Luxemburg (jur). Im Streit um einen möglichen Marktmachtmissbrauch durch die niederländische Buchungsplattform Booking.com können deutsche Hotels an ihren hiesigen Sitz vor Gericht ziehen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag, 24. November 2020, in Luxemburg entschieden (Az.: C-59/19). Denn letztlich gehe es hier nicht um den Vertrag, sondern um mögliche Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht und damit um eine strafbare „unerlaubte Handlung“. Danach kann der „Wikinge …