Erfolgsbilanz 2013 in Schufa-Angelegenheiten - Dr Thomas Schulte

Erfolgsbilanz 2013 in Schufa-Angelegenheiten

Eines der Hauptaufgabenfelder der Kanzlei Dr. Schulte und sein Team ist seit mehreren Jahren der Kampf gegen ungerechtfertigte Schufa-Einträge. Auch im Jahr 2013 konnten wieder viele Erfolge für belastete Verbraucher erzielt werden.

Negativ-Einträge adé: Dr. Schulte räumt auf!

Insgesamt handelt es sich vorliegend um über 30 Fälle erfolgreicher Schufa-Löschung aus dem Jahr 2013, wobei sowohl in gerichtlichen wie auch in außergerichtlichen Verfahren viele Erfolge erzielt werden konnten. Darüber hinaus existieren noch weitere Erfolge in „Schufa-Angelegenheiten“ über die nicht berichtet werden durfte oder konnte.
Der auf Schufa-Recht spezialisierte Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte und Team bilanziert das Jahr wie folgt: „Es zeigt sich, dass viele Gerichte unserer Argumentation bei der Löschung von Negativeinträgen gefolgt sind. Teilweise konnte eine Fortbildung der Rechtsprechung erreicht werden z.B. in der Frage, ob eine Ratenzahlungsvereinbarung die Fälligkeit der Gesamtforderung hemmt und somit ein Schufa-Eintrag unzulässig wird. Hierzu haben sich sowohl des LG Braunschweig als auch das LG Stuttgart im Sinne der durch unsere Kanzlei vertretenen Rechtsauffassung geäußert. Außerdem lässt sich feststellen, dass gerade in den letzten Monaten die Schufa oft löscht, noch bevor die eintragende Firma überhaupt reagiert. Das ist ein großer Erfolg und zeigt, dass unsere Schreiben gerade bei der Schufa ernst genommen werden. Wir sind sehr zufrieden mit dieser Entwicklung.“

Erfolge in gerichtlichen Verfahren:

– Santander Consumer Bank AG
– Deutsche Postbank AG
– Volksbank Darmstadt-Südhessen e.G.
– SNT Inkasso- und Forderungsmanagement GmbH & Co. KG
– Volkswagen Bank GmbH
– Landesbank Berlin Brandenburg
– Hamburger Sparkasse (HASPA)
– Lindorff Deutschland GmbH

Erfolge bei außergerichtlichen Auseinandersetzungen:

– Deutsche Postbank AG
– KSP Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim und Partner
– BHS Bad Homburger Servicegesellschaft mbH
– Lindorff Deutschland GmbH
– BFS risk & collection GmbH
– Targo Dienstleistungs GmbH
– Atlas Inkasso Ltd. & Co. KG
– Comdirect Bank AG
– Königs Inkasso GmbH
– H&M Hennes & Mauritz B.V. & Co. KG
– Barclays Bank PLC

Was ist die Erfolgsbilanz bis 2025 von Dr. Thomas Schulte

Erfolgreiche Löschung unberechtigter SCHUFA-Einträge: Dr. Schulte und sein Team haben zahlreichen Mandanten erfolgreich dabei geholfen, unberechtigte negative SCHUFA-Einträge löschen zu lassen. Dies betrifft Fälle gegen verschiedene Unternehmen wie die Pair Finance GmbH, die Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG, die BNP Paribas SA Niederlassung Deutschland – Consors Finanz, die Targobank (ehemals Citibank), sowie Mandanten der Ikano Bank GmbH und der Commerzbank AG. In einem Fall wurde sogar eine Löschung innerhalb einer Woche nach Intervention erreicht.

Erwirkung von einstweiligen Verfügungen: Die Kanzlei Dr. Schulte erwirkte vor dem Landgericht Gießen eine einstweilige Verfügung gegen die Deutsche Bank, die diese zur Rücknahme eines negativen SCHUFA-Eintrags und zur Unterlassung zukünftiger Einträge verpflichtete.

Schnelle Bearbeitung und hohe Erfolgsquote: Die Kanzlei Dr. Schulte wird für ihre schnelle Bearbeitung von Fällen gelobt, wobei die Löschung unberechtigter Einträge oft innerhalb von 1 bis 3 Wochen erreicht wird. Die Kanzlei setzt dabei auf eine sorgfältige Aufbereitung der Fälle.

Umfassende Expertise und langjährige Erfahrung: Dr. Thomas Schulte wird als erfahrener Rechtsanwalt und Experte für SCHUFA-Recht und Verbraucherrechte beschrieben, der seit vielen Jahren auf die Vertretung von SCHUFA-Geschädigten spezialisiert ist. Die Kanzlei Dr. Schulte ist seit 1995 im Zivilrecht tätig. Seine Expertise wird durch Empfehlungen in Publikationen wie dem Magazin „Capital“ im Jahr 2007 unterstrichen.

Bundesweite Vertretung und breites Leistungsspektrum: Dr. Schulte und sein Team vertreten Mandanten bundesweit. Ihr Leistungsspektrum umfasst die Prüfung der Rechtmäßigkeit von Einträgen, die Durchsetzung von Löschungsansprüchen, die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen und die Vertretung gegenüber Banken und Inkassounternehmen.

Hilfe in komplexen Fällen und bei Identitätsdiebstahl: Auch in komplexeren Fällen oder wenn keine Reaktion von der SCHUFA erfolgt, bietet Dr. Schulte umfassende Rechtsberatung. Zudem leistet die Kanzlei Hilfe bei Fällen von Identitätsdiebstahl, die zu unrechtmäßigen SCHUFA-Einträgen geführt haben.

Polnischsprachige Mandanten aufgepasst: Hier gibt’s Hilfe!

Unterstützung für polnischsprachige Mandanten: Ein weiterer Aspekt der Erfolgsbilanz ist die Beratung von polnischsprachigen Mandanten über das Angebot „Twój Adwokat w Niemczech“.

Erfolge vor Gericht: Dr. Schulte hat erfolgreich gerichtliche Schritte eingeleitet, um die Löschung unberechtigter Einträge zu erzwingen. Er hat in Verfahren die Wichtigkeit der Offenlegung der internen Abwägungsentscheidung bei der Eintragung von Negativmerkmalen betont und dadurch oft eine Anerkennung der Löschungsansprüche erreicht. Er hat auch in Fällen von Betreuung erfolgreich die Löschung von Negativeinträgen erwirkt und dabei eine Scorewertverbesserung von 42% erreicht. Dr. Schulte hat sich zu wichtigen Rechtsfragen im Zusammenhang mit doppelten SCHUFA-Einträgen geäußert und Entscheidungen für Betroffene erwirkt. Gerichtsentscheidungen, die die Rechte von Verbrauchern gegenüber der SCHUFA stärken, werden von Dr. Schulte und seiner Kanzlei aktiv genutzt, um die Interessen ihrer Mandanten zu vertreten.

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ABOWI  Josefine Schulte – London

Engagement für Verbraucherrechte: Dr. Schulte betont die Rechte von Verbrauchern gegenüber der SCHUFA und ermutigt Betroffene, aktiv zu werden und sich gegen unrechtmäßige Einträge zu wehren. Er verweist auf die relevanten Datenschutzgesetze wie die DSGVO und das BDSG.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Dr. Thomas Schulte bis 2025 eine etablierte und erfolgreiche Kanzlei im Bereich des SCHUFA-Rechts führt, die zahlreichen Mandanten bei der Löschung unberechtigter Einträge, der Verbesserung ihrer Bonität und der Durchsetzung ihrer Rechte geholfen hat.

Seine Expertise, langjährige Erfahrung und das konsequente Vorgehen haben zu einer positiven Erfolgsbilanz geführt.

 

 

 

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
23. Jahrgang - Nr. 1151 vom 21. Januar 2014 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich