Stuttgart (jur). Schlafapnoe mit Zähneknirschen und Tagesmüdigkeit ist keine „schwerwiegende Erkrankung“. Daher kommt eine Versorgung mit Cannabis nicht in Betracht, wie das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg in einem am Montag, 8. März 2021, bekanntgegebenen Urteil entschied (Az.: L 4 KR 1701/20). Voraussetzung für die Verschreibung von Cannabis sei eine dauerhafte und nachhaltige Beeinträchtigung, die sich deutlich von anderen Erkrankungen unterscheidet und dass die üblichen …