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ALAG erneut unterlegen

Gute Aussichten für betroffene ALAG-Anleger: Dr. Schulte und sein Team erstreiten weiteren Erfolg für geschädigten ALAG-Anleger vor dem Landgericht Berlin

Die Rechtsprechung zugunsten der geschädigten Anleger der ALAG Auto Mobil GmbH & Co. KG verdichtet sich immer mehr. Dr. Schulte und sein Team empfehlen betroffenen Anlegern sich gegen ALAG-Ansprüche zu wehren, es besteht weiterhin Erfolg.

Im August 2013 fand eine weitere mündliche Verhandlung in Sachen ALAG vor dem Landgericht Berlin statt. Auch hier wurde abermals ein Anleger von der Gesellschaft auf Weiterzahlung von Sprintraten verklagt. Mit Urteil vom 19.09.2013 wies das Landgericht Berlin die Klage der ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG gegen ihre Anleger auf Weiterzahlung von Sprintraten als unbegründet ab. Das Gericht begründete seine Entscheidung bereits mit der fehlenden Berechnung des Auseinandersetzungsguthabens zum 31.12.2008 durch die ALAG. Damit bestätigte das Gericht auch die Argumentation der Kanzlei Dr. Schulte und sein Team in Berlin und stellte fest, dass  bislang keine ordnungsgemäße Auseinandersetzungsbilanz vorliegt.

Schon deswegen war die Klage der ALAG unbegründet“, so die Berliner Rechtsanwältin Jacqueline Buchmann, die mit den Rechtsanwälten Dr. Schulte und sein Team bereits mehrfach für geschädigte ALAG- Anleger Entscheidungen erstritten hat.

Unberechtigte Ansprüche an ALAG Anleger?

Dr. Schulte und sein Team berichtete bereits mehrfach, dass die Ansprüche der Gesellschaft fraglich seien. Ihrer Auffassung nach bestehe schon keine Anspruchsgrundlage für die Forderungen der ALAG, weil die atypisch stille Gesellschaft zum 15.12.2009 liquidiert wurde. Die Ansprüche seien demnach schlicht unschlüssig. Diesem Standpunkt folgten bereits mehrere Oberlandesgerichte und Landgerichte. So auch das Oberlandesgericht München, das in zwei von Dr. Schulte und sein Team geführten Berufungsverfahren seine Bedenken an der Schlüssigkeit der Klage äußerte.

„Abgesehen von der möglichweise fehlenden Anspruchsgrundlage muss die Gesellschaft auch die Verbindlichkeiten nachweisen, die sie mit den Anlegergeldern bedienen will. Bisher trugen die Prozessbevollmächtigten der ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG immer nur pauschal vor, es bestünden Steuerverbindlichkeiten beim Finanzamt Hamburg in Höhe von rund sechs Millionen Euro. Der Vortrag wurde jedoch durch die Prozessbevollmächtigten nie unter Beweis gestellt“, ergänzt Rechtsanwältin Buchmann. 

ALAG will weiter gegen ihre Anleger vorgehen – Unzählige Mahnbescheide drohen

Bereits mehrfach kündigte die ALAG an, bei weiteren rund tausend Anlegern Ausschüttungen und offene Sprintraten einzufordern. Nach ersten Informationen will die ALAG die Forderungen mittels Mahnbescheiden bei den vielen betroffenen Anlegern einholen. Ob es sich bewahrheitet, bleibt abzuwarten. Wer setzt wen unter Druck? „Empfänger eines Mahnbescheides sollten sich unverzüglich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden und vor allem rechtszeitig Widerspruch einlegen. Andernfalls kann der Erlass eines kostspieligen Vollstreckungsbescheides zugunsten der Gesellschaft drohen“, ermahnt Rechtsanwältin Buchmann. 

Betroffene Anleger sollten sich rechtlichen Rat einholen

Betroffene ALAG-Anleger sollten auf keinen Fall aufgeben, sich auch im Allgemeinen gegen Forderungen der ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG wehren und für die erfolgreiche Umsetzung der Ansprüche rechtlichen Rat einholen. Erfahrene Anwälte können helfen die Forderungen zu prüfen, damit den betroffenen Anlegern und ihren Familien etwaige Abwehransprüche aufzeigen und dann umzusetzen. Die vielen Erfahrungen der Kanzlei Dr. Schulte und sein Team für den Verbraucherschutz zeigen jedenfalls, dass vor allem bei Sprintanlegern gute Erfolgsaussichten bestehen.

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 1079 vom 15. Oktober 2013 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

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