Mannheim (jur). Bei der Planung von Vorranggebieten für Windenergie darf das gewünschte Ergebnis nicht am Anfang der Interessenabwägung stehen. Stattdessen muss die Anzahl der Windenergieanlagen das Ergebnis der Abwägung sein, hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in drei am Donnerstag, 21. Januar 2021, verkündeten Urteilen entschieden (Az.: 5 S 1107/18, 5 S 1707/18 und 5 S 1710/18). Ausgangspunkt für die Planung müssen laut Urteil Windenergieanlagen in einer Größe s …