Cottbus (jur). Hartz-IV-Empfänger mit Leberzirrhose können unter Umständen Anspruch auf einen Mehrbedarf für eine kostenintensive Ernährung haben. Wenn die Erkrankung eine eiweißreiche und fettarme Ernährung erforderlich macht und der Betroffene bereits an Mangelernährung leidet, kann ein Mehrbedarf in Höhe von zehn Prozent des Regelbedarfs für Alleinstehende gerechtfertigt sein, entschied das Sozialgericht Cottbus in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 19. November 2020 (Az.: …