Hotel kann in Deutschland gegen Booking.com klagen
Luxemburg (jur). Im Streit um einen möglichen Marktmachtmissbrauch durch die niederländische Buchungsplattform Booking.com können deutsche Hotels an ihren hiesigen Sitz vor Gericht ziehen. Das hat
Luxemburg (jur). Im Streit um einen möglichen Marktmachtmissbrauch durch die niederländische Buchungsplattform Booking.com können deutsche Hotels an ihren hiesigen Sitz vor Gericht ziehen. Das hat
Schleswig (jur). Ein „brutales Fußballfoul“ eines Verbandsfußballspielers kann teuer werden. Auch wenn bei einem Fußballspiel die Haftung reduziert ist, kann bei einem vorsätzlich begangenen, regelwidrigen