brücke zwischen kontinentalem Europa und den USA – nicht nur geografisch, sondern auch regulatorisch.“

Und tatsächlich: Der Schritt der SEC könnte einen Dominoeffekt auslösen. Bereits jetzt zeigen erste Marktreaktionen, dass internationale Family Offices und institutionelle Investoren ihre US-Strategien über Schweizer Vehikel neu bewerten. Die Zürcher Kantonalbank verzeichnete laut NZZ in den ersten beiden Quartalen 2025 einen Anstieg von 18 Prozent bei Cross-Border-Neuanfragen aus dem angelsächsischen Raum. Auch die Credit Suisse-Tochter CSAM meldete wachsenden Beratungsbedarf bei High-Net-Worth-Kunden mit US-Bezug.

US SEC Registrierung Schweizer Finanzdienstleister - Dr Thomas Schulte

Ein neuer Geist der Kooperation?

Die Frage, die sich nun stellt: Ist dies der Beginn einer neuen Ära grenzüberschreitender Regulierungspartnerschaften? Können andere europäische Aufsichtsbehörden – etwa die BaFin in Deutschland oder die CSSF in Luxemburg – ähnliche Verständigungen mit der SEC erreichen? Und wird Europa erkennen, dass es nicht nur auf der politischen Bühne, sondern auch im regulatorischen Detail um seine internationale Relevanz kämpft?

Was jetzt zählt, ist strategischer Weitblick – und der Mut, rechtliche Brücken nicht nur zuzulassen, sondern aktiv zu bauen. Die Wiederaufnahme durch die SEC ist dabei nicht weniger als der erste Pfeiler dieser neuen Brücke.

Internationale Aufsichtskooperation als Voraussetzung

Finanzmärkte kennen keine Grenzen. Unternehmen, die über Landesgrenzen hinweg Geschäfte tätigen, müssen sich einer Vielzahl an Regulierungsvorgaben unterwerfen. Dazu gehört auch die Pflicht, sich in bestimmten Märkten registrieren zu lassen, wenn man aktiv für Kunden tätig wird. Für Schweizer Institute, die US-amerikanische Kunden betreuen, bedeutet das konkret: Eine Registrierung bei der SEC als RIA ist unumgänglich.

Die Wiederaufnahme der SEC-Verfahren ist möglich geworden, weil die FINMA und die US SEC schließlich Klarheit über Prüfmechanismen schaffen konnten. Zentral ist dabei die Regelung, wie und in welchem Rahmen amerikanische Aufsichtsbehörden Prüfungen bei Schweizer Unternehmen durchführen dürfen, ohne Schweizer Recht zu verletzen. Besonders wichtig war dabei die Auslegung von Art. 42c und Art. 43 FINMAG, dem Finanzmarktaufsichtsgesetz der Schweiz.

Rechtlicher Hintergrund aus dem Schweizer FINMAG

Art. 42c FINMAG regelt die Direktübermittlung von Informationen durch beaufsichtigte Institute an ausländische Aufsichtsbehörden. Dabei bedarf es unter Umständen einer vorherigen Genehmigung der FINMA, wenn sensible Kundendaten oder aufsichtsrelevante Informationen bereitgestellt werden sollen.

Art. 43 FINMAG wiederum bezieht sich auf Vor-Ort-Kontrollen, die ausländische Behörden bei Schweizer Instituten vornehmen möchten. Hier ist geregelt, dass solche Kontrollen nur unter bestimmten Rahmenbedingungen und mit vorheriger Zustimmung der FINMA erfolgen dürfen. Auf diese Weise schützt das Gesetz sowohl die Souveränität der Schweizer Gesetzgebung als auch die Interessen der beaufsichtigten Institute.

Dr. Schulte betont hierzu: „Diese gesetzlichen Bestimmungen sind kein Hindernis, sondern eine Absicherung. Sie ermöglichen internationale Kooperation ohne die Preisgabe rechtsstaatlicher Grundprinzipien.“

Positive Entwicklung für Schweizer Vermögensverwalter

Für viele Finanzdienstleister in der Schweiz ist der Zugang zum US-Markt von zentraler wirtschaftlicher Bedeutung. Schweizer Expertise in der Vermögensverwaltung ist international anerkannt, und zahlreiche Kunden aus den USA suchen gezielt nach hochwertiger Finanzberatung aus Europa. Die nun wieder mögliche Registrierung als RIA bei der SEC eröffnet diesen Instituten neue Möglichkeiten zur Expansion oder zur Legalisierung bereits bestehender Verbindungen.

Zudem zeigt diese Entwicklung, dass internationale Zusammenarbeit auf regulatorischer Ebene funktionieren kann, wenn klare Rahmenbedingungen geschaffen werden. Der Austausch zwischen FINMA und SEC diente nicht nur dem Interesse einzelner Marktteilnehmer, sondern stärkte die Glaubwürdigkeit beider Aufsichtsbehörden.

Dr. Riedi hebt hervor: „Wer heute als Finanzdienstleister international agiert, muss nicht nur betriebswirtschaftlich, sondern auch juristisch hervorragend aufgestellt sein. Die Kenntnis der relevanten ausländischen Registrierungsverfahren ist dabei kein Zusatzwissen, sondern eine Grundvoraussetzung für rechtssichere Tätigkeit.“

US-Recht und seine Komplexität für ausländische Anbieter

Das US-amerikanische Finanzaufsichtsrecht gilt als eines der komplexesten weltweit. Viele internationale Anbieter unterschätzen den Aufwand, der mit einer SEC-Registrierung einhergeht. Neben formalen Anforderungen spielen auch Compliance-Richtlinien und die fortlaufende Berichtspflicht eine maßgebliche Rolle.

„Die SEC verlangt Transparenz, Integrität und Bereitschaft zur Zusammenarbeit. Wer sich registriert, öffnet sein Geschäftsmodell gegenüber den US-Behörden. Dies darf nicht als bloße Formalität begriffen werden,“ warnt der Berliner Anwalt.

Dementsprechend rät Dr. Thomas Schulte allen Schweizer Instituten, welche die Registrierung in den USA planen, sich frühzeitig rechtlich begleiten zu lassen. Die Anforderungen an eine korrekte Offenlegung von Informationen, verbunden mit der Einhaltung schweizerischer Datenschutz- und Finanzmarktregeln, stellen einen erheblichen rechtlichen Spagat dar.

Vorsicht bei bestehenden Kundenverhältnissen

Ein weiterer wichtiger Punkt liegt im Umgang mit bisherigen US-Kunden. Institute, die bereits amerikanische Mandate betreuen, befinden sich häufig in einer rechtlichen Grauzone. Ohne gültige SEC-Registrierung ist die Weiterbetreuung dieser Vermögensverwaltungen unter Umständen unzulässig.

Dr. Schulte unterstreicht: „Die Wiederaufnahme der Registrierungsmöglichkeiten bedeutet nicht, dass vorherige Geschäftspraktiken automatisch legalisiert werden. Jeder Vertrag, jede Kundenkommunikation und jede Transaktion muss juristisch auf Grundlage sowohl des US- als auch des Schweizer Rechts überprüft werden.“

Transatlantisches Vertrauen als Pfeiler des Finanzrechts

Diese rechtliche Öffnung zwischen zwei großen Finanzräumen – USA und Schweiz – ist Ausdruck eines gewachsenen Vertrauens. Solche Kooperationen sind in einer von geopolitischen Spannungen geprägten Welt nicht selbstverständlich. Gerade deshalb ist das jetzt ausverhandelte Verfahren zwischen FINMA und SEC von großer Bedeutung.

Die bilaterale Einigung belegt, dass Aufsicht nicht territorial begrenzt gedacht werden darf. In einer Zeit, in der Kapital global fließt, müssen sich auch Aufsichtsbehörden international abstimmen. Der Schutz von Anlegern vor Missbrauch und der Erhalt eines fairen Wettbewerbs sind universelle Ziele, die über nationale Grenzen hinausgehen.

Dr. Schulte erklärt hierzu: „Juristische Kooperation ist das Rückgrat moderner Finanzmärkte. Ohne abgestimmte Regelwerke und Verständigungsmechanismen drohen Missverständnisse, Doppelregulierung oder sogar Marktabschottung. Umso erfreulicher ist das jetzt erzielte Ergebnis.“

Ein Schritt in Richtung globalisierter Finanzdienstleistungen

Mit der neuen Regelung weisen die SEC und FINMA den Weg für eine moderne, international abgestimmte Finanzdienstleistungslandschaft. Für die beteiligten Institute ergeben sich dadurch nicht nur Pflichten, sondern auch klare Vorteile: Planbarkeit, Rechtssicherheit und die Möglichkeit, ihre Dienstleistungen legal und transparent am wichtigen US-Markt anzubieten.

Dr. Schulte rät dabei zur praktischen Weitsicht: „Die Freude über die regulatorische Öffnung darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Administration und Einhaltung der neuen Vorschriften ein dauerhaftes Engagement verlangt.“

In seiner Kanzleipraxis begleitet Dr. Schulte regelmäßig Finanzdienstleister und FinTech-Unternehmen bei der rechtlichen Einordnung grenzüberschreitender Tätigkeiten. Insbesondere in Zeiten rasanter Digitalisierung und wachsender Compliance-Auflagen sind fundierte juristische Bewertungen unerlässlich.

Fazit und rechtliche Empfehlung – mit volkswirtschaftlicher Einordnung

Die Wiederaufnahme des Registrierungsverfahrens durch die US-SEC markiert zweifellos einen Meilenstein für Schweizer Finanzinstitute mit internationalem Anspruch. Sie ist nicht nur ein verwaltungstechnischer Fortschritt, sondern Ausdruck eines tiefergehenden Verständnisses zwischen zwei hochentwickelten Rechtsordnungen. Für Schweizer Anbieter, die grenzüberschreitend mit US-Kunden arbeiten wollen, bedeutet dies neue Handlungsfreiheit – aber auch neue Verantwortung. Denn der Zugang zum US-Markt ist an klare juristische Spielregeln gebunden. Es bedarf einer präzisen rechtlichen Begleitung, um diesen Weg sicher, compliant und nachhaltig zu gehen.

Dr. Thomas Schulte empfiehlt betroffenen Unternehmen daher, die neuen Möglichkeiten zügig und strategisch zu nutzen – jedoch nur mit belastbarer rechtlicher Grundlage: „Ein falscher oder unvollständiger Antrag kann zu langwierigen Verzögerungen führen. Wer den US-Markt professionell bedienen will, benötigt einen soliden rechtlichen Rahmen und tiefe Kenntnis der regulatorischen Details – sowohl auf US-amerikanischer als auch auf schweizerischer Seite.“

Dr. Peter Riedi ergänzt diese juristische Einschätzung mit einem sensiblen wirtschaftlichen Ausblick: „Diese Öffnung ist ein Fenster – aber kein Selbstläufer. Die geopolitische Lage, zunehmende Kapitalregulierungen in Asien sowie die Fragilität der Weltwirtschaft stellen weiterhin große Herausforderungen dar. Umso wichtiger ist es, dass die Schweiz als Brückenbauerin fungiert: zwischen Rechtssicherheit und wirtschaftlicher Freiheit, zwischen Innovation und Stabilität. Wenn diese Balance gelingt, kann die Schweizer Finanzlandschaft zu einem Modell für nachhaltigen Kapitalverkehr in einer multipolaren Weltordnung werden.“

Damit wird klar: Die Wiederaufnahme ist kein isoliertes Ereignis, sondern ein strategischer Wendepunkt. Sie erfordert rechtliche Präzision, wirtschaftliche Weitsicht und institutionelle Glaubwürdigkeit. Wer diese Elemente zusammenführt, kann nicht nur Märkte erschließen – sondern Vertrauen schaffen. Und Vertrauen ist, wie Dr. Riedi betont, „in einer nervösen Weltwirtschaft die knappste und zugleich wertvollste Ressource.“

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
23. Jahrgang - Nr. 11678 vom 23. Juli 2025 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich