Wenn der Anwalt plötzlich weg ist – und das Vertrauen erneut zerbricht - Dr Thomas Schulte

Wenn der Anwalt plötzlich weg ist – und das Vertrauen erneut zerbricht

Wenn Recht zur Hoffnung wird – und Anwälte zur Gefahr?

Die Rückabwicklung von Lebensversicherungen ist eine der größten verbraucherrechtlichen Chancen der letzten Jahrzehnte. Millionen Deutsche haben zwischen 1995 und 2007 Policen abgeschlossen – oft in der gutgläubigen Annahme, dass diese Verträge Sicherheit, Altersvorsorge und Verlässlichkeit garantieren. Doch in vielen Fällen waren die Widerrufsbelehrungen fehlerhaft oder fehlten ganz. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) und der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden: Das Widerrufsrecht lebt fort. Ein „ewiger Widerruf“ wurde Realität – auch für gekündigte oder bereits ausgezahlte Verträge.

Doch aus juristischer Hoffnung wurde in vielen Fällen bittere Enttäuschung: Nicht nur Versicherer blockierten, sondern auch Anwälte versagten. Kanzleien schlossen plötzlich, Mandate wurden nicht bearbeitet, Fristen verstrichen – und betroffene Mandanten standen erneut vor einem Scherbenhaufen.

Was bedeutet es für Verbraucher, wenn ihr berechtigter Anspruch durch anwaltliches Versagen vereitelt wird? Welche Rechte bestehen gegen untätige Kanzleien? Und wie können Mandanten sich schützen, bevor aus einer möglichen Rückzahlung ein irreparabler Schaden wird?

Dieser Artikel erzählt die Geschichte eines Betroffenen und beleuchtet die juristischen und menschlichen Folgen, wenn die richtige Entscheidung – der Widerruf – scheitert.

Ein Mandant, ein gutes Recht – und ein plötzlich verschwundener Anwalt

Herr M., 58 Jahre alt, Familienvater und langjähriger Berufstätiger, hatte alles richtig machen wollen. Im Jahr 2001 schloss er eine kapitalbildende Lebensversicherung ab, wie Millionen andere Deutsche auch. Monatlich zahlte er 150 Euro ein, über 20 Jahre hinweg. Das Ziel: eine sorgenfreie Altersvorsorge, eine Rücklage für die Familie, ein Ausweg aus Unsicherheit und Inflation. Als er 2022 seine Police kündigte, erhielt er lediglich 24.000 Euro Rückkaufwert – obwohl er über 36.000 Euro eingezahlt hatte. Die Enttäuschung war groß.

Doch dann liest Herr M. von einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, Az. C-209/12) und einer anschließenden Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH, u. a. Az. IV ZR 76/11): Bei fehlerhafter oder fehlender Widerrufsbelehrung besteht ein „ewiges Widerrufsrecht“. Selbst gekündigte oder bereits ausgezahlte Lebensversicherungen könnten zurückabgewickelt werden. Hoffnung keimt auf.

Die Kanzlei verspricht viel – und bleibt dann stumm

Herr M. kontaktiert eine groß beworbene Kanzlei, die sich auf Versicherungsrecht spezialisieren will. Die erste Beratung wirkt professionell. Es wird eine pauschale Erstberatungsgebühr vereinbart, eine Vollmacht unterzeichnet, und Herr M. übergibt alle Vertragsunterlagen. Wochen vergehen, dann Monate. Auf Nachfragen folgen ausweichende Antworten. Dann: Funkstille. Die Webseite der Kanzlei ist offline, das Telefon besetzt, die Kanzlei offenbar abgewickelt.

Verbraucherrecht in der Warteschleife: Der stille Schaden

Was Herr M. erlebt hat, ist kein Einzelfall. Seit den Urteilen des EuGH und BGH zur Lebensversicherungsrückabwicklung haben Tausende Verbraucher versucht, ihr gutes Recht durchzusetzen. Doch nicht alle Anwälte hielten dem Ansturm stand. Laut Schätzungen der Verbraucherzentralen wurden zwischen 2015 und 2022 über 250.000 Widerrufsanfragen gestellt – ein Großteil davon bei überforderten oder schlecht organisierten Kanzleien.

Viele dieser Kanzleien lockten mit vollmundigen Versprechen, nahmen Honorare oder Prozesskostenfinanzierung ein – doch dann kam nichts. Fristen verstrichen, Unterlagen wurden nie weitergeleitet, Widerrufe nie ausgesprochen. Einige Kanzleien schlossen schlichtweg die Türen, ohne ihre Mandanten zu informieren.

Was sagt die Rechtsprechung?

Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte aus Berlin, einer der Wegbereiter der Lebensversicherungsrückabwicklung und langjähriger Verbraucherschutzanwalt, beschreibt das so: „Der Schaden entsteht nicht nur durch die Versicherung, sondern zunehmend durch mangelhafte anwaltliche Vertretung. Wenn ein Anwalt einen Mandatsauftrag annimmt, dann aber nicht handelt, entstehen Fristversäumnisse, Anspruchsverluste – und ein massiver Vertrauensbruch.“

Ein weiteres Problem: Manche Mandanten haben über Jahre keine Information mehr von ihrer Kanzlei erhalten und wissen bis heute nicht, ob ihre Sache verfolgt wurde oder nicht.

Welche konkreten Folgen drohen Betroffenen – und wie können sie  vermieden werden?

Für viele Betroffene ist die Erkenntnis bitter: Nicht nur die Versicherung hat über Jahre hinweg enttäuscht, sondern auch der beauftragte Anwalt hat seine Pflichten vernachlässigt. Die konkreten Konsequenzen sind gravierend. Wird der Widerruf nicht rechtzeitig oder überhaupt nicht erklärt, verpasst man womöglich unwiderruflich die Chance auf eine Rückabwicklung. In diesen Fällen verlieren Mandanten Ansprüche auf Rückzahlung sämtlicher gezahlter Prämien inklusive Zinsen – obwohl sie rechtlich eigentlich auf ihrer Seite stehen.

Ein weiteres Risiko liegt in der Verjährung: Schadensersatzansprüche gegen die Versicherung oder sogar gegen den eigenen Anwalt können verfallen, wenn nicht rechtzeitig gehandelt wird. Betroffene, die sich zu lange auf Versprechungen oder auf „man werde sich schon melden“ verlassen, verlieren mitunter nicht nur Geld, sondern auch den Zugang zu einer juristischen Aufarbeitung.

Hinzu kommt die doppelte Kostenbelastung: Wer den Weg der Rückabwicklung weiterverfolgen will, muss einen neuen Anwalt beauftragen – oft ohne zu wissen, wie viel die vorige Kanzlei bereits tatsächlich erledigt hat. Nicht zuletzt führt dieses Versagen zu einem allgemeinen Vertrauensverlust in den Rechtsstaat, der gerade für geschädigte Verbraucher fatal ist. Die Hoffnung, endlich Gerechtigkeit zu erfahren, weicht Frust und Resignation.

Was können Betroffene jetzt tun? Fünf konkrete Schritte zurück zur Handlungssicherheit

Trotz dieser Risiken sind betroffene Versicherungsnehmer nicht schutzlos gestellt. Es gibt klare rechtliche Mittel und strukturierte Handlungsempfehlungen:

Erstens sollten Mandanten ihr Recht auf Akteneinsicht nutzen. Jede betroffene Person kann von ihrer bisherigen Kanzlei verlangen, sämtliche Unterlagen herauszugeben. Diese Akte bildet die Grundlage für weitere rechtliche Schritte.

Zweitens empfiehlt sich dringend eine Zweitmeinung durch eine fachkundige Kanzlei. Spezialisierte Anwälte wie Dr. Thomas Schulte und sein Team prüfen kostenfrei und unverbindlich, ob ein Widerruf ordnungsgemäß vorbereitet wurde oder ob Versäumnisse vorliegen.

Drittens kann geprüft werden, ob eine anwaltliche Pflichtverletzung vorliegt. Nach § 280 BGB haften Rechtsanwälte für Schäden, die aus einer mangelhaften Mandatsbearbeitung resultieren. Das umfasst insbesondere unterlassene Widerrufserklärungen, nicht geführte Kommunikation oder versäumte Fristen.

Viertens sollten Mandanten sich einen Überblick über alle relevanten Fristen verschaffen und diese dokumentieren. Die Verjährung beginnt häufig mit der Kenntnis der Pflichtverletzung – eine rasche Reaktion ist daher entscheidend.

Fünftens: Vertrauen Sie erneut – aber bewusst. Nicht jede Kanzlei ist überfordert. Es gibt Fachkanzleien mit klaren Strukturen, offener Kommunikation und transparenten Kostenmodellen.

Wer diese Schritte beherzigt, kann sich seine Rechte zurückholen – und das Vertrauen in den Rechtsstaat Stück für Stück wieder aufbauen.

Verbraucherschutz ist mehr als ein Urteil: Er benötigt einen fähigen Anwalt an der Seite

Dr. Schulte bringt es auf den Punkt: „Ein gutes Urteil ist nur der erste Schritt. Was Betroffene benötigen, ist ein erfahrener, strukturierter und engagierter Rechtsbeistand. Sonst bleibt das Recht auf dem Papier und das Unrecht beim Verbraucher.“

Fazit: Mut zur Rückforderung – mit dem richtigen Partner an der Seite

Die Möglichkeit, eine Lebens- oder Rentenversicherung rückabzuwickeln, ist mehr als ein juristisches Detail – sie ist eine seltene Chance auf finanzielle Gerechtigkeit. Viele Verbraucher haben über Jahre hinweg treu ihre Prämien gezahlt, oft im festen Glauben an Sicherheit und Verlässlichkeit. Als diese Erwartungen enttäuscht wurden, war es das Europäische Recht, das den Betroffenen neue Hoffnung gab. Die Urteile des EuGH und BGH sind klar: Wer fehlerhaft belehrt wurde, darf widerrufen – auch Jahre später.

Doch der Weg zur erfolgreichen Rückabwicklung erfordert neben einem klaren Anspruch vor allem eines: verlässliche und engagierte Begleitung. Wer bereits schlechte Erfahrungen gemacht hat, sollte diese nicht als Scheitern, sondern als Lernerfahrung sehen. Denn: Das Recht bleibt auf Ihrer Seite. Und es ist nie zu spät, einen neuen Anlauf zu nehmen.

Der Schlüssel liegt in der Auswahl eines spezialisierten Partners, der nicht nur juristisch kompetent ist, sondern auch menschlich versteht, was auf dem Spiel steht. Es geht um Vertrauen – und darum, dieses Vertrauen mit der richtigen Unterstützung wieder aufzubauen. Mit der nötigen Klarheit, Geduld und fachlicher Stärke lässt sich auch nach Rückschlägen das Ziel erreichen: die Rückzahlung dessen, was einem rechtmäßig zusteht – und das gute Gefühl, für sich selbst eingestanden zu haben.

 

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
23. Jahrgang - Nr. 11447 vom 20. Juni 2025 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich