Digitale Macht über volle oder leere Tische: Wer entscheidet 2026, ob Ihr Laden brummt, Ihr Können oder ein Stern weniger? Und wann wird aus „Kritik“ ein rechtlich relevanter Eingriff in Ihren Ruf?
Stellen Sie sich München an einem Donnerstagabend vor: Draußen ist es kalt, drinnen wäre es gemütlich. Zwei Gäste stehen vor Ihrer Tür. Noch bevor sie überhaupt die Speisekarte sehen, passiert das Entscheidende: Handy raus, Google auf, Sterne prüfen. 4,6 – „klingt nach sicherem Abend“. 3,9 „Lass lieber weitergehen“. Und während früher der Ruf über Empfehlungen, Stammgäste und vielleicht eine Anzeige im Branchenbuch wuchs, entscheidet heute oft ein Blick von zwei Sekunden über „voll“ oder „leer“. Das ist nicht romantisch, aber real.
Die Zahlen aus 2025 zeigen, wie tief diese Bewertungskultur im Alltag verankert ist: Laut BrightLocal lesen 75 Prozent der Verbraucher Online-Bewertungen „immer“ oder „regelmäßig“, und 81 Prozent nutzen dafür Google. Noch drastischer: 71 Prozent würden ein Unternehmen mit weniger als 3 Sternen gar nicht erst in Betracht ziehen. Das bedeutet für die Gastronomie: Ihr erster Eindruck entsteht nicht am Tisch, sondern im Suchergebnis, und er ist öffentlich, sofort vergleichbar und gnadenlos effizient.
Warum trifft es ausgerechnet Restaurants so hart und warum war die Gastronomie bei der Bewertungskultur oft Vorreiter? Weil Essen eine spontane Entscheidung ist, weil die Konkurrenz „um die Ecke“ wartet, und weil ein Restaurantbesuch ein Erlebnis ist, über das man gern erzählt. Und weil sie die erste Branche war, die das neue „Bewertungs-Geld“ im Alltag gespürt hat: reservieren, essen, kommentieren, alles in einem Fluss. Plattformen wie OpenTable haben Reviews in der Restaurantwelt über Jahre industrialisiert; OpenTable spricht von 136 Millionen „verified reviews“ und hat 2024 sogar die Anonymität zurückgefahren, um Vertrauen und Transparenz zu erhöhen. Die Gastronomie war damit Testlabor und Vorreiter zugleich: Wo man schnell entscheidet und oft spontan konsumiert, wirken Sterne sofort wie ein Preisschild fürs Vertrauen. Das Digitale hat dieses Erzählen nur industrialisiert: Fotos, Sterne, Kommentare, Rankinglisten. Und was für Gäste bequem ist, wird für Betriebe zur Dauerprüfung: Jeder Abend ist Leistung, aber jeder Abend wird auch potenziell öffentlich protokolliert.
Nur: 2025 ist wirtschaftlich kein Jahr, in dem man „einfach mal abwartet“. Das Gastgewerbe steht unter Druck. Destatis meldete für das 1. Halbjahr 2025 einen realen Umsatzrückgang von 3,7 Prozent. In DEHOGA-Umfragen berichten Betriebe im 1. Quartal 2025 im Schnitt von 10,7 Prozent nominal weniger Umsatz als im Vorjahreszeitraum; die Lage bleibt angespannt, auch Personalkapazitäten gestalten sich schwierig. Und gleichzeitig steigen die Unternehmensinsolvenzen weiter: Für das 1. Halbjahr 2025 wurden 12,2 Prozent mehr Unternehmensinsolvenzen als im Vorjahreszeitraum gemeldet. In so einem Umfeld ist ein schlechter Bewertungsimpuls nicht „ärgerlich“, sondern ein echter Risikoverstärker: Wenn die Marge ohnehin dünn ist, macht ein kleiner Rückgang bei Reservierungen plötzlich einen großen Unterschied.
Jetzt kommt der Perspektivwechsel: Der Gast sieht einen Stern. Der Unternehmer sieht eine Kette. Ein Stern kann Sichtbarkeit kosten, Sichtbarkeit kostet Laufkundschaft, Laufkundschaft kostet Auslastung, Auslastung kostet Teamstimmung und am Ende wird aus einem digitalen Satz („Service unfreundlich“) eine ganz reale Frage beim Monatsabschluss. Und juristisch wird es dort spannend, wo Bewertungen nicht mehr bloß „Geschmack“ sind, sondern rufschädigende Behauptungen oder Kampagnen. Was ist noch zulässige Meinungsäußerung und was wird zur unwahren Tatsachenbehauptung, die Existenzen gefährden kann? Was ist mit Bewertungen von Personen, die nie im Restaurant waren? Und wie soll ein Betrieb sich fair verteidigen, wenn Anonymität und Plattformlogik die Spielregeln bestimmen?
Die Gastronomie zeigt uns deshalb wie unter einem Brennglas, was 2025 in allen Branchen passiert: Sterne sind nicht mehr nur Orientierung, sie sind ein Marktmechanismus. Und genau darum geht es in diesem Thema: wie man als Betrieb Chancen nutzt, ohne sich vom nächsten Kommentar abhängig zu machen, und wie man rechtlich sauber reagiert, wenn aus Kritik ein Angriff wird.
Rechtliche Grenzen zwischen Meinung und Rufschädigung
Juristisch ist die Lage klarer, als viele Gastronomen vermuten. Das deutsche Recht unterscheidet strikt zwischen zulässiger Meinungsäußerung und unzulässiger Tatsachenbehauptung. Subjektive Eindrücke wie „hat mir nicht geschmeckt“ oder „Service war mir zu langsam“ sind grundsätzlich erlaubt. Anders verhält es sich jedoch bei Aussagen, die den Betrieb in ein falsches Licht rücken oder konkrete Vorwürfe erheben, die nicht belegbar sind.
Das Strafgesetzbuch setzt hier deutliche Grenzen. Nach § 186 StGB liegt üble Nachrede vor, wenn ehrenrührige Tatsachen behauptet werden, deren Wahrheit nicht nachweisbar ist. § 187 StGB greift sogar noch schärfer, wenn wissentlich falsche Tatsachen verbreitet werden. Auch zivilrechtlich können Gastronomen gegen rufschädigende Inhalte vorgehen, insbesondere wenn Bewertungen falsche Behauptungen enthalten oder den Eindruck strafbaren oder unhygienischen Verhaltens erwecken.
Dr. Thomas Schulte betont: „Gastronomen müssen nicht jede Bewertung hinnehmen. Wer falsche Tatsachen verbreitet oder bewusst schädigt, überschreitet die Grenze der Meinungsfreiheit.“
In der Praxis zeigt sich jedoch, dass Plattformen wie Google oder Tripadvisor häufig automatisiert entscheiden. Bewertungen werden gemeldet, geprüft, oder auch nicht, und teilweise ohne klare Begründung gelöscht oder bestehen gelassen. Für Betroffene entsteht dadurch eine rechtliche Grauzone, in der Durchsetzung zwar möglich, aber anspruchsvoll ist.
Reputationsschutz als unternehmerische Pflicht
Viele Gastronomen reagieren erst, wenn der Schaden bereits eingetreten ist. Wenn Reservierungen ausbleiben, Stammgäste plötzlich „woanders“ essen und die Mannschaft spürt, dass draußen etwas kippt. Dabei zeigt die Erfahrung: Präventives Reputationsmanagement ist deutlich wirksamer als spätere Schadensbegrenzung. Es geht nicht um „Kosmetik“, sondern um aktive Gestaltung von Reputationsschutz: Wer Bewertungen kontinuierlich begleitet, Kritik sachlich beantwortet, Muster erkennt und positives Feedback systematisch ermöglicht, stabilisiert sein digitales Erscheinungsbild und damit einen entscheidenden Teil seiner wirtschaftlichen Resilienz. Das ist umso wichtiger, weil Bewertungen nicht nur gelegentlich gelesen werden, sondern zur Entscheidungsroutine gehören.
Aus juristischer Sicht wird Reputationsschutz nicht an perfekten Sternen gemessen, sondern an nachvollziehbarer Sorgfalt, zumutbarem Monitoring und sauberer Reaktion auf konkrete Rechtsverletzungen. Kurz gesagt: Wer im Ernstfall schnell, dokumentiert und präzise vorgeht, steht besser, nicht nur kommunikativ, sondern auch prozessual. Zentral ist dabei die Dokumentation. Jede problematische Bewertung sollte gesichert werden, mit Screenshot, Datum und Wortlaut. Das klingt banal, ist aber die Grundlage jeder rechtlichen Prüfung: Handelt es sich um eine zulässige Meinungsäußerung oder um eine unwahre Tatsachenbehauptung? Liegt eine Schmähkritik, eine Herabsetzung ohne Sachbezug oder ein ersichtlich fehlender Kundenkontakt nahe? Genau an solchen Punkten entscheidet sich, ob und wie man Plattformen wirksam in die Pflicht nimmt.
Hier hilft die aktuelle Rechtslage beim „Wie“. Der Digital Services Act verlangt von Hostingdiensten leicht zugängliche, benutzerfreundliche Meldewege und nennt sogar, welche Angaben eine Meldung enthalten soll: begründete Erläuterung, präziser Fundort (URL), Kontaktangaben und eine Erklärung nach bestem Wissen. Und die deutsche Rechtsprechung hat die Hürde für Betroffene in wichtigen Punkten gesenkt: Der BGH hat entschieden, dass schon die Rüge, einer Bewertung liege kein Gästekontakt zugrunde, grundsätzlich Prüfpflichten des Bewertungsportals auslösen kann, weil der Bewertete den behaupteten Kontakt regelmäßig gar nicht verlässlich prüfen kann. Genau deshalb erhöht ein juristisch sauber formulierter Löschantrag die Erfolgschancen erheblich, wenn er nicht „empört“, sondern strukturiert argumentiert: Was genau ist rechtswidrig, warum, und wo ist es auffindbar?
Dr. Thomas Schulte rät Gastronomen deshalb zu einem strukturierten Vorgehen: „Reputation ist kein Zufallsprodukt. Sie entsteht durch Beobachtung, Dokumentation und konsequentes Handeln – nicht durch Hoffnung auf Fairness.“ Denn die nächsten Jahre werden härter, nicht leichter: Plattformen bleiben zentral (BrightLocal zeigt 2025 erneut, dass Google beim Finden von Reviews wieder zulegt). Gleichzeitig verengt sich die Aufmerksamkeit: weniger Quervergleich, schnellere Urteile, mehr Inhalte in Videoform, mehr Automatisierung und damit auch mehr Angriffsflächen.
Neben der rechtlichen Verteidigung gewinnt deshalb der strategische Aufbau eines positiven Bewertungsumfelds an Bedeutung, aber nicht als „Bewertungsbetteln“, sondern als professionell gestaltete Kundenerfahrung mit sauberem Feedback-Kreislauf. Denn je mehr echte, aktuelle Stimmen sichtbar sind, desto weniger Macht hat der einzelne Ausreißer. Das ist gerade in wirtschaftlich angespannten Zeiten relevant: Destatis meldete für März 2025 in der Gastronomie einen realen Umsatzrückgang gegenüber dem Vorjahresmonat (kalender- und saisonbereinigt). Wenn der Markt ohnehin drückt, wirkt der digitale Ruf wie ein Verstärker: Er kann Stabilität schaffen oder Unsicherheit beschleunigen. Genau darum ist aktiver Reputationsschutz nicht „nur digital“, sondern eine Führungsaufgabe, die innen beginnt (Prozesse, Tonalität, Servicekultur) und außen sichtbar wird (Antworten, Transparenz, Beweissicherung, rechtssichere Eskalation).
Fazit: Vertrauen entsteht nicht von selbst
Der Gastronomiemarkt zeigt exemplarisch, wie stark digitale Bewertungen unternehmerische Realität beeinflussen. Sterne entscheiden über Reservierungen, Kommentare über Umsatz. Wer sich diesem System schutzlos ausliefert, riskiert wirtschaftliche Schäden, die in keinem Verhältnis zu einer einzelnen anonymen Meinung stehen.
Gleichzeitig bietet das Recht klare Leitplanken. Meinungsfreiheit endet dort, wo falsche Tatsachen und gezielte Rufschädigung beginnen. Gastronomen, die ihre Rechte kennen, strukturiert handeln und frühzeitig auf Reputationsschutz setzen, können sich wirksam gegen Bewertungsstress wehren.
Dr. Thomas Schulte bringt es abschließend auf den Punkt: „Der digitale Ruf ist ein Vermögenswert. Wer ihn schützt, schützt nicht nur sein Unternehmen, sondern seine wirtschaftliche Zukunft.“