Recht und Gesetz

Albis Capital – nächste Bruchlandung eines Rothmann Fonds vorprogrammiert?

An­le­ger der Al­bis Ca­pi­tal AG & Co. KG ha­ben kürz­lich ein Schrei­ben der Ge­sell­schaft vom 02.03.2010 er­hal­ten. Hie­rin be­rich­tet der Vorstandsvorsitzende Jo­hann G. Wol­bert von ge­sell­schaft­sin­ter­nen Un­re­gel­mä­ßig­kei­ten im straf­recht­li­cher Re­le­vanz, die er im Rah­men des Um­zugs der Ge­sell­schaft von Mün­chen nach Ham­burg bei an­ge­kauf­ten Lea­sing­ver­trä­gen fest­ge­stellt ha­be. Nach Aus­sa­gen von Wol­bert sol­len Straf­an­zei­gen ge­gen die han­deln­den Per­so­nen und ver­ant­wort­li­che Mit­ar­bei­ter ge­stellt wor­den sein.
In­te­res­sant in die­sem Zu­sam­men­hang ist vor al­lem die Mit­tei­lung, dass wohl zu­min­dest ein Teil des Scha­dens durch die Ver­si­che­rung ge­deckt wer­den kön­nte. Wie groß der Scha­den ist und wie hoch die Ver­lus­te für die Al­bis Ca­pi­tal sind, konnte je­doch noch nicht be­zif­fert wer­den.
We­gen der Auf­ar­bei­tung der Prob­le­me konn­te nach Aus­sa­gen des Vor­stands­vor­sit­zen­den Wol­bert auch ab Mit­te des Jah­res 2009 na­he­zu kein Neu­ge­schäft be­trie­ben wer­den. Dies führ­te da­zu, dass das Neu­ge­schäftsvolumen der Al­bis Ca­pi­tal le­dig­lich bei 42,24 Mil­lio­nen Eu­ro für das Jahr 2009 lag. Im Ver­gleich zum Vor­jahr, in dem der Ver­gleichs­wert noch bei 148,65 Mil­lio­nen Eu­ro lag, lässt sich so­mit ein Rück­gang des Neu­ge­schäfts von über 100 Mil­lio­nen Eu­ro fest­stel­len. Eine beträchtliche Summe, die der Gesellschaft hier als Schaden entstanden ist.
Wie die Ge­sell­schaft plant, die ent­stan­de­nen Ver­lus­te wie­der ein­zu­fah­ren, teilte Wol­bert al­ler­dings nicht mit. Den An­le­gern wird le­dig­lich mit­ge­teilt, dass die Ge­sell­schaft sich nun wie­der auf dem rich­ti­gen We­ge be­fän­de und das Neu­ge­schäft nun­mehr wie­der auf­neh­men kön­ne. Ei­ne er­schre­cken­de Mit­tei­lung, die noch um die wei­te­re Hiobs­bot­schaft er­gänzt wird, dass die An­le­ger Mit­te des Jah­res wohl wie­de­rum auf Ent­nah­men / Aus­schüt­tun­gen aus der Ge­sell­schafts­be­tei­li­gung ver­zich­ten müs­sen.
Die Schre­ckens­mel­dun­gen ge­ben An­lass zur Sor­ge be­züg­lich der Zu­kunft der Ge­sell­schaft. Ei­ni­gen An­le­ger­schüt­zern fal­len hier er­schre­cken­de Pa­ral­le­len zum Ge­schäfts­ge­bah­ren der ALAG auf, wel­che mitt­ler­wei­le ih­re ei­ge­ne Li­qui­da­ti­on be­schlos­sen hat. Die ALAG hat­te  ihren An­le­gern bereits 2006 erhe­bli­che Prob­le­me mit­ge­teilt und am 07.07.2009 die Liquidation in Folge der Pleite der Robert Straub AG angekündigt.
Eine Ge­fäh­rdung des An­le­ger­ver­mö­gens ist so­mit auch bei der Al­bis Ca­pi­tal für die Zukunft sehr wahr­schein­lich.
Der Verfasser Dr. Thomas Schulte leitet die Kanzlei Dr. Thomas Schulte, in der vier Anwälte tätig sind. Die Kanzlei ist seit 1995 schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Kapitalanlagen- und Bankenrechts sowie auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes tätig und vertritt bundesweit die Interessen einzelner Anleger. Die Kanzlei verfügt über zwei Büros in Berlin. 
Ergänzende Absenderangaben mit allen Kanzleistandorten finden Sie im Impressum auf unserer Internetseite www.dr-schulte.de

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 658 vom 8. März 2010 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

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