Verbraucherschützende Novellen scheinen ohne gesetzgeberische Pannen nicht möglich. Eine hat das LG Halle mit Urteil vom Mai 2005 aufgedeckt: Es hält die amtliche Musterwiderrufsbelehrung nach der BGB-Informationsverordnung für unwirksam. Die Folge: Verbraucher wurden wohl massenhaft falsch über ihre Widerrufsrechte informiert. Wer hat welche Rechte und Möglichkeiten ?