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Achtung! Neue Adresse der Garbe Logimac Fonds Nr. 2 AG & Co. KG: Von „Am Kaiserkai 62“ in Hamburg nun „Am Kaiserkai 1“

Dr. Schulte und sein Team Rechtsanwälte lassen sich nicht abschütteln, Hartnäckigkeit zahlt sich für betroffene Anleger aus! Am Kaiserkai 1 in Hamburg lautet nun die neue zustellfähige Adresse für Klagen von Anlegern an die Garbe Logimac Fonds Nr.2 AG & Co. KG.

Die Garbe Logimac Fonds Nr. 2 AG & Co. KG ist eine Beteiligungsgesellschaft in Form einer AG & Co. KG, deren Gegenstand insbesondere auf die Planung, Entwicklung, Erwerb und Verkauf, die Errichtung und Verwaltung von Lager- und Logistik-Immobilien gerichtet ist. Die Entwicklung des Fonds aus dem Hause Rothmann&Cie hat sich für die betroffenen Garbe Logimac-Anleger leider nicht positiv entwickelt, viele fühlen sich geschädigt und suchen nach Lösungsmöglichkeiten zur Beendigung.

Was tun wenn die Post nicht zugestellt werden kann? Warum so ein Versteckspiel mit den geschädigten Anlegern?

Die Kanzlei Dr. Schulte und sein Team Rechtsanwälte mbB hat jahrelange Erfahrung mit den Abläufen bei verlustreichen Beteiligungen an geschlossenen Fonds gerade aus dem Hause Rothmann&Cie. AG. Jetzt Hanseatische Fonds Treuhand GmbH – immer wieder werden Gesellschaftsnamen gewechselt oder der Geschäftssitz verlegt. Will man dann Klage von geschädigten Anlegern zustellen bekommt man häufig Anschreiben des Gerichts „nicht zustellfähige Adresse“ „Empfänger an der Adresse nicht auffindbar“. Man sollte sich in solchen Fällen nicht einfach geschlagen geben, sondern umgehend eine Handelsregisterauskunft abfragen und prüfen, wo sich der neue Geschäftssitz befindet und die Klage erneut zustellen lassen.

Lösungsmöglichkeiten zur Beendigung der Beteiligung: Fehlerhafte Widerrufsbelehrung – Haustürsituation – Beratungspflicht

Die Garbe Logimac Fonds Nr. 2 AG & Co. KG hat bei vielen Beitrittserklärungen eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet. Diese ermöglicht den Anlegern einen Widerruf der Unternehmensbeteiligung, wenn diese beim Anleger zuhause oder auch am Arbeitsplatz des Anlegers abgeschlossen wurde und dabei Abschlussdruck auf den Anleger ausgeübt wurde.
Rechtsanwältin Buchmann, die eine Vielzahl an verzweifelter Garbe Logimac-Anleger vertritt, betont, dass vielen Anlegern nicht bewusst war, dass sie förmlich „über den Küchentisch gezogen wurden“. Berichte der Anleger bestätigen, dass oft dieser Abschlussdruck mit speziellen psychologischen Methoden ausgeübt wurde. Die sich im Ausfüllen des Zeichnungsscheins durch den Vermittler direkt im Anschluss an die Beratung, häufiges auf die Uhr schauen des Vermittlers, Ansprechen von privaten Problemen, Hinweis auf viele andere die gezeichnet haben, Hinweis auf Bekanntschaft, Freundschaft und Verwandtschaft des Vermittlers etc- äußern. Oftmals wollen die „Opfer“ dann nicht unhöflich sein und unterschreiben ohne je eindeutige Hinweise auf Totalverlustrisiko und Nachzahlungsrisiken etc. erhalten zu haben. Dies erfahren Sie zumeist erst Jahre später, wenn Gesellschaften plötzlich aufhören die jährlich versprochenen Kontoauszüge zu versenden oder gar Zahlungsaufforderung verschicken – wie es z.B. aktuell auch bei der Lease Trend AG und der Albis Finance AG passiert.

Fazit: Prüfung der Geltendmachung von Ansprüchen – Vorsicht bei Zahlungsaufforderungen durch die Gesellschaft

„Solange sollte man als betroffener Anleger nicht abwarten“, rät die Expertin Rechtsanwältin Jacqueline Buchmann. Die Garbe Logimac Fonds Nr. 2 AG & Co. KG hat zuletzt im November 2014 den Geschäftsbericht für das Jahr 2012 an die Anleger versandt. Aus dem Bericht ergeben sich Verluste in Millionenhöhe. Daher sollten sich betroffene Anleger möglichst zügig von einer auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei wenden und prüfen lassen, welche Möglichkeiten für die Beendigung der Garbe Logimac Fonds 2 AG & Co. KG und Anspruch auf Schadensersatz besteht. Für weitere Fragen und eine kostenlose Ersteinschätzung stehen Dr. Schulte und sein Team Rechtsanwälte mbB unter 030 22 19 220 20 und dr.schulte@dr-schulte.de gerne zur Verfügung.

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 1507 vom 23. Januar 2015 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

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