Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte

Bei Wettbewerbsverstößen im Internet keinen „fliegenden Gerichtsstand“

Düsseldorf (jur). Es ist nicht mehr möglich, bundesweit gegen mutmaßliche Wettbewerbsverstöße im Internet zu klagen. Der bisherige „fliegende Gerichtsstand“ ist zum Jahresende 2020 abgeschafft worden, betonte das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) in einem am Donnerstag, 18. Februar 2021, bekanntgegebenen Beschluss (Az.: I-20 W 11/21). Dies gelte für alle und nicht nur für internetspezifische Wettbewerbsverstöße. Klagen sind nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) in ers …

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 4047 vom 25. Februar 2021 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

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