Recht und Gesetz

Bär Endlos Zertifikate – Ein Ende mit Schrecken und keine Laufzeit ohne Ende


Zum 28.12.2007 sind die sogenannten Indexzertifikate der Landesbank Berlin AG (vormals Bankgesellschaft Berlin AG) mit der Bezeichnung Dax Endlos Bär wertlos ausgelaufen. Etliche Anleger hatten sich an diesen Zertifikaten in der Annahme beteiligt, hiermit gegen Kursschwankungsrisiken, vor allem einen niedrigen Dax Stand abgesichert zu sein.   Mit dem bekannten Zertifikat schlossen die Anleger eine Art Wette darauf ab, zu welchem Höchststand der DAX datieren würde. Das Zertifikat war bei einem DAX-Stand über 7000 Punkten quasi wertlos. Bei einem DAX-Stand von unterhalb 7000 Punkten wuchs der Wert mit Abnahme des DAX-Standes stetig an. In der momentanen wirtschaftlichen Situation wäre dieses Zertifikat echtes Geld wert gewesen.

Etliche Anleger gingen wegen der Benennung des Zertifikates als sogenanntes Endloszertifikat davon aus, dass dieses dauerhaft, also ohne eine Vertragsende gehalten werden könnte. Dem war jedoch nicht so.

Die Landesbank Berlin AG kündigte die Zertifikate ordnungsgemäß am 28.12.2006 zum 28.12.2007. Die Kündigung der Zertifikate mit der Wertpapierkennnummer WKN 168329 wurde unter anderem in der Fachzeitschrift Wertpapiermitteilungen am 27.12.2006 veröffentlicht. Dieses bestätigte die WM dem Autor noch einmal ausdrücklich in einer Email. Darüber hinaus erfolgte eine Veröffentlichung auch in der Financial Times Deutschland am 28.12.2006 und am 29.12.2006 im elektronischen Bundesanzeiger. Trotzdem erhielten etliche Anleger keine Information über die Kündigung des Endloszertifikates. Dies mag zum Einen daran gelegen haben, dass die Anleger selbst nicht aufgepasst hatten. Zum Anderen sind jedoch auch oftmals die Banken gemäß ihrer eigenen AGB verpflichtet, die Anleger auf eine Zertifikatskündigung hinzuweisen. Hier hat der Autor erhebliche Versäumnisse bei den  Banken festgestellt, da diese die Veröffentlichungen um den 27.12.2006 in den Wertpapier Mitteilungen scheinbar übersehen oder nicht die richtigen Schlüsse hieraus gezogen hatten. Ein folgenschwerer Fehler für Bank und Kunden.

Wenn der Kunde die Kündigung des Zertifikates bis zum Ende der Laufzeit zum 28.12.2007 nicht bemerkt hatte, kam es dazu, dass die Zertifikate mit dem Wert von Null ausgebucht werden mussten. Der Betrag von Null wurde auch am 19.12.2007 an die Wertpapier Mitteilungen von der LBB mitgeteilt und veröffentlicht. Anlegern, die nicht rechtzeitig aus der Beteiligung aussteigen konnten, entstand somit ein Totalverlust, da die Investition in die Zertifikate nunmehr verloren war. Anleger, die durch Informationsverschulden ihrer Bank einen Schaden erlitten haben, können diesen im Wege des Schadensersatzanspruches wegen einer Nebenpflichtverletzung aus dem entsprechenden Vertrag mit der Bank geltend machen. Problematisch ist hier die Begründung der richtigen Schadenshöhe, die den Anlegern entstanden ist. Dieses beruht auf der Tatsache, dass nicht abschließend geklärt werden kann, wann die Anleger die Zertifikate veräußert hätten, wenn sie ordnungsgemäß informiert worden wären. Hier sind vergleichsweise Lösungen mit der Bank anzustreben, welche aus schon erfolgreich durch den Autor erzielt werden konnten.    Schulte Rechtsanwalt

27.08.2008

 

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 542 vom 2. September 2008 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

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