Architektur / Pixabay

ALAG fordert Zahlung und droht mit gerichtlichem Mahnverfahren

Die Anleger der ALAGAuto-Mobil GmbH & Co. KG werden kurz vor den Sommerferien mit einemweiteren Schreiben der Gesellschaft vom 02.07.2010 erfreut. Hierin werdensie zur Erstattung gewinnunabhängiger Auszahlungen zuzüglich Zinsenund anwaltlicher Gebühren aufgefordert. Als Zahlungsfrist wurde denAnlegern der 15.07.2010 gesetzt. Wer bis zum 15.07.2010 zahlt, bekommt eineVergünstigung und zwar in der Form, dass er keine Rechtsanwaltskostenund keine Verzugszinsen zahlen muss.

Zu dem Schreibenmeint Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte:

„Es handelt sich hierum einen massenhaft versandten Brief, der die Einzelsituation der Anlegerüberhaupt nicht näher berücksichtigt. Es werden vielmehr alle Anlegerzur Zahlung aufgefordert. Die Anleger, die bereits gekündigt oder dieBeteiligung wirksam widerrufen haben, werden hier trotz allem angeschrieben,auch wenn Sie mit eigenen Ansprüchen gegen die Gesellschaft aufrechnen können."

Den bereits durch dieKanzlei vertretenen Anlegern wird daher geraten, die Forderung nichtzu bezahlen. Sollte ein gerichtliches Verfahren folgen, steht die Kanzleigerne zur Verfügung, um eine Verteidigung für den jeweiligen Anlegeraufzubauen. Sollte ein Mahnbescheid gegen einen Anleger erlassenwerden, sollte dieser zunächst einmal Widerspruch einlegen und in dasgerichtliche Verfahren gehen.

Grundsätzlich solltenbetroffene ALAG Anleger auch einen Nachweis darüber verlangen, welcheAuszahlungen an sie nicht von Gewinnen gedeckt waren. Bisher bleibt dieGesellschaft Angaben und konkrete Berechnungsgrundlagen schuldig.

Mit ersten Gerichtsurteilenin den zahlreichen Verfahren gegen die ALAG wird im September 2010 vordem Landgericht Hamburg gerechnet. Außerdem ist noch nicht gerichtlichgeklärt, ob der Beschluss über die Liquidation der ALAG überhaupt wirksamzustande gekommen ist. Hier soll nach Informationen der Rechtsanwälte der ARGEALAG eine entsprechende Feststellungsklage gegen den Liquidationsbeschlusslaufen.

Die Rechtsanwälterechnen nicht damit, dass der Rechtsanwalt Mahlmann, der sowieso schonmit vielen Klagen vor dem Landgericht Hamburg beschäftigt ist, nunmehreine eigene Klagewelle lostreten wird.

Der Verfasser arbeitet für die Kanzlei Dr. ThomasSchulte, in der vier Anwälte tätig sind. Die Kanzlei ist seit 1995schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Kapitalanlagen- und Bankenrechts sowie aufdem Gebiet des Verbraucherschutzes tätig und vertritt bundesweit die Interesseneinzelner Anleger. Die Kanzlei verfügt über zwei Büros in Berlin.
 
Ergänzende Absenderangaben mit allen Kanzleistandortenfinden Sie im Impressum auf unserer Internetseite www.dr-schulte.de

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 674 vom 20. Juli 2010 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

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