Die Anwälte der Kanzlei Dr. Schulte und Team haben einen weiteren Erfolg gegen die Targobank AG & Co. KG a.A. erzielt. Hilfreich war hierbei eine direkte Intervention bei der Schufa Holding AG.
Die Targobank löschte auf Intervention der Rechtsanwälte nicht nur einen doppelt bestehenden Schufa-Nagetiveintrag (wir berichteten) und stellte statt des unzulässigen Doppeleintrags einen neuen korrigierten Eintrag bei der Schufa Holding AG ein. Nunmehr wurde der Eintrag vollständig zur Löschung gebracht.
Die Rechtsanwälte schilderten der Vorfall direkt der Schufa und reichten diesen zu Klärung dort ein. Besonders der neue Eintrag durch die Targobank, der die Vergangenheit einfach umgestalten sollte, begegnete juristischen Bedenken, auf die hingewiesen wurde.
Die Schufa sperrte daraufhin den Eintrag, was mit Schreiben vom 13.07.2012 mitgeteilt wurde. Die endgültige Löschung erfolgte durch die Schufa dann mit Schreiben vom 30.07.2012, weil sich nach Angaben der Schufa nicht bei der Targobank feststellen ließ, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Meldevoraussetzungen, insbesondere bzgl. der vorgeschriebenen Mahnungen, eingehalten worden waren.
Scorewert massiv verbessert
Der Scorewert des Betroffenen stieg durch die erneute Intervention der Rechtsanwälte von 92,69 % auf einen Wert von 97,69 %. Als die Rechtsanwälte die Angelegenheit übernommen hatten, lag der Scorewert des hier betroffenen Mandanten lediglich bei 14 %. Es wurde somit im Rahmen von etwa 3 Monaten eine komplette Sanierung der Bonitätsmerkmale des Mandanten erreicht. Dieser galt als absolut kreditunwürdig und hat nunmehr wieder eine ordentliche und respektable Bonität.
Zu dem Verfahren meint Rechtsanwalt Schulte, der hier dem betroffenen Mandanten schnell und effektiv helfen konnte: „Das vorliegende Verfahren zeigt wieder einmal deutlich, dass eine außergerichtliche Tätigkeit von Spezialisten schnell zu Ergebnissen führen kann. Es ist schon beeindruckend, wenn man sich überlegt, dass der hier betroffene Mandant vollkommen kreditunwürdig war mit seinem Basisscorewert von 14 %. Verursacht wurde diese Misere durch einen unzulässigen Doppeleintrag der Targobank bzw. die Targo Dienstleistungs GmbH. Die komplette Schufasanierung ist nunmehr erfolgt und war auch zwingend notwendig. Man sieht hier wieder, dass es sich lohnt, konsequent gegen fehlerhafte Schufaeinträge sowohl bei der eintragenden Stelle als auch bei der Schufa selbst vorzugehen.“.
Die SCHUFA im Jahr 2025 – Juristische Einordnung und aktuelle Entwicklung
Das Jahr 2025 bringt für die Praxis der Bonitätsbewertung in Deutschland grundlegende Veränderungen – und stellt die Rolle der SCHUFA stärker denn je ins juristische Scheinwerferlicht. Insbesondere durch ein bahnbrechendes Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 10. April 2025 (Az. 15 U 249/24) wird deutlich: Die bisherige Praxis der dreijährigen Speicherung erledigter Negativeinträge ist in vielen Fällen nicht mehr haltbar.
Das OLG Köln als Gamechanger – Die Drei-Jahres-Frist wackelt
Laut § 28a Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) dürfen Daten über offene Forderungen an Auskunfteien wie die SCHUFA übermittelt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind – etwa eine berechtigte Forderung, eine mindestens zweimalige Mahnung und ein ausdrücklicher Hinweis auf die mögliche Einmeldung. In der Praxis jedoch werden viele Einträge auch dann nicht gelöscht, wenn sie längst bezahlt oder durch andere Umstände überholt sind.
Das OLG Köln hat in seinem Urteil entschieden, dass die pauschale Speicherung von erledigten Einträgen über drei Jahre hinweg gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstoßen kann, insbesondere gegen das Prinzip der Speicherbegrenzung (Art. 5 Abs. 1 lit. e DSGVO) und das Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO). Entscheidend ist nach Ansicht des Gerichts, ob der Zweck der Speicherung – die Information über die Kreditwürdigkeit – noch gerechtfertigt ist.
Rechtsfolge: Einzelfallprüfung statt Automatismus
Die wichtigste Aussage: Eine starre Frist ohne Einzelfallprüfung widerspricht europäischem Datenschutzrecht. Für Betroffene bedeutet das: Wer eine negative Eintragung bereits ausgeglichen hat, kann nun deutlich früher als bisher eine Löschung verlangen – insbesondere dann, wenn die Eintragung eine unverhältnismäßige Wirkung auf die persönliche Lebensführung hat.
Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte sieht darin einen Meilenstein für den Verbraucherschutz:
„Das OLG Köln hat klargestellt, dass nicht allein die Frist entscheidet, sondern der Einzelfall. Die SCHUFA muss künftig genauer prüfen, ob ein erledigter Eintrag überhaupt noch speicherwürdig ist. Das stärkt die Rechte der Bürger.“
Datenschutzrechtliche Argumentation – mehr als ein Löschantrag
Die Praxis zeigt allerdings: Ein einfacher Löschantrag genügt selten. Die Kanzlei Dr. Schulte und Team entwickelt für ihre Mandanten detaillierte juristische Begründungen, warum eine Löschung geboten ist – etwa durch Verweis auf:
- fehlende Mahnung,
- unzulässige Doppeleintragungen,
- rechtswidrige Titulierung durch Inkassodienste,
- Verjährung der Forderung,
- Rehabilitationsinteresse nach § 828 Abs. 3 BGB analog.
Besonders wichtig ist die Argumentation mit Blick auf die Verhältnismäßigkeit: Ein alter, längst bezahlter Kleinstbetrag von unter 100 Euro darf nach Ansicht vieler Juristen nicht jahrelang die wirtschaftliche Existenz gefährden.
Neue Rolle der SCHUFA – zwischen Wirtschaft und Grundrechten
Die SCHUFA steht zunehmend im Spannungsfeld zwischen wirtschaftlicher Relevanz und datenschutzrechtlichen Schranken. Sie selbst argumentiert mit der Bedeutung für das Kreditwesen – immerhin wird der Scorewert in über 9 Millionen Bonitätsanfragen jährlich verwendet. Gleichzeitig steht sie unter regulatorischer Beobachtung durch die Datenschutzaufsichtsbehörden und Gerichte.
Mit der Einführung des neuen BDSG 2025 (Entwurf), das unter anderem eine verpflichtende Mitteilungspflicht bei Neueinträgen und ein transparentes Löschverfahren vorsieht, wird die Verantwortung der Auskunfteien weiter gestärkt.
Praxisrelevanz für Verbraucher – was Betroffene jetzt tun können
Für betroffene Verbraucher bedeutet das:
Jetzt ist die Zeit, aktiv gegen falsche oder veraltete SCHUFA-Einträge vorzugehen. Die Chancen auf eine vorzeitige Löschung stehen so gut wie nie – insbesondere mit professioneller anwaltlicher Unterstützung.
Folgende Schritte sind empfehlenswert:
- Auskunft einholen nach Art. 15 DSGVO – jeder Bürger hat das Recht auf eine kostenlose Selbstauskunft bei der SCHUFA.
- Einträge prüfen – auf Richtigkeit, Aktualität und juristische Grundlage.
- Anwaltliche Prüfung – insbesondere bei erledigten Einträgen oder Dopplungen.
- Löschungsverlangen stellen – begründet und mit Nachweisen.
- Parallelmeldung an Aufsichtsbehörde – wenn die SCHUFA ablehnt oder nicht reagiert.
Fazit: Der Kampf um Datenhoheit ist eröffnet – mit juristischen Mitteln
Die Erfolge gegen die Targobank und die Auswirkungen des OLG Köln zeigen deutlich: Die SCHUFA ist kein rechtsfreier Raum. Wer seine Bonität schützen will, muss nicht ohnmächtig zusehen – sondern kann sich wehren. Die Kanzlei Dr. Schulte und Team unterstützt Verbraucher bundesweit bei der Korrektur, Sperrung und Löschung falscher Bonitätsdaten – schnell, fundiert und mit nachweisbaren Erfolgen.
Vertrauen ist gut – Kontrolle Ihrer Daten ist besser.
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Häufige Fragen zur SCHUFA 2025 – Ihre Rechte, unsere Antworten
Was ist ein negativer SCHUFA-Eintrag überhaupt?
Ein negativer SCHUFA-Eintrag entsteht, wenn ein Gläubiger – etwa eine Bank, ein Inkassobüro oder ein Mobilfunkanbieter – eine offene oder titulierte Forderung an die SCHUFA meldet. Voraussetzung ist unter anderem, dass die Forderung berechtigt, fällig und mehrfach gemahnt wurde. Solche Einträge wirken sich stark auf Ihre Kreditwürdigkeit aus.
Wie lange bleibt ein negativer Eintrag gespeichert?
Nach alter Praxis oft drei Jahre – selbst wenn die Forderung längst bezahlt wurde. Doch das Urteil des OLG Köln vom 10. April 2025 hat diese pauschale Frist infrage gestellt. Künftig ist eine Einzelfallprüfung notwendig. Unter bestimmten Umständen kann eine Löschung deutlich früher verlangt werden.
Was sind unzulässige Doppeleinträge?
Wenn ein Gläubiger denselben Vorgang mehrfach meldet – etwa durch Umstrukturierung, Dienstleisterwechsel oder doppelte Mahnläufe –, kann ein Doppeleintrag entstehen. Solche Fälle führen zu doppelter Belastung des Scorewerts und sind rechtswidrig. Sie sollten umgehend gelöscht werden.
Kann ich einen fehlerhaften Eintrag selbst löschen lassen?
Ja – Sie können sich direkt an die SCHUFA und den Gläubiger wenden. In der Praxis ist dies jedoch oft mühsam und erfolglos. Die Erfahrung zeigt, dass fundierte anwaltliche Schreiben und direkte Interventionen bei der SCHUFA schneller und nachhaltiger wirken.
Was bedeutet der SCHUFA-Score konkret?
Der Score ist eine mathematische Wahrscheinlichkeit für Ihre Zahlungsfähigkeit – er beeinflusst Kredite, Mietverträge, Stromanbieter, Handytarife und mehr. Ein Wert unter 90 % kann bereits zu Absagen führen. Ein einziger falscher Eintrag kann daher enorme Auswirkungen haben.
Wie bekomme ich eine kostenlose SCHUFA-Auskunft?
Nach Art. 15 DSGVO steht Ihnen jährlich eine kostenfreie Selbstauskunft zu. Sie erhalten diese auf schriftliche Anfrage direkt bei der SCHUFA Holding AG oder über deren Internetseite unter dem Stichwort „Datenkopie (nach Art. 15 DSGVO)“.
Was kann ich tun, wenn die SCHUFA meinen Löschantrag ablehnt?
Dann sollten Sie juristische Hilfe in Anspruch nehmen. Eine anwaltliche Prüfung ermöglicht die Eskalation – etwa durch Beschwerden bei der Datenschutzaufsicht oder Klage. Die Kanzlei Dr. Schulte setzt sich regelmäßig erfolgreich in solchen Verfahren durch.
Gilt das neue Urteil des OLG Köln für alle Einträge?
Das Urteil hat Signalwirkung und wird bereits von Datenschutzbehörden und Gerichten berücksichtigt. Es zwingt zur Einzelfallprüfung – pauschale Ablehnungen ohne Begründung sind nicht mehr zulässig. Die Rechtslage entwickelt sich, aber Betroffene haben 2025 so gute Chancen wie nie zuvor.
Welche Rolle spielt die DSGVO bei der SCHUFA?
Die Datenschutz-Grundverordnung schützt Ihre Daten. Sie regelt unter anderem das Recht auf Löschung, Transparenz, Widerspruch und Zweckbindung. Ein SCHUFA-Eintrag muss nicht nur korrekt, sondern auch verhältnismäßig und erforderlich sein.
Wann sollte ich einen Anwalt einschalten?
Sobald ein negativer Eintrag Ihre finanzielle Lebensführung beeinträchtigt – etwa bei Kreditabsagen, Problemen mit Vermietern oder Kontoeröffnungen. Auch bei nicht nachvollziehbaren Einträgen oder Ablehnung von Löschanträgen empfiehlt sich die Unterstützung durch spezialisierte Rechtsanwälte.
Schufa – Menschen verurteilen auf dünner Datenbasis – du bekommst die Note 5
https://www.drthomasschulte.de/2025/04/30/schufa-menschen-verurteilen-auf-duenner-datenbasis-du-bekommst-die-note-5/
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Die Kanzlei Dr. Thomas Schulte ist Vertrauensanwalt des Netzwerks ABOWI LAW und Mitglied der ASSOCIATION OF EUROPEAN ATTORNEYS.
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