Lindorff Deutschland GmbH – Urteil des LG Berlin führt zur Schufa Löschung - Dr Thomas Schulte

Lindorff Deutschland GmbH – Urteil des LG Berlin führt zur Schufa Löschung

Erstinstanzlicher Erfolg gegen Lindorff Deutschland GmbH vor dem Landgericht Berlin führt zur Löschung eines Negativeintrages durch die Schufa Holding AG

Die Lindorff Deutschland GmbH sagt über sich selber: „Mit Lindorff haben Sie einen starken Partner an Ihrer Seite, der sich um die Beitreibung Ihrer Außenstände kümmert oder Ihre notleidenden Forderungen ankauft.“ Quelle: https://www.lindorff.de

Hunderttausende Datensätze müssen verarbeitet werden bei der Lindorff Deutschland GmbH, in der Nell-Breuning-Allee 3-5, 66115 Saarbrücken geleitet durch die Geschäftsführer Dr. Michael Schäfer und Christian Stielow. Inkassounternehmen haben eine große Verantwortung und unterliegen besonderer staatlicher Überwachung nach der Gewerbeordnung und dem Rechtsdienstleistungsgesetz.

Lindorff Deutschland GmbH – der Vorwurf: Forderungshöhe unklar, keine Forderungsinhaberin, ungerechtfertigter Eintrag

Die Lindorff Deutschland GmbH hatte einen negativen SCHUFA-Eintrag gegen einen jungen Mann erlassen, der im Jahr 2000 einen Telefonvertrag mit der Mobilcom abschloss. In dem Negativeintrag bei der SCHUFA Holding AG wurde ein Betrag über 1.000,00 Euro eingetragen. Dieses Vorgehen ist aufgrund mehrerer Punkte fragwürdig.

Zunächst einmal hatte der junge Mann im Jahr 2000 der Mobilcom eine Einzugsermächtigung ausgesprochen. Aufgrund dieser hätte eigentlich keine neue Forderung entstehen dürfen. Allerdings wurde der Betrag von 1.000,00 Euro als fällig in der Schufa-Auskunft des Betroffenen ausgewiesen.

Wie dieser Betrag zustande kam, ist bis heute nicht wirklich geklärt. Die Einzugsermächtigung bezog sich auf alle anfallenden Rechnungen. Obwohl nicht geklärt werden konnte, wie die Forderung zustande kam, schloss der Betroffene am 21.12.2004 vor dem Amtsgericht Neukölln zum Az. 18 C 401/04 mit der Mobilfunkanbieterin und verpflichtete sich zu einer Zahlung von 500,00 Euro in Raten zu jeweils 50,00 Euro, beginnend ab dem 01.02.2005.

Obwohl in dem Vergleich die Zahlung von 500,00 Euro in Raten vereinbart worden war, trug die Lindorff Inkasso bei der SCHUFA Holding AG ein Betrag in Höhe von genau 1.000,00 Euro mit Datum des 31.12.2011 ein.

Der Eintrag eines Betrags von 1.000,00 Euro lässt sich aus der Vergleichsregelung nicht erklären. Selbst bei einer Verzinsung des Betrages mit 5 Prozentpunken über dem Basiszinssatz wäre bis zum 31.12.2011 nur eine Gesamtsumme in Höhe von 723,78 Euro entstanden, ausgehend von einer Verzinsung ab dem 01.02.2005.

Den wesentlichen Grund für die Entscheidung sah das Gericht aber darin begründet, dass die Lindorff Deutschland nicht Ursprungsgläubiger der Forderung war, sondern die Forderung erst im Nachhinein übernommen hatte. Somit hat ein Inkassounternehmen die Forderung bei der SCHUFA Holding AG eingetragen, ohne hierzu berechtigt zu sein, so die erstinstanzliche Entscheidung.

Lindorff Deutschland GmbH – große Datenmengen ersetzen nicht Einzelfallprüfung

Das Verhalten der Lindorff Inkasso wurde auch von Dr. Thomas Schulte und Team im Prozess angeprangert: „Die Gegenseite sah den Eintrag als gerechtfertigt und versuchte dies auch vor dem Richter rechtfertigen. Dieser war aber davon überzeugt, dass die Forderungsinhaberin und zwar nur die richtige Forderungsinhaberin, eine Forderung eintragen dürfe. Dieses Urteil zeigt deutlich, dass viele Schufa Einträge unrechtmäßig sind, selbst wenn die Gegenseite bis zum bitteren Ende darauf beharrt, dass sie im Recht sei. Man sollte sich von solchen Argumentationen aber nicht abschrecken lassen.“

Alles in allem hat die Lindorff Deutschland GmbH einen Negativeintrag verantwortungslos behauptet, obwohl sie den Sachverhalt eigentlich nicht wirklich gut kannte und auch nicht Forderungsinhaberin war. Dieses Verhalten ist untragbar und wurde gerichtlich in der ersten Instanz durch die Entscheidung des Landgerichts Berlin geklärt. Gegen diese Entscheidung hat die Beklagte Lindorff Inkasso GmbH mittlerweile durch ihren Anwalt das Rechtsmittel der Berufung vor dem Kammergericht eingelegt.

Der Rechtsstreit darum, ob der Eintrag zu unrecht vorgenommen wurde geht also in die zweite Runde. Dem Betroffenen kann dies allerdings mittlerweile schon fast egal sein, da der Negativeintrag in seinem Datenbestand in der Zwischenzeit von der Schufa Holding AG nach Vorlage des Urteils gelöscht wurde. Dies bestätigte die Schufa gegenüber Dr. Schulte mit Schreiben vom 20.03.2014. Dem Betroffenen ist daher schon durch das erstinstanzliche Urteil bereits massiv geholfen, auch wenn dieses noch nicht rechtskräftig ist.

Das Verfahren vor dem Landgericht Berlin zeigt einmal mehr, dass man negativen SCHUFA-Einträgen entgegentreten muss. Die Geltendmachung der Ansprüche hat nicht nur im außergerichtlichen Rahmen Erfolg, sondern eben auch im prozessualen. Lassen Sie sich nicht von der Länge des Verfahrens abschrecken! Sondern agieren Sie umgehend und schalten Sie einen Anwalt für SCHUFA-Angelegenheiten und Schufa-Recht ein, falls Sie einen negativen SCHUFA-Eintrag in Ihrer Auskunft vorfinden.

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Mehr Informationen

 

Die Schufa und die Inkasso-Unternehmen müssen sich ihrer immensen Verantwortung klar werden und so handeln.

Neuer Name Intrum

Die Lindorff Deutschland GmbH fusionierte 2018 mit Intrum Justitia und firmiert seither unter dem Namen „intrum“. Intrum ist ein Inkassounternehmen, das Unternehmen, Organisationen und Behörden dabei unterstützt, ausstehende Forderungen einzuholen. 

Was tun bei falschen Schufaeinträgen?

Bei falschen Schufa-Einträgen sollten Sie aktiv werden, um Ihre Bonität zu schützen. Hier sind die wichtigsten Schritte, die Sie unternehmen können:

1. Regelmäßige Überprüfung Ihrer Schufa-Daten:

  • Fordern Sie mindestens einmal jährlich eine kostenlose Selbstauskunft gemäß Art. 15 DS-GVO bei der SCHUFA Holding AG an. Die SCHUFA ist dazu verpflichtet.
  • Achten Sie bei der Durchsicht auf die Richtigkeit und Vollständigkeit aller Einträge. Tests haben gezeigt, dass die gespeicherten Daten oft fehlerhaft, unvollständig, veraltet oder schlichtweg falsch sein können.

2. Identifizierung und Dokumentation fehlerhafter Einträge:

  • Suchen Sie nach Einträgen, die möglicherweise veraltet oder fehlerhaft sind, wie z.B. falsche persönliche Daten, nicht mehr bestehende Verträge oder bereits beglichene Forderungen, die noch als offen gemeldet werden. Auch doppelte Einträge können vorkommen.
  • Dokumentieren Sie die Unstimmigkeiten und sammeln Sie alle relevanten Unterlagen, die Ihren Standpunkt untermauern, wie z.B. Verträge und Zahlungsnachweise.

3. Kontaktaufnahme mit der SCHUFA und dem meldenden Unternehmen:

  • Erheben Sie umgehend schriftlich Einspruch gegen den fehlerhaften Eintrag bei der SCHUFA. Nutzen Sie gegebenenfalls ein Musterbrief, wie von der Verbraucherzentrale Bremen angeboten [siehe Quelle „15 Fragen und Antworten zur SCHUFA mit einem Musterbrief…“].
  • Wenden Sie sich parallel auch an das Unternehmen, das den Falscheintrag verursacht hat (z.B. eine Bank, ein Telekommunikationsanbieter oder ein Inkassounternehmen) und fordern Sie dieses auf, die Daten gegenüber der SCHUFA zu berichtigen. Die Stelle, die die falsche Eintragung verursacht hat, ist zu deren Widerruf gegenüber der SCHUFA verpflichtet.
  • Formulieren Sie Ihren Antrag auf Löschung klar und präzise, mit einer nachvollziehbaren Begründung und rechtlichen Verweisen.

4. Fristsetzung:

  • Setzen Sie der SCHUFA und dem Unternehmen eine angemessene Frist zur Klärung des Sachverhalts und zur Vornahme der Korrektur oder Löschung (z.B. zwei bis vier Wochen).

5. Sperrung des Eintrags:

  • Weisen Sie die SCHUFA darauf hin, dass der Eintrag während der Klärungsphase gesperrt werden muss und nicht an andere Banken oder Gläubiger weitergegeben werden darf. Sie können die Sperrung des streitigen Eintrages verlangen.

6. Bei Nichtreaktion oder Ablehnung:

  • Beschwerde bei der Datenschutzaufsichtsbehörde: Wenn die SCHUFA nicht auf Ihren Einspruch reagiert oder sich weigert, unrichtige Daten zu löschen, können Sie die jeweils zuständige Aufsicht für den Datenschutz auf Länderebene einschalten. Die Adressen finden Sie auf der Internetseite des Bundesbeauftragten für Datenschutz.
  • Kontaktaufnahme mit dem Ombudsmann der SCHUFA: Der Ombudsmann ist eine kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle, die bei Differenzen oder Missverständnissen zwischen Verbraucher:innen und der SCHUFA neutral und schnell den strittigen Vorgang überprüft.

7. Rechtliche Schritte:

  • Konsultieren Sie einen Rechtsanwalt, insbesondere wenn Ihnen durch falsche SCHUFA-Daten ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (z.B. bei einer bevorstehenden Baufinanzierung). Ein Anwalt kann Ihre Ansprüche gegebenenfalls gerichtlich durchsetzen.
  • Prüfen Sie Schadensersatzansprüche: Wenn Ihnen durch einen fehlerhaften oder unrechtmäßigen Schufa-Eintrag ein finanzieller oder immaterieller Schaden (z.B. Stress, Rufschädigung) entstanden ist, können Sie unter Umständen Schadensersatz vom meldenden Unternehmen verlangen. In Ausnahmefällen kann auch ein Schadensersatzanspruch gegen die SCHUFA in Betracht kommen, wenn diese selbst einen Fehler gemacht hat. Das Bundesgerichtshof (BGH) hat bereits entschieden, dass Verbraucher Anspruch auf Entschädigung haben können, wenn ihre Daten unzulässig weitergegeben werden.

Wichtig zu beachten:

Es ist ratsam, bei Problemen mit falschen Schufa-Einträgen schnell zu handeln und gegebenenfalls rechtliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen, um Ihre Rechte effektiv durchzusetzen.

Die Kontaktdaten von Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte lauten wie folgt:

  • Telefon: +49 (0) 30 – 22 19 220 20
  • E-Mail:
    • dr.schulte@dr-schulte.de
    • valentin.schulte@dr-schulte.de
    • law@meet-an-expert.com
  • Adresse: Malteserstraße 170, 12277 Berlin
  • Website: www.dr-schulte.de

Die Kanzlei Dr. Schulte Rechtsanwalt ist seit 1995 in den Bereichen Internet-, Reputations- und Wettbewerbsrecht tätig und vertritt Mandanten bundesweit. Dr. Schulte ist Experte für Schufa- und Datenschutzrecht.

Sie können auch das Kontaktformular auf der Kanzleiwebsite nutzen. Für polnischsprachige Mandanten wird Beratung über Twój Adwokat w Niemczech angeboten.

Rechtsanwaltskollegen sind ebenfalls herzlich eingeladen, sich mit Anfragen an die Kanzlei zu wenden.

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
23. Jahrgang - Nr. 1224 vom 22. März 2014 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich