Schufa-Holding AG überprüft selbst Eintrag der Santander Consumer Bank AG und löscht diesen - Dr Thomas Schulte

Schufa-Holding AG überprüft selbst Eintrag der Santander Consumer Bank AG und löscht diesen

Weitere Erfolgsmeldung in Sachen Schufa-Löschung in der Kanzlei Dr. Schulte und sein Team. In diesem Fall konnte einem Mann Süddeutschland geholfen werden, der eine extrem niedrige Forderung über 158,00 Euro in seiner Schufa-Auskunft vorfand.

Fälligstellung und Schufa Eintragung am gleichen Tag – Begleichung der Forderung nach der Abmahnung

Die Santander Consumer Bank AG hatte über ihre Filiale in Köln einen Negativeintrag bei der Schufa-Holding AG veranlasst. Die Eintragung erfolgte am gleichen Tag wie die Fälligstellung der Forderung. Das Mahnschreiben der Santander war nach Bewertung des Rechtsanwaltes Dr. Thomas Schulte und Team unzureichend, denn es erging unmittelbar vor dem Eintrag. Der Mandant veranlasste die Zahlung des offenen Betrages innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt der Mahnung, aber damit offenbar nicht rechtzeitig genug, um einen negativen Schufa-Eintrag durch seine Bank verhindern zu können.

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Schufa-Holding AG überprüft Rechtmäßigkeit eines Eintrags selbst

Die Santander Consumer Bank AG ging allerdings weiterhin von der Rechtmäßigkeit des Eintrages aus und teilte dies auch der Schufa Holding AG mit. Die Schufa Holding AG allerdings beschloss den Sachverhalt selbst erneut zu prüfen und veranlasste daraufhin die Löschung des Eintrages. Zum einen war die Forderung über 158,00 Euro sehr niedrig und zum anderen wurde diese auch umgehend nach Bekanntwerden beglichen. Die Schufa Holding AG nutzte damit ihre Möglichkeit als letzte Prüfungsinstanz für diese Einträge und sorgte dafür, dass die Schufa-Auskunft des Betroffenen wieder bereinigt wurde.

Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte  „In diesem Fall ist gut zu erkennen, dass die Schufa Holding AG auch selbstständig Löschungen vornimmt, wenn sie von der Rechtmäßigkeit einer Eintragung nicht überzeugt ist. Diese war hier sehr fragwürdig. Die Forderung war extrem niedrig. Der Eintrag stellte aber im Gegensatz hierzu die gesamte Bonität des jungen Mannes in Frage. Die Höhe der Forderung stand zu den Auswirkungen in keinerlei Verhältnis. Der Mandant war natürlich sehr erfreut, denn es war bereits der zweite Eintrag in der Schufa Holding AG, der für ihn in den letzten Monaten gelöscht wurde.“

Schufa-Einträge machen das Leben kompliziert und man ist berechtigter Weise verärgert, wenn Forderungen von Unternehmen zu Unrecht eingetragen wurden. Betroffene sollten sich von einem negativen Schufa-Eintrag nicht abschrecken lassen. Ziehen Sie einen Experten aus dem Bereich Schufa-Recht zu Rate, der Ihnen aus dieser unangenehmen Situation heraus hilft. Negativeinträge belasten langfristig die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit ein oder schränken diese massiv ein. Hierbei geht es nicht nur um die gegenwärtige Situation. Schufa-Einträge beeinflussen auch die Zukunft, beispielsweise wenn ein Kredit aufgenommen oder die Schufa-Auskunft für eine Wohnungsmiete vorgelegt werden soll.

Was kann Dr. Schulte für Schufa Betroffene tun?

Dr. Thomas Schulte und sein Team bieten umfassende Unterstützung für Personen, die von Problemen mit der SCHUFA betroffen sind. Dazu gehören insbesondere:

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Mehr Informationen

 

  • Prüfung der Rechtmäßigkeit von SCHUFA-Einträgen: Dr. Schulte und sein Team nehmen eine erste Einschätzung der Rechtmäßigkeit eines SCHUFA-Eintrags vor und beraten Betroffene hinsichtlich der weiteren Schritte. Sie prüfen, ob die Voraussetzungen für einen Negativeintrag gemäß § 31 Abs. 2 BDSG (früher § 28a Abs. 1 BDSG) erfüllt sind.
  • Identifizierung und Anfechtung fehlerhafter Einträge: Sie helfen dabei, fehlerhafte oder unberechtigte Einträge zu erkennen und diese anzufechten.
  • Aufforderung zur Löschung unberechtigter Einträge: Dr. Schulte kann die SCHUFA oder die meldenden Unternehmen auffordern, den Eintrag zu löschen. Oftmals reicht hierfür bereits ein anwaltliches Schreiben aus.
  • Durchsetzung des Rechts auf Löschung: Er unterstützt bei der Durchsetzung des Rechts auf Löschung gemäß Art. 17 DSGVO, insbesondere wenn eine Forderung bereits beglichen wurde oder nie rechtmäßig war.
  • Einlegung von Widerspruch: Dr. Schulte kann helfen, Widerspruch gemäß Artikel 21 DSGVO gegen die Verarbeitung von Daten einzulegen, wenn besondere Umstände vorliegen.
  • Einspruch gegen Vollstreckungsbescheide: Wenn eine Immobilienfinanzierung durch unberechtigte SCHUFA-Einträge gefährdet ist, kann Dr. Schulte durch Einspruch gegen Vollstreckungsbescheide helfen.
  • Beantragung einstweiliger Verfügungen: In dringenden Fällen, beispielsweise bei drohenden Schäden durch einen negativen Eintrag (z.B. bei einer bevorstehenden Baufinanzierung), kann Dr. Schulte schnell handeln und einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung beim zuständigen Gericht einreichen.
  • Einleitung gerichtlicher Schritte: Wenn außergerichtliche Bemühungen erfolglos bleiben, kann Dr. Schulte gerichtliche Schritte einleiten, um die Löschung unberechtigter Einträge zu erzwingen und die Rechte der Betroffenen effektiv durchzusetzen.
  • Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen: Wenn durch einen unberechtigten SCHUFA-Eintrag ein Schaden entstanden ist (sowohl finanzieller als auch immaterieller Schaden wie Stress und Rufschädigung), unterstützt Dr. Schulte bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gemäß Art. 82 DSGVO.
  • Vertretung gegenüber Banken und Inkassounternehmen: Dr. Schulte verfügt über Erfahrung in der Auseinandersetzung mit Banken, Telekommunikationsanbietern oder Inkassogesellschaften und kann ein Einlenken der Gegenseite im Rahmen einer gerichtlichen Auseinandersetzung erreichen.
  • Beratung in komplexen Fällen: Bei komplizierten Fällen oder wenn keine Reaktion von der SCHUFA erfolgt, bietet Dr. Schulte umfassende Rechtsberatung und kennt die Vorgehensweisen der Eintragenden, um die Rechte der Betroffenen effektiv durchzusetzen.
  • Hilfe bei Identitätsdiebstahl: In Fällen von Identitätsdiebstahl, die zu unrechtmäßigen SCHUFA-Einträgen geführt haben, bietet die Kanzlei schnelle Hilfe.
  • Unterstützung für polnischsprachige Mandanten: Für polnischsprachige Mandanten bietet Dr. Schulte Beratung über Twój Adwokat w Niemczech an.
  • Schnelle Bearbeitung: Durch eine sorgfältige Aufbereitung der Fälle wird oft innerhalb von 1 bis 3 Wochen die Löschung unberechtigter Einträge erreicht.

Dr. Schulte betont, dass Betroffene aktiv werden und ihre Rechte konsequent durchsetzen sollten, da Banken und Auskunfteien Fehler selten freiwillig korrigieren. Er bietet eine kostenfreie Ersteinschätzung an, um die Situation zu prüfen. Die Kanzlei Dr. Schulte ist bundesweit tätig.

Sie erreichen Dr. Schulte und sein Team unter der Telefonnummer 030 – 22 19 220 20 oder per E-Mail unter dr.schulte@dr-schulte.de. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite www.dr-schulte.de. Die Kanzlei ist seit 1995 im Zivilrecht mit Schwerpunkten im Internet-, Reputations- und Wettbewerbsrecht tätig und vertritt bundesweit die Interessen von Einzelpersonen.

Die Kanzlei Dr. Thomas Schulte ist Vertrauensanwalt des Netzwerks ABOWI LAW und Mitglied der ASSOCIATION OF EUROPEAN ATTORNEYS.

Seit vielen Jahren bieten wir kontinuierlich Weiterbildungen an und freuen uns, auch Anfragen von Rechtsanwaltskollegen zu erhalten.

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
23. Jahrgang - Nr. 1286 vom 12. Mai 2014 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich